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Katja Günther, Deutsche Inkassostelle, ProInkasso GmbH - Wie die Sachen ausgehen
Antwort auf viele Anfragen
Der Autor wird derzeit am Tag bis zu 200-mal gefragt wie die Sachen denn ausgehen, ob die Mahnungen aufhören. Er kann diese Fragen nicht mehr einzeln beantworten.
Also:
Das AG München hat einen solchen Fall schon mal entschieden.
Hier die Antwort auf viele gleiche Fragen:- Bis jetzt ist dem Autor kein einziger Fall bekannt, in welchen von Frau Günther oder der "Deutschen Inkassostelle" oder der "ProInkasso" ein Mahnbescheid erwirkt wurde.
- Bis jetzt ist dem Autor kein einziger Fall bekannt, in welchen von Frau Günther oder die "Deutsche Inkassostelle" oder der "ProInkasso" geklagt, geschweige denn erfolgreich geklagt hatte.
Soweit Frau Günther, die "Deutschen Inkassostelle" oder die "ProInkasso" für deren wohl übliche Kundschaft ein Massengeschäft abwickeln, welches betrügerisch wirkt und nötigende, geradezu erpresserische Züge trägt, sieht der Autor für solche Klagen auch keine Möglichkeit eines Erfolges,
so lange die von den Mahnungen betroffenen bei kühlem Verstand bleiben und auch so handeln. Denn dann bleiben z.B. Frau Katja Günther und das diese wärmende Pärchen aus Frankfurt, aber auch der feine Herr Faustus Eberle und seine "Deutschen Inkassostelle" auf den Kosten für Mahnbescheide und Klagen sitzen - und genau das wollen diese vermeiden und nehmen deshalb das Geld von denen, die so dumm sind und ohne wirklich nachzudenken zahlen.
Dem Autor ist aus zahlreichen Erlebnisberichten bekannt geworden, dass es völlig egal ist, ob insbesondere als Antwort auf Forderungen, die die "Online-Content Ltd." oder die "Online Service Ltd." des Michael Burat und des Ronny Neugeboren erheben (lassen)
- diese Forderung bestritten wurde,
- oder per eMail Zahnpasta oder Waschmittel bestellt wurde,
- oder gar bezahlt wurde (sic!)
als Reaktion immer die gleichen Standardschreiben und weitere(sic!) letzte Mahnungen kamen. Es sieht so aus als hätten diese "Firmen" keinerlei als solche zu würdigende Debitorenbuchhaltung- was den Gedanke an den vorsätzlichen und gewerblichen Betrug als praktisch einzig denkbare Erklärung erscheinen lässt.
Es besteht also nach Ansicht des Autors kein Grund kein Grund zu zahlen, es sei denn jemand wollte z.B. für 3 Monate Nutzung von Routenplaner.com absolut marktfremde und horrende € 59,95 löhnen. Genau dann muss er auch....
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