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Deutsche Inkassostelle - Wie dreist Udo Polzin lügt [Update]

Lügeninkasso nach der "Udo Polzin-Methode"

2008-03-22, Quelle: fastix (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Udo Polzin: "Im Falle der ausbleibenden Zahlung wird unverzüglich ein Mahnbescheid gegen Sie ergehen, bitte sehen Sie auf Seite 2. In jedem Fall wird hierdurch zu Gunsten unserer Auftraggeberin ein vollsteckbarer Titel gegen Sie persönlich erwirkt,"

In jedem Fall?

Udo Polzin aus Reiskirchen, ist (noch) registrierter Inhaber einer Inkassoerlaubnis des AG Frankfurt am Main und Geschäftsführer der Deutsche Inkassostelle GmbH. Er lügt mit obigem Satz. Er hat es unterschrieben.

Hier die Fristen für die Widersprüche:

Die Frist für den Widerspruch beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides. Der Antragsgegner kann allerdings gegen den Mahnbescheid Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht verfügt ist (§ 694 ZPO).

Selbst wenn diese Frist versäumt wird:

Der Vollstreckungsbescheid steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO), sodass die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung beträgt; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheides (§ 338 ZPO).

Also wird ein Vollstreckungsbescheid nur nur verfügt, wenn innerhalb der Widerspruchsfrist, die mindestens zwei Wochen beträgt und sich bis zur Verfügung des Gerichtes ausdehnen kann nicht widersprochen wird.

Selbst nach dem Zugang (Zustellung!) des Vollstreckungsbescheides hat man nochmals zwei Wochen Notfrist für einen Einspruch. Hat man dem Mahnbescheid widersprochen, weil der Vollsteckungsbescheid zwar verfügt, aber noch nicht zugestellt war, dann wird der Widerspruch gegen den Mahnbescheid vom Gericht als Einspruch gegen den Vollstreckungstitel behandelt.

In beiden Fällen muss Polzins hübsche Mandantschaft (obskure Firmen a.k.a. 'England- oder Übersee-Ltd.', die wohl lieber keinen Vertreter zu einer Gerichtsverhandlung schicken, weil dort mit Sicherheit einige sehr interessante Fragen wie: Name? Adresse? Von wem und wie legitimiert? Urkunde? gestellt werden) klagen. Und selbst wenn die das hin bekommen, dann gibt es Probleme mit der Beweislast: Die Anmeldung kann nicht bewiesen werden. Der Preis ist nach einigen Urteilen nicht Bestandteil eines wirksamem Vertrages. Auch wenn Polzin bezüglich des letzteren unter üblem Mißbrauch eines nicht zutreffenden Urteils lügt.

Das ist ziemlich weit weg von Polzins "In jedem Fall wird hierdurch zu Gunsten unserer Auftraggeberin ein vollsteckbarer Titel gegen Sie persönlich erwirkt".

Udo Polzin aus hat diese Lüge via Eberles Letrix GmbH wohl mehrere zehntausend mal verbreiten lassen. Wer so oft lügt - der ist ein Lügner. Also, was ist dieser Udo Polzin für einer?

[Update,22.10.2008]
Das AG Frankfurt am Main hat die Frage des Autors beantwortet.
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