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Rieta de Soet lässt abmahnen (Was für ein herrlicher Blödsinn!)

Autor kennt das schon... Antwort erfolgte umgehend

2008-03-21, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Ein Herr Mansour von der Kanzlei Kanzlei Stiel & Mansour, Frankfurter Str. 1, 61476 Kronberg im Taunus, mahnt für Rieta Vanessa des Soet ab. Die zartfühlende Rieta, die wesentlich unempfindlicher ist, wenn sie Geschäfte mit Typen wie Faustus Eberle oder Jürg Kramer macht, fühlte sich wohl aufgrund meiner Berichte, der Auflistung ihrer Verbindungen und wegen der Liste von Schweizerischen Handelsregistereinträgen in welchen ihr Name genannt wird, wie die Prinzessin auf der Erbse am "Morgen danach", reagierte entsprechend übellaunig und meint wohl, um die Erbse in ihrem Rücken nicht spüren zu müssen sei ein Matratzenstapel im Wert von 50.000 Euro nötig - der wieder Beschaffungs- und Anwaltskosten in Höhe von fast 1400 Euro verursacht.

Auffällig ist schon mal, dass die Rieta de Soet einen Anwalt aus dem Kaff Kronau im Taunus beauftragt. Das ist auffällig weit weg von der "Baarerstr. 94 in CH- 6300 Zug" in der Schweiz und sehr nahe an gesuchten Faustus Eberle. Was will die Dame mir erzählen? Dass sie mit Faustus Eberle nichts zu tun habe? Rieta Vanessa de Soet möge sich nicht noch lächerlicher machen als es die geforderte Unterlassungserklärung (unten) ist.

Hier die Antwort:

Mein lieber Herr Mansour,

ich habe die Wünsche ihrer Mandantin zur Kenntnis genommen und werde sie ignorieren. Im Umgang mit Abmahnungen bin ich mittlerweise schon so erfahren, dass mich hin und wieder so manche Rechtsabteilung (u.a. Bayrischer Rundfunk) schon mal um Rat fragte. Ich frage sie: Was bitte will Ihre Mandantin von mir?

Mein Darstellung ist wahr und richtig. In der Darstellung ist einleitend angegeben, dass die Verbindung der Firmen und Personen keinem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet ist. In allen den von mir genannten Firmen hat oder hatte ihre Mandantin laut Schweizerischem Register Geschäftsführungsbefugnis. Ob die Firmen derzeit mit dem Internet zu tun haben ist irrelevant: Mehrfach wurde bei Firmen -in denen Ihre Mandantin gleichzeitig oder zuvor Geschäftsführungsbefugnis hatte- der Name, der Sitz, der Geschäftszweck gewechselt. Sie wissen so gut wie ich, was eine "Vorratsgesellschaft" oder eine Mantel-GmbH ist. Oder etwa nicht?

Ihre Mandantin hat sich wissentlich und willentlich mit Faustus Eberle eingelassen, ihm Adressen für dessen Firmen geboten, auch Firmen verschafft. Die Zusammenarbeit ist über einen langen Zeitraum nachweisbar. "Mit gemacht - mit gefangen - mit gehangen!" nennt meine Oma (lebt noch) solches.

Soweit Sie von einem Generalverdacht hinsichtlich der (Ex-)Firmen Ihrer Mandantin sprechen muss ich Ihnen widersprechen. Natürlich ist mir bekannt welche Art von Service Ihre Mandantin Firmen- und Briefkastensuchenden anbietet. Und natürlich brauchen Sie mir nichts von einer angeblich beendeten Partnerschaft erzählen. Ich würde Ihrer Mandantin jedoch nicht empfehlen dieses gegenüber einem Gericht zu versuchen. Ihre Mandantin hat sehr wohl gewusst, dass ihre Dienstleistungen für fragwürdige "Geschäfte" genutzt werden. Eberle und Co. sind seit langem keine Unbekannten. Wenn es Ihrer Mandantin nicht gefällt, sich in einem Kontext zu den Machenschaften von Eberle & Co. genannt zu sehen, dann möge sie einfach mit solchem Volk keine Geschäfte machen! Die Berichte sind wahrheitsgemäß. Basta.

Ach so. Falls Ihre Mandantin dem Herrn Eberle in einer ihrer oder einer von ihr gemieteten Liegenschaften oder in einem von ihr oder in ihrem Auftrag angebrachten Briefkasten begegnet: *Die Staatsanwaltschaft Frankfurt möchte ihn dringend sprechen.*

Ich werde in einem Gerichtsverfahren noch mehr zu zeigen wissen und kündige an dieses parallel öffentlich zu tun. So weit Sie mir in der Abmahnung vorwerfen, dass ich vom schweizerischen Aktienrecht nichts zu verstände (woher wollen Sie das wissen?) halte ich Ihnen vor das deutsche Presserecht nicht verstanden zu haben. Die Presse und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Soweit ich Tatsachen nenne bestätige Sie mir ja die Richtigkeit.

Sie sollten Ihre Mandantin darauf hinweisen, wie es dem Anwalt Günther Freiherr von Gravenreuth erging. Einst ein "gefeierter" (genauer sich selbst feiernder und überschätzender) Anwalt droht dem Mann jetzt eine lange Gefängnishaft und ich nenne ihn öffentlich und unangefochten einen "Betrüger", einen "Lügner", einen "Abmahnganove". Insofern mag ich als lohnenswertes Ziel für Ihre Bemühungen erscheinen, aber sie wissen ja: "Viel Ehr- viel Feind" und Sie wollen dies sicher nicht auf dem sehr empfindsamen Rücken Ihrer Mandantin austragen. Könnte schwierig werden in der Schweiz an das Geld der Mandantin zu kommen, wenn die Rieta Vanessa de Soet nicht zahlen will. Aber sicher sehen Sie das sportlich und betrachten es als barmherzigen Akt kostenlos für verarmte, rechtssuchende "Schweizerinnen" tätig zu sein.

Ihre Aufgabe ist es Konflikte zu vermeiden, Ihre Mandantschaft zu beraten und vor Schaden zu schützen. Sie sollten Ihre Mandantschaft auch dahingehend beraten wie wenig zielführend es ist sich mit der Presse anzulegen. Monatelang kommt man dann nicht aus dem Gerede. Verfügungen verpuffen weil die Informationen sich in Windeseile verbreiten und nicht aufzuhalten sind. Wussten Sie, dass Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Rotglut.org nicht nur selbst aufmerksam lesen sondern auch den Journalisten der "etablierten" Medien als "richtig und gut recherchiert" empfehlen? Ich habe es von den Machern von "Akte08" erfahren. Wussten Sie, dass Rotglut.org auch in mindestens einer Abteilung des Wirtschaftministeriums tagtäglich gelesen wird? Vom hessischen Staatsschutz? Wussten Sie, dass Rotglut.org an zahlreichen Stellen ohne mein Mittun oder Wollen[1] gespiegelt wird?

Meine Recherchen sind einwandfrei. Die Darstellungen rechtlich korrekt. Die Daten bezüglich Ihrer Mandantin sind einem öffentlich zugänglichen Register entnommen. Ich biete Ihrer Mandantin an, eine eigene Darstellung zum Verhältnis mit Faustus Eberle, Jürg (nicht Jörg) Kramer, Valentin Fritzmann
und den anderen schrägen Gestalten in gleicher Aufmachung als eigenständigen Artikel zu veröffentlichen und mit den in Ihrem Schreiben genannten Artikeln zu verlinken, mahne aber zum strikten Einhalten des Wahrheitsgebotes- wenn darin unwahre Darstellungen enthalten sind wird dies von Dritten bitter verrissen und da kann ich nicht warten, weil ich auch einen Ruf zu verlieren habe.

Sie haben dieses Schreiben einem nicht wahrscheinlich erscheinenden Antrag an ein Gericht beizufügen - steht so in der ZPO.

Ich bitte um Erstattung der angefallenen Kommunikationskosten in Höhe von 20 Euro. Bitte bis zum 27.07.2008 als Scheck meine Adresse.

Um die Bezahlung der von Ihnen beigefügten Kostennote in Höhe von 1379,80 Euro wollen Sie sich bitte bei Ihrer Mandantin bemühen. Ich habe nichts bestellt.



Hochhachtungsvoll


Jörg Reinholz
Schlosser aus dem Osten

Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel. 0561-4502590


Hier die ohne jede sachlichen und rechtlichen Grundlage geforderte Unterlassungserklärung, die der Autor nicht abgeben wird:

Unterlassungs-, und Verpflichtungserklärung

Herr Jörg Reinholz, Hafenstr. 67, 34125 Kassel verpflichtet sich gegenüber der Frau Rieta de Soet, Baarerstr. 94, CH- 6300 Zug,

1. es bei Meidung einer Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird und bei Streit über die Angemessenheit vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, zu unterlassen,

- schuldhaft die Behauptung zu veröffentlichen, oder öffentlich (insbesondere im Internet) den Anschein zu erwecken, Frau Rieta de Soet sei in dunkle Geschäfte mit diversen Abzock- Webseiten im Zusammenhang mit Firmen des Herrn Faustus Eberle, Jörg Kramer oder Valentin Fritzmann verwickelt.

- schuldhaft die Behauptung zu veröffentlichen oder öffentlich (insbesondere im Internet) den Anschein zu erwecken, folgende Firmen seien Firmen der Frau Rieta de Soet:

- Mobilfunkverbund AG
- Swiss Einkaufsgemeinschaft
- Community Marketing GmbH
- Adversus Holding AG
- Marketing Advisory GmbH
- WinTech Winding Technology AG
- Family Place Management AG
- Time Investment GmbH
- CSD GmbH Computer Schulung Dienstleistung
- Alesia GmbH Excellent.IT
- AWEG AG für Wasser und Energie in Zug
- On Quota GmbH
- Wally Consult Limited
- Stark Unternehmensberatung Limited
- HOME-SOS.com AG
- DMS Visio AG
- Omigo AG
- Aine für alleZ 11878 AG
- Helvista AG
- Konzepthaus Gesellschaft für soziales Marketing GmbH
- Spezialoptik AG Gesellschaft für optische Bauelemente
- OMPEG GmbH
- Adversus Holding AG
- Bellmonte Media AG

2. der Frau Rieta de Soet, jeglichen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die in Ziffer 1) dieser Erklärung näher bezeichneten Handlungen in der Vergangenheit entstanden ist und/oder künftig entstehen wird.

3. die der Frau Rieta de Soet durch die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes Christopher Mansour entstandenen Kosten auf der Grundlage eines vorläufigen Gegenstandswertes von EUR 50.000,00 in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG zzgl. Auslagen von insgesamt EUR 1.379,80 zu erstatten.

Hier die dreist wirkende Kostennote von des Herrn Mansour schneller Hand - der wohl meint den Autor mit einem völlig überzogenen "Gegenstandswert" von 50 Kiloeuro erschrecken zu können:
Gegenstandswert:                            EUR 50.000,00
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG EUR 1.359,80
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG EUR 20,00
---------------------------------------------------------
Gesamt: EUR 1.379,80
=========================================================

Und hier folgt ein völliger Blödsinn aus der Feder von Herrn Mansour:

Ich mache Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass ich für den Fall der ausbleibenden Löschung und einer nicht vollständigen oder nicht fristgemäßen Abgabe der Erklärung meiner Mandantin raten werde, die notwendigen gerichtlichen Schritte einzuleiten.

Da wird er aber vor Gericht hübsch patzen, denn der Autor wird den Antrag nach §926 ZPO stellen (lassen) ... kann die plötzlich so empfindsame Prinzessin a.k.a. Rieta de Soet das denn bezahlen?

Der Autor hat zum letzten Mal so gut gelacht, als der dreiste Abmahnganove Günter Freiherr von Gravenreuth Gravenreuth ihm das Zitieren aus einem Urteil untersagen wollte.


1) Unter der "fastix sagt: Na und?"- Lizenz.

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