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Deutsche Inkassostelle (GF Udo Polzin) überschreitet Grenze zum Betrug

Nicht bezahlen: neue Mahnschreiben sind wohl letzter Aufschrei vor dem Untergang der DIS

2008-03-15, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Der Autor nimmt seine Funktion als Presse war und warnt die Bevölkerung vor einer groß und breit angelegten Betrugsmasche: Möglicherweise will ein Monopolyspieler mit falschen Karten auf dem Weg ins Gefängnis noch schnell und regelwidrig Geld einziehen.

Einleitend der Paragraf 263 des Strafgesetzbuches (Betrug):

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
[...]



In einem aktuellen Mahnschreiben an einen Empfänger von vorherigen Mahnungen (der diesen auch widersprochen hat) behauptet die Deutsche Inkassostelle GmbH (GF. Udo Polzin):

Wir haben Sie mehrfach angemahnt, die Forderungen der Verbraucherbund AG[1] in Höhe von 142,78 Euro zu begleichen.

Im Falle der ausbleibenden Zahlung wird unverzüglich[2] ein Mahnbescheid gegen Sie ergehen[3] , bitte sehen Sie auf Seite 2. In jedem Fall[4] wird hierdurch zu Gunsten unserer Auftraggeberin[4] ein vollsteckbarer Titel[5] gegen Sie persönlich erwirkt, so wie im aktuellen Urteil AG Lübeck vom 28.09.07 (23 C 2423/07) gegen einen anderen Schuldner.[6]


[1] Verbraucherbund AG: Sitzt angeblich in der Schweiz und ist angeblich Inhaberin mehrerer Webseiten, aus deren Nutzung mittels versteckter Preisangaben angebliche Zahlungsverpflichtungen konstruiert werden. Dieses Geschäftsmodell ist betrügerisch. Geschäftsführer ist ein Jürg Kramer. Das oft zu lesende "von Pfyn" ist nur eine etwas misslich erscheindende Formulierungsgewohnheit der Schweizerischen Behörden und bezieht sich auf den Wohnort, der hier im Badischen liegt.

[2] unverzüglich: Damit wurde dem Empfänger der vorliegenden Mahnung und dem Autor auch schon oft und leer gedroht...

[3] Mahnbescheid: Ein Mahnbescheid ist kein Urteil. Im Übrigen müsste Udo Polzin und die Inkassostelle GmbH zunächst einen Bescheid beantragen und die Forderung glaubhaft machen. Der Autor und viele andere werden also rein sicherheitshalber das AG Hühnfeld entsprechend vorwarnen. So ein Mahnbescheid kostet übrigens die Kleinigkeit von etwa 40 Euro, die Udo Polzin (Inkassostelle GmbH) erst einmal locker machen müsste. Bei 30.000 Mahnschreiben (siehe Rechnung der Firma Letrix) wären das etwa 1.200.000 Euro. Dieser Betrag dürfte die Möglichkeiten des Netzwerkes erheblich überschreiten.

[5] Auftraggeber Polzins: Auftraggeber Polzins sind weitere Firmen und deren Töchter des Herrn Faustus Eberle. Es sieht aus als mahne die Deutsche Inkassostelle GmbH ausschließlich ausschließlich für solche Betrugsprojekte wie: "Verbraucherbund AG", "Netsolutions FZE", "Novalnet AG", ASK AG.

[5] Vollsteckbarer Titel: Ein solcher Mahnbescheid ist kein vollstreckbarer Titel und wird schon gar nicht "in jedem Fall" erlassen, wie Polzin falsch behauptet: einem solchen Mahnbescheid widerspricht man entsprechend der Belehrung binnen zwei Wochen und das war es dann. Ein vollstreckbarer Titel, den Polzin außerdem noch dem Gerichtsvollzieher übergeben müsste, ist nach einem solchen Widerspruch nur durch eine Gerichtsverhandlung zu erwerben: Und da wird genau wie in München zu urteilen sein. Udo Polzin lügt hier also das Blaue vom Himmel herunter.

[6] Das AG Lübeck warnt in einer Pressemitteilung vor der Betrugsmasche des Herrn Polzin wie folgt: (PDF)

Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

Viele Personen in Deutschland haben in den letzten Tagen eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten mit der Aufforderung, eine Forderung einer Internet- Service-Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz zu begleichen. Der Mahnung wird die erste Seite eines Originalurteils des Amtsgerichts Lübeck mit Wappen, Namen des Richters und Urteilstenor ( Urteil des AG Lübeck vom 28.09.2007 - 23 C 2423/07 - ) beigefügt.In der Mahnung wird angekündigt, dass die (vermeintliche) Gläubigerin auch gegenüber dem gemahnten (vermeintlichen) Schuldner einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel erwirken wird, wie gegen den in dem Urteil erwähnten Schuldner.

Tatsächlich basiert das Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten und hat mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu tun. Durch das Originalurteil und die Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen lassen sich viele Mahnungsempfänger verunsichern. Dabei ist es ein Allgemeinplatz, dass die unterliegende Partei in einem gerichtlichen Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine Beträge zu schulden.


Was Udo Polzin also behauptet ist falsch und geeignet ängstliche Betroffene rechtswidrig zu einer Zahlung zu bewegen. Es handelt sich aus Sicht des Autors um versuchten Betrug - so lange nicht gezahlt wird. Es kann aber auch der härter zu bestrafende Tatbestand der Nötigung erfüllt sein.

Möglicherweise wurde das Urteil auch in Zusammenarbeit mit einem oder einer "Freiwilligen" als "Gegner" erwirkt und jetzt damit in der Öffentlichkeit herumgewinkt. Eine kleine Investition mit großem Effekt, wenn man so viele verängstigen kann.

§263 StGB in der Kurzform des Autors:
"Wer in der Absicht, ihm nicht zustehende Einnahmen zu erlangen, lügt - der betrügt."

Gegen die Deutsche Inkassostelle GmbH (GF Udo Polzin) läuft ein Verfahren zum Entzug der Inkassoerlaubnis. Diese Erlaubnis ist bereits entzogen worden, jedoch wurde der Entzug infolge eines Widerspruches nicht rechtskräftig. Dem zuständigen AG in Frankfurt am Main wird jetzt die neuerliche Mahnung und die Rechnung der Letrix GmbH vorgelegt, dieses dürfte ausreichen um die zu treffende Entscheidung über den Entzug erheblich beschleunigen.

Die Deutsche Inkassostelle GmbH wurde als 100%ige Tochter einer "Europe Holding AG" des in Frankfurt am Main wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung vor Gericht angeklagten Faustus Eberle gegründet. Dennoch muss man keine Angst vor Eberle und seinen Kumpanen haben: Eberle befindet sich zwar auf freien Fuß, wird aber nach unbestätigten Auskünften polizeilich gesucht weil er sich nicht an Meldeauflagen des Gerichtes gehalten habe. Vermutlich befindet sich Eberle im außereuropischen Ausland. Zudem besteht bei der hohen Zahl von Mahnungen die Gefahr, dass Eberle auf jemanden trifft der, wie der Autor auch, eine wehrhafte Natur ist.

Der neueste Hit: Hoher Vergleichsrabatt

So sicher wie Udo Polzin behauptet ist er sich nicht: Polzin bietet in seinen Mahnschreiben als "Vergleich" Rabatte an, die so tief gehen, dass der dafür zahlende Betrag noch unterhalb der ursprünglichen und durch die Mahngebühren auf das etwa 1,5-fache getriebenen Forderung reicht. Niemand, der seiner Sache so sicher ist wie Polzin falsch behauptet, ("in jedem Fall zu Gunsten unsrer Mandantin") räumt solch großzügige Rabatte ein.

Hier ein Beispiel:

Ursprünglicher Rechnungsbetrag: 88,58 Euro
Kosten des Vergleiches: 66,84 Euro

Mahnkosten: 13,50 Euro
Nebenforderungen: 3,75 Euro
sonstige Kosten: 25,00 Euro
------------------------------------------
Inkassokosten gesamt: 42,75 Euro
==========================================
Die sich ihrer Sache so sichere "Auftraggeberin" will also für eine Rechnung in Höhe von 88,58 Euro nur 66,84 Euro. 25% Rabatt. Sie hat aber der Inkassofirma die Kosten derer Bemühungen zu zahlen. Von den 66,84 gehen also 42,75 Euro noch ab. Bleiben 24,09 Euro. Dies entspräche einem Rabatt von 73 Prozent! Wäre die "Auftraggeberin" eine ökonomisch vernünftig handelnde Firma, so würde diese niemals einen solchen Rabatt einräumen. Ist sie aber nicht- kein Wunder, denn das Geschäftsmodell der "Auftraggeberin" ist schlichter Betrug:

Das Landgericht Stuttgart gab im Verfahren des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes gegen die Internet Service AG am 8. Juni 2007 eine deutliche Einschätzung ab: Die Gestaltung der gerügten Seiten sei darauf angelegt, Verbraucher zu täuschen.

Ähnlich urteilte das Wiener Oberlandesgericht - und der österreichische Richterspruch fiel besonders empfindlich aus: Die Internet Service AG wurde dazu verdonnert, das Urteil des OLG auf den betreffenden Websites einen Monat lang zu veröffentlichen.
(Quelle: SPON)

"in jedem Fall zu Gunsten unsrer Mandantin" - Der Autor lacht Udo Polzin, Faustus Eberle, Jorin Karner, Jürg Kramer, Rieta Vanessa de Soet und dem ganzen Theaterpersonal rings um die "Deutsche Inkassostelle GmbH" laut und schallend ins Gesicht, denn er hält den Besuch eines Teams der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main für wesentlich wahrscheinlicher als es ein Erfolg der angekündigten Bemühung, die Vollstreckung über die Gerichte zu bringen, je sein kann. Dafür gibt der Autor nämlich glatte 0 Prozent - so lange sich die Opfer wehren und nicht vergessen einem auch nur möglicherweise zu erlassenden Mahnbescheid zu widersprechen.

Die Mahnungen und Vergleichsangebote des Udo Polzin schön in einem Ordner abheften: Damit die Empfänger mal ihren Enkeln was erzählen können.

Dem Autor schlottern aus Angst vor dem Anwalt von Udo Polzin die Knie... Denn: ("Betrüger" ist nach Ansicht des BGH eine zulässige Meinungsäußerung ... was vor allem gegenüber Betrügern gelten muss.)

Hinweis an Udo Polzin
Sollte Udo Polzin meinen es sei sinntragend ein Gericht zu bemühen, dann wird der Autor das gesamte Programm bieten: Gravenreuth kann ihm davon ein Lied singen.


Was mittels Schreiben der "Deutsche Inkassostelle GmbH" Belästigte zu tun haben steht hier.


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