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Richtigstellung zu Artikel "Hat Freiherr Günter von Gravenreuth ein Mandat der GVU?"
Ungenaue Ausdrucksweise wird korrigiert
Im Artikel "
Hat Freiherr Günter von Gravenreuth ein Mandat der GVU?" schrieb der Autor:
"Wer behaupten kann, von denen ein Mandat zu haben, der kann damit sehr wirksam werben, wie in Gravenreuths Foreneintrag ohne Zweifel geschehen und sicher auch als Absicht zu unterstellen ist.Um richtigzustellen, dass es sich hierbei nicht etwa um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung im Kontext des übrigen Artikels über eine öffentliche Äußerung Gravenreuths handelt, die auf Grund der von Gravenreuth selbst gewählten Formulierung bei möglicherweise sehr vielen Lesern den falschen Eindruck erweckt, Gravenreuth habe ein Mandat der GVU, hat der Autor sich entschlossen das Wort "sicher" durch "sicherlich" zu ersetzen. Außerdem wurde "ohne Zweifel" durch "in den Augen uninformierter Leser" ersetzt.
Damit lautet die Textstelle jetzt:"Wer behaupten kann, von denen ein Mandat zu haben, der kann damit sehr wirksam werben, wie in Gravenreuths Foreneintrag in den Augen uninformierter Leser geschehen und sicherlich auch als Absicht zu unterstellen ist."Der Autor bittet diejenigen, welche die Textstelle zitiert haben um Korrektur. Weiteres bittet der Autor dem in Kürze erscheinenden Bericht über die gewonnene Berufung vor dem OLG München zu entnehmen.
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