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Update: Nachrichten über Nachbarschaft 24.net im Bundesanzeiger - Handeln erforderlich
Staatsanwaltschaft München I ermittelt wegen Geldwäsche: 311 Js 30465/08
Die Staatsanwaltschaft München I führt unter dem Az.: 311 Js 30465/08 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen Tobias Kiermeier und Raj Daniel Dixon als Verantwortliche der Firma Novalnet AG, Steinheilstr. 10, 85737 Ismaning.
ACHTUNG! Diese Ermittlungen wurden nach §170 Absatz 2 StPO für die Beschuldigten und die Firma folgenlos eingestellt.
Es besteht der Verdacht, dass über die Konten der Fa. Novalnet AG bzw. des Tobias Kiermeier, Karlsdorfer Weg 2, 85659 Forstern, bei der Sparkasse Erding-Dorfen bzw. der Oberbank München Gelder in den Wirtschaftskreislauf eingespeist worden sein sollen, die von den Firmen Nachbarschaft 24.net und Verbraucherschutz Deutschland betrügerisch vereinnahmt wurden. Vermutlich wurden Rechnungen für Mitgliedsbeiträge bei den Geschädigten eingefordert, obwohl die Geschädigten lediglich eine Internetseite genutzt, aber zu keiner Zeit eine Mitgliedschaft eingegangen sind.
Die Staatsanwaltschaft München I führt in diesem Strafverfahren neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftaten Geschädigten durch.
In diesem Zusammenhang wurden, folgende Vermögenswerte des/der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff StPO einstweilen gesichert:
Mit Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts München, ER IV Gs 275/08 vom 11.01.08 und Pfändungsbeschluss der Staatsanwaltschaft München I vom 11.01.08 wurden die Forderungen des Tobias Johannes Kirmeier gegenüber der Kreis- und Stadtsparkasse Erding-Dorfen, Alois-Schießl-Platz 4, 85435 Erding aus dem Konto Nr. 10259034 beschlagnahmt.
Mit Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts München, ER IV Gs 276/08 vom 11.01.08 und Pfändungsbeschluss der Staatsanwaltschaft München I vom 11.01.08 wurden die Forderungen der Novalnet AG gegenüber der Kreis- und Stadtsparkasse Erding-Dorfen, Alois-Schießl-Platz 4, 85435 Erding aus dem Konto Nr. 10328128 beschlagnahmt.
Darüber hinaus wurde in das Vermögen der Novalnet AG mit Beschluss des AG München vom 16.01.08, ER IV Gs 387/08 ein dinglicher Arrest i.H.v. 62.327,10 Euro angeordnet. In Vollziehung dieses Arrestes wurden die Ansprüche der Novalnet AG gegenüber der Oberbank AG, Oskar-von-Miller-Ring 38, 80333 München gepfändet.
Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftaten betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz durch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung in die gesicherten Vermögenswerte zu ermöglichen.
Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss allerdings jeder Geschädigte selbst aktiv werden, d.h. jeder Geschädigte muss seine eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen, d.h. einen zivilrechtlichen Titel erstreiten, mit dem anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff genommen werden kann. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Darüber hinaus bedarf Ihre Zwangsvollstreckung in des gesicherte Vermögen noch der Zulassung durch das Strafgericht (§111g StPO). Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Rechtsanwalt erörtern.
Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen. Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst") gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.
Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!
Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.
Quelle:
Elektronischer Bundesanzeigerdortiges Veröffentlichungsdatum: 15.02.2008
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