Also mal ganz ehrlich, Jörg Freiherr von Seckendorff...Sie behaupten in einem wenig netten Brief, man könnte ihn "Abmahnung" nennen, Sie seien Interessenvertreter der
"ASK AG", Alte Steinstraße 21, CH 6330 Cham. Diese wieder sei vertreten durch den
Vorstandsvorsitzenden Jürg Kramer.
Avansyst AG, [...] Eingetragene Personen neu
oder mutierend: Kramer, Jürg, von Pfyn TG, in Niederrohrdorf,
Mitglied des Verwaltungsrates, mit EinzelunterschriftSchweizerisches Handelsregister, Tagebuch Nr. 869 vom 25.01.2007 (03752454 / CH-170.3.027.250-9)
Avansyst AG, in Cham, CH-170.3.027.250-9, Vermarktung im Online- und Offlinebereich, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 21 vom 31.01.2007, S. 20, Publ. 3752454). Statutenänderung:
03.08.2007. Firma neu: ASK AG.Schweizerisches Handelsregister,Tagebuch Nr. 10102 vom 08.08.2007 (04065850 / CH-170.3.027.250-9)
"Wer bei Movie-Tester mal ins Impressum schaut und ein bisschen googlet, findet auch schnell heraus, dass bei der Schweizer Avansyst AG mit Verwaltungsrat Jürg Kramer von Pfyn bei Movie-Tester kein Unbekannter am Werk ist. Die "Geschäftsleute" um die Abofalle Movietester sind bereits bekannt bei Sat1, bei Gegenjustizunrecht, bei Antispam, bei Boocompany, bei Snakecity und so weiter und so fort. Im Verlauf der Recherche machen Suchen nach Firmen wie "Xentria AG", "Internet Service AG", "SWISS Einkaufsgemeinschaft AG" oder "Stern Verlag AG" und Plattformen wie sporteXperten, starquiz24 , autotester24 oder reisen4free schnell klar, wo der Hase lang läuft." kann man im alten Parteibuch nachlesen.Die Firma "ASK AG", Alte Steinstraße 21, CH 6330 Cham, ist mir nunmehr bekannt. Auf mich wirkt deren Geschäftsgebaren -ausweislich der Webseite auf der Domain "umfragenscout.com"- betrügerisch.
Nicht umsonst rät die Polizei Job-Angebote zu vermeiden, bei denen man erst einmal irgendwelche Gebühren zahlen soll bevor überhaupt ein Job vermittelt wurde. Die "ASK AG" will 99 Euro für eine Jahresmitgliedschaft und behauptet sie vermittle Geld (oder doch nur Gutscheine...) für die Teilnahme an Umfragen.
"Für das Entwickeln, online Bereitstellen Ihrer eigenen Profilseite, sowie die Listung in unserer Profildatenbank inkl. Details, berechnen wir Ihnen jährlich 99€. Dies berechtigt Sie, für 1 ganzes Jahr bei UMFRAGENSCOUT Geld verdienen zu können."Das passt zur Warnung der Kriminalpolizei vor unseriösen Machenschaften wie die Faust aufs Auge, woran auch die "Garantie" nichts ändert:
Garantie? Jaja. Es wird wie folgt garantiert:"Durch die Vielzahl der Umfragen und das breite Spektrum der Zielgruppe garantiert UMFRAGENSCOUT, dass der Teilnehmer durch Empfehlungen/Umfragen innerhalb eines Jahres ohne weiteres mehr als 250€ verdienen kann." (Zitat aus den AGB)
Und das geht dann "ohne weiteres" wie folgt:
Für das Werben weiterer Teilnehmer an UMFRAGENSCOUT erhält der bereits registrierte Teilnehmer eine Gutschrift in Höhe von jeweils 10€. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Vertrag zwischen dem Geworbenen und UMFRAGENSCOUT zustande gekommen ist und die Jahresgebühr beglichen wurde. (Zitat aus den AGB)
Da jedem die Möglichkeit offen stand 25 Personen zu werben, wurde jedem die Möglichkeit geboten die 250 Euro verdienen zu
können. Verstanden? Es geht in der Garantie nicht um "250 Euro verdient (hat)" sondern "250 Euro verdienen
kann". Also 25 Idioten zu finden, die 99 Euro dafür auf den Tisch legen ist doch ganz einfach: das
kann jeder und schließlich wird da (
leider) auch niemand dran
gehindert.
Die Garantie gibt eine "umfragenscout24 ltd." in
B.V.I., die möglicherweise sogar mit einem ganzen britischen Pfund haftet. "Holzauge sei wachsam!" ... sagte die Großmutter des Autors:
(
B.V.I.:
"Die Britischen Jungferninseln (engl.: the British Virgin Islands) sind eine Inselgruppe der Kleinen Antillen in der Karibik, etwa 100 km östlich von Puerto Rico gelegen. Sie sind ein britisches Überseegebiet. 16 der über 60 Inseln und Riffs sind bewohnt. ... Ab Mitte der 1980er Jahre bietet die Verwaltung Firmen die Möglichkeit, auf den Inseln mit einer Briefkastenfirma ansässig zu sein. Die Gebühren für die Gründung solcher Firmen machen mehr als 50 % des Staatseinkommens aus. Ca. 400.000 Briefkastenfirmen waren Ende 2000 auf den Inseln registriert. -
Quelle:Wikipedia)
So, Jörg Freiherr von Seckendorff. Sie behaupten in Ihrem Schreiben, welches fast eine Abmahnung wäre, weiter: die ASK AG aus CH 6330 Cham (wo auch viele Abzock-Firmen einen Briefkasten haben), sei Inhaberin der Domain "UMFRAGEN
SCOUT.DE".
Das stimmt wohl nicht... denn nach den whois-Daten ist:[Holder]
Type: ORG
Name: umfragenscout24 ltd
Address: 3rd Floor, Omar Hodge Building
Pcode: 1110
City: Tortola
Country: GB
Changed: 2007-12-07T15:30:30+01:00
... Inhaber der Domain "UMFRAGEN
SCOUT.DE" und der Domain "UMFRAGEN
SCOUT.COM":
DOMAIN: UMFRAGENSCOUT.COM
RSP: ip69 internet solutions AG
URL: http://www.ip69.de
created-date: 2007-05-16
updated-date: 2007-12-20
registration-expiration-date: 2008-05-16
owner-contact: P-BZH768
owner-organization: umfragenscout24 ltd
owner-fname: Bil
owner-lname: Haider
owner-street: 3rd Floor, Omar Hodge Building
owner-city: Tortola
owner-zip: 1110
owner-country: GB
owner-phone: +44 042 3663900024
owner-fax: +44 042 3663900024
owner-email: service@umfragenscout.com
Bei umfragenscout.com steht dann auch noch in den AGB:
Dieses Projekt wird von der umfragenscout24 ltd. 3rd Floor, Omar Hodge Building, Wickhams Cay I, Road Town,Tortola,1110, B.V.I betrieben. - Eine Google-Suche nach "Omar Hodge Building" führt bei intensiver Betrachtung der Ergebnisse zu dem (falschen) Eindruck, dass dieses "Gebäude" ein Hort des Spams und also der Spammer sei. Es hat aber nur eine, im Verhältnis zum Gebäude, besonders große Briefkastenanlage. Diese Briefkasten-Firma "umfragenscout24 ltd." wirkt schon deshalb unseriös.
In den AGB steht zwar auch was von einer "ASK AG", Alte Steinstraße 21, CH 6330 Cham ... aber die sei nur ein
"Service Center Europe" Tja. Warum sollte das
"Service Center Europe" aktiv legitimiert sein? Weil bei der "umfragenscout24 ltd." kein Verantwortlicher erkennbar werden soll? Das stimmt mit dem Eindruck vieler überein, die das Geschäftsmodell für eine betrügerische Machenschaft halten.
Aber, Jörg Freiherr von Seckendorff, neben der fehlenden "Aktivlegitimierung" (es wurde über umfragenscout.com diskutiert) ist noch mehr falsch:Jörg Freiherr von Seckendorff zitiert in der Abmahnung einen Forenbeitrag auf "www.nicht-abzocken.com" - in welchen ein Betroffener (einige nennen es "Opfer") der Geschäftsmethoden der, wie er behauptet, "ASK AG" aus CH 6330 Cham, vertreten durch Jürg Kramer und jetzt auch durch den das "Organ der Rechtspflege" Jörg Freiherr von Seckendorf, einen, nennen wir es "Erlebnisbericht", schreibt:

Das "Organ der Rechtspflege" Jörg Freiherr von Seckendorff behauptet in diesem Beitrag seien "unwahre bzw. ruf- und geschäftschädigende Aussagen" enthalten. Hat er den Beitrag nur abschreiben lassen oder hat er ihn auch gelesen- fragt sich der Autor:
"Also bei mir ist auch eigentlich eindeutig die Sache, habe gesetzliche Betreuerin, da ich geschäftsunfähig bin." zitiert der Autor nun aus dem Beitrag wegen dem Jörg Freiherr von Seckendorf im Auftrag der von Jürg Kramer als Vorstandsvorsitzenden vertretenen "ASK AG", Alte Steinstraße 21, CH 6330 Cham, wegen angeblich "unwahre[r] bzw. ruf- und geschäftschädigende[r] Aussagen" abmahnt.
Formalbeleidigungen enthält der Beitrag nicht, lediglich die Sichtweise einer also von einem Gericht für geschäftsunfähig erklärten Person auf eine Reihe von Vorgängen und das Verhalten der "ASK AG" aus CH 6330 Cham, respektive deren Mitarbeiter.
Würde unser "Organ der Rechtspflege" namens "Jörg Freiherr von Seckendorff" jetzt mindestens jene Intelligenz aufbringen, die man von einem normal verständigen Leser erwarten darf, dann wüsste der Jörg Freiherr von Seckendorff: In diesem Beitrag ist von vorn herein nicht jede Formulierung bierernst zu nehmen.
Auf das Bier komme ich gleich zurück.Jörg Freiherr von Seckendorff verfasste nämlich gleich noch eine sehr merkwürdige Unterlassungserklärung:
- es zu unterlassen Einträge in diesem Forum zu veröffentlichen, die sich gegen die Inhaberin der Domain www.umfragenscout.de, oder deren Mitarbeiter richten und einen beleidigende[sic!] oder sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalt besitzen[sic!],Nun, wenn der Jörg Freiherr von Seckendorff so weitgehend das Unterlassen der Veröffentlichung gegen die "Inhaberin" gerichteter beleidigender oder sonstig strafrechtlich relevanter Inhalte verlangt, dann kann er das schon mal nur, wenn solches zuvor geschehen ist. Was aber nicht vorliegt: Unter keinem Aspekt kann eine Äußerung (die keinerlei Formalbeleidigung wie z.B. "Idiot!" enthält) einer unter Betreuung stehenden und von einem Gericht für geschäftsunfähig erklärten Person eine strafrechtlich relevante Beleidigung enthalten. Das ist stets und immer immer eine Art "Kindermund". Vorliegend sogar "etikettiert", Herr Rechtsanwalt.
Keine Beleidigung und keine falsche Tatsachenbehauptung ist es indes, wenn der Autor behauptet, dass er, ein Schlosser aus dem Osten, bessere Abmahnungen schreibt. Jörg Freiherr von Seckendorff kann nicht behaupten, die hier besprochene Abmahnung sei ordnungsgemäß ergangen: Der Anspruch aus der Unterlassungserklärung geht nämlich einfach erkennbar und deutlich zu weit, ist zu umfassend, das Verlangen nach einer solchen Unterlassungserklärung ist nicht durchsetzbar.
Hier wäre das Mittel der Wahl die "Gegenabmahnung" und bei Nichtrücknahme der Ansprüche die sofortige negative Festellungsklage.
Sowas kostet richtig Geld!
402,82 Euro will der Jörg Freiherr von Seckendorff für die dem Autor vorliegende anwaltliche Fehlleistung a.k.a. "Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Kostennote" also haben. Die kann er nun von seinem Mandantin, der von Jürg Kramer als Vorstandsvorsitzenden vertretenen "ASK AG", Alte Steinstraße 21, CH 6330 Cham kassieren und diese schonend darauf vorbereiten, dass die Gegenabmahnung möglicherweise (er kann sich ja verrechnet haben) ähnlich teuer wird.
Vielleicht trägt es ja seine Haftpflichtversicherung. Als Anwalt muss er eine haben...
Noch was:
So geht das auch nicht. Der Anwalt (als solcher) hat eine Kanzlei. Diese hat für die Öffentlichkeit ein Kanzleischild. Und da steht der Name und die Adresse drauf.
Zitat:
Die Rechtsanwaltskammer führt ein elektronisches Verzeichnis der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte und gibt die in diesem Verzeichnis gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in ein von der Bundesrechtsanwaltskammer geführtes Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammern ein. Quelle: § 31 BRAO: Rechtsanwaltsverzeichnis
Die Anwaltssuche der RAK Frankfurt am Main findet aktuell keinen "Rechtsanwalt Jörg Freiherr von Seckendorff, Am Edelspfad 3, 61169 Friedberg". Seltsam... im Telefonbuch scheint der Rechtsanwalt Jörg Freiherr von Seckendorff nämlich auch nicht zu stehen. Eine andere, für ihn zuständige Kammer benennt der "Rechtsanwalt Jörg Freiherr von Seckendorff, Am Edelspfad 3, 61169 Friedberg" im Schreiben merkwürdigerweise nicht!
Zitat:
(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten.
(2) Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei oder errichtet er eine Zweigstelle, hat er dies der Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen. Die Errichtung einer Zweigstelle im Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer ist auch dieser Rechtsanwaltskammer anzuzeigen.
(3) Will der Rechtsanwalt seine Kanzlei in den Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer verlegen, hat er die Aufnahme in diese Kammer zu beantragen. Die Rechtsanwaltskammer nimmt den Rechtsanwalt auf, sobald er die Verlegung der Kanzlei in ihren Bezirk nachgewiesen hat. Mit der Aufnahme erlischt die Mitgliedschaft in der bisherigen Rechtsanwaltskammer. Die aufnehmende Rechtsanwaltskammer teilt der bisherigen Rechtsanwaltskammer den Zeitpunkt der Aufnahme mit. Gehört der Rechtsanwalt zugleich einer Notarkammer an, hat die abgebende Rechtsanwaltskammer den Zeitpunkt des Erlöschens der Mitgliedschaft der zuständigen Landesjustizverwaltung unverzüglich mitzuteilen.
Quelle: § 27 BRAO: Kanzlei
Hat der Jörg Freiherr von Seckendorff deshalb der Veröffentlichung seiner Abmahnung widersprochen? Vielleicht weiß ja Herr RA Mücke aus der Hausnummer 22 mehr. Nun, Jörg Freiherr von Seckendorff hat sich in einen Fall hinein gehangen der wegen des von vielen gehegten Betrugsverdachtes gegen die von von Jürg Kramer als Vorstandsvorsitzenden vertretenen "ASK AG", Alte Steinstraße 21, CH 6330 Cham oder vielmehr die "umfragenscout24 ltd", ein breites öffentliches Interesse findet. Da muss dieser Jörg Freiherr von Seckendorff damit leben als Person und mit dem von ihm selbst angegebenen behaupteten Kanzleisitz genannt zu werden.
Ach so. Das Bier. Nun ja. Ich stelle die Frage, die mir auf der Zunge liegt, lieber nicht. Aber über die Antwort kann ich spekulieren, wenn ich die Frage nicht stelle: "Muss übles Zeug sein. Verursacht bestimmt Übelkeit und Kopfweh. Macht wahrscheinlich auch blöd im Kopp."