Nun, Frau Kristina Straßburg mit Adresse
in Frankfurt am Main und
am Geschäftssitz der ProInkasso- GmbH: was bitte glauben Sie und Ihr sauberer Geschäftsführer der ProInkasso GmbH Stefan Straßburg eigentlich, was eine Beleidigung ist?
Zunächst haben wir "Formalbeleidigungen". Da ich Ihrem Herrn Stefan Straßburg aber weder Tiernamen oder Begriffe aus dem Bereich der Fäkalien zugeordnet habe kommt eine solche nicht in Betracht. Was könnte ihn noch beleidigen? Das ich ihn mit seinem Kunden in einen durch die auffällig wiederholte Zusammenarbeit mit solchen Abzockern gerechtfertigten Zusammenhang setze? Dieses kann keine Beleidigung sein - weil sich Stefan Straßburg seine merkwürdigen Kunden wohl selbst heraussucht!
Als Juristin, die nach eigener Darstellung ihre Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des IT-Rechtes, Urheber- und Wettbewerbsrechtes sieht, müssten Sie, Frau Christina Straßburg, eigentlich zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung unterscheiden können, so dass Sie wissen, dass weder üble Nachrede (§186 StGB) noch Verleumdung (§187 StGB) in Frage kommen, wenn ich über Ihren werten Herrn Mandant mit gleicher Adresse und gleichem Name berichte und meine Meinung über dessen Geschäftsmodell kundtue, die am ehesten mit der über seine auf besondere Weise ehrenwerten Kunden zu vergleichen ist.
Ich erteile Ihnen für die Abmahnung aus Ihrem Drucker zunächst die Note 6 und begründe diese Meinung über Ihre schlechte Abmahnung wie folgt:Zuerst haben Sie also schon mal etwas abgemahnt, was unter dem Schutz des Grundgesetzes steht - nämlich eine Meinungsäußerung:
Artikel 5 GG:(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.Natürlich werden Sie sofort auf Absatz 2 verweisen. Ich sage: Hier muss abgewägt werden. Ich habe eine Meinung und die habe ich geäußert.
Zuerst einmal haben Sie
meine Sätze in der Abmahnung unzulässig verkürzt und zudem, Gravenreuth lässt wohl grüßen, verfälscht. Aber selbst in den mutwilligen Verkürzungen und sicherlich vorsätzlichen Verfälschungen -ich benenne Ihren Wisch deswegen als "lügenträchtig"- finden sich deutliche Hinweise auf zulässige Meinungsäußerungen:
Ich habe geschrieben:"Er [der Autor] glaubt fest, dass in der Rodenbacher Chaussee 6 in Hanau ein regelrechtes Nest ist, in welchem sich viele Namen aus einer mafiös anmutenden Szene von merk- und denkwürdigen Personen wiederfinden, deren Köpfen von vielen Seiten lautstark Betrug und Abzockerei vorgeworfen wird - und deren Mitglieder sich von den Partys der Dialerszene her sehr gut kennen."
Dem Autor ist es unbelassen dieses zu glauben und dieses als Meinung nicht nur zu haben - sondern auch zu veröffentlichen. Denn er ist begründet dieses festen Glaubens.
Was Sie dann in der nach meiner Ansicht hingerotzten Unterlassungserklärung als zu unterlassend verlangen passt "
wie der Klodeckel auf die Duschtasse" zu dem, was ich geschrieben habe. Ich hoffe, Sie müssen
Duschtasse nicht nachschlagen...
Fakt ist: In der Rodenbacher Chaussee 6 haben sich zumindest angeblich die "Nachfolgefirmen" der Buratschen VitaActive Ltd. niedergelassen. Und da dort mindestens ein Ronny Neugeboren, der aus der Dialerszene bekannt ist, "Director" war, ist es angemessen darüber zu schreiben. Auch dessen Partner Michael Burat ist kein Unbekannter. Und dann wäre da noch der aktuelle Pro-Inkasso-Kunde "alphaload.de". Der Benjamin Stolz ist ein enger Geschäftspartner von niemand anderem als dem Andreas Dialer-Richter. Der hat gewiss zu mancher Party eingeladen. Und viele der Dialer der Mainpean GmbH sind wegen des Versteckens des Preises von der RegTP gesperrt worden, wovon auch Ronny Neugeboren ein Liedlein mit verdammt vielen Strophen singen könnte... Gesperrt wegen just genau jenes Verstecken des Preises, welches den Buratinos und Benjamin Stolz vorzuhalten ist. Die ProInkasso GmbH ist also nicht anderes als ein Instrument jener mafiös zusammenarbeitenden Dialerfritzen,
die ihre Geschäftsmodelle nach wie vor auf Abzocke durch Täuschung gründen. Wer will behaupten, dass es ein Zufall war,
dass das die Betreiber der "Online-Wechsel-Dich Ltds." von Neugeboren und Burat just die gleiche Adresse wie die ProInkasso GmbH wählten?Ich halte die ProInkasso GmbH für einen Dienstleistungsbetrieb, der offensichtlich darauf spezialisiert ist fragwürdigen und unter Betrugsverdacht stehenden Gestalten (Vulgus: "schrägen Vögeln") zu Diensten zu sein. Oder warum sonst ist die ProInkasso GmbH nach Veröffentlichungen Dritter nicht mehr Mitglied im Bundesverband deutscher Inkassounternehmen, Frau Anwältin?
Dann hätten wir als (Ex-)Kunden nämlich noch
die feinen Herren Corvers - beide sicher an Ehrlichkeit und Integrität nur mit Ihrem Herrn Stefan Straßburg zu vergleichen:
"Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden führt unter dem Aktenzeichen 3362 Js 26286/05 Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Internetangebote der Firma NewAdMedia in Hochheim/Main, insbesondere winow.de und probino.de. Dabei handelt es sich nach den bisherigen Feststellungen um die Beschuldigten Brian David Corvers und Michael Corvers.
Ferner richten sich die Ermittlungen gegen die Firma Proinkasso GmbH in Hanau und deren Geschäftsführer Stefan Straßburg sowie gegen Herrn Rechtsanwalt Olaf Tank in Osnabrück, die teilweise mit der Beitreibung der Forderungen aus der angeblichen Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen befasst waren und sind. Andere Mandate der Proinkasso GmbH und des Rechtsanwaltes Olaf Tank sind nicht Gegenstand der hiesigen Ermittlungen." ... stand einst auf der Webseite der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden.
"Rückblende: Januar 2006. Die Affaire um die mutmaßlichen Betrüger Brian und Michael Corvers, sowie Valentin Fritzmann erreicht ihren Höhepunkt in mehreren Polizeirazzien. Zeitgleich werden bei der NewAdMedia in Hochheim, der proinkasso GmbH in Hanau und der MESH-Solutions GmbH in Düsseldorf Hausdurchsuchungen vorgenommen und umfangreiches Beweismaterial sicherhergestellt."Quelle:
http://www.anti-abzocke.info/sc4.phpAuch die betrügerisch anmutenden
Geschäftsmodelle der "Verimount FZE LLC" (Valentin Fritzmann) wurden mit Hilfe der ProInkasso und Ihres Herren Stefan Straßburg, der sich offensichtlich auf Ihre Hilfe stützt, realisiert. Und bei der "Verimount FZE LLC" finden sich wieder Namen aus der Dialer- und Abzockerszene. Noch Fragen, Frau Anwaltin Christina Straßburg?
Soweit ich darstelle, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit (Eine Juristin sollte den Unterschied zu einer Behauptung kennen...) eine Büro- und Personalunion zwischen den betrügerisch anmutenden Auftraggebern mit Adresse in der Rodenbacher Chaussee 6 in Hanau und der von diesen beauftragten ProInkasso gibt, ist es schon fragwürdig, warum die ProInkasso für diese "Firmen" in bedenklicher Weise Bürger belästigt, aber der Chef (Ihr Herr Stefan Straßburg) in dieser Äußerung seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Also, Frau Kristina Straßburg: Wo ist die Rechtsverletzung? Wenn die Geschäfte so sauber sind, dass der saubere Herr Stefan Straßburg diese unterstützt- warum fühlt er sich verletzt, wenn ganz sauber vom Verdacht einer Büro- und Personalunion gesprochen wird?
Frau Kristina Straßburg: Durch die dumme Abmahnung haben Sie jetzt den Stefan Straßburg von der ProInkasso GmbH hübsch in einen Erklärungsnotstand gebracht: Wenn ihm die Geschäfte seiner Kunden aus der Dialer-, Abzocker- und Betrügerbranche (es gibt Urteile...) selbst so abartig erscheinen, dass er "personell und organisatorisch" nicht mit diesen "Firmen" in Verbindung gebracht werden will- warum arbeitet Stefan Straßburg und die ProInkasso GmbH dann in offensichtlicher und durch die Abmahnung eingeräumter Kenntnis der Umstände für genau diese Firmen? Er macht bewusst und vorsätzlich mit - das genau ist die Erkenntnis aus Ihrem Geschreibsel, Frau Kristina Straßburg!
Bleiben wir bei der Büro- und Personalunion. Eine solche haben Sie offensichtlich selbst mit der ProInkasso. Oder sitzen Sie jetzt in dem von der "Online-Content Ltd." nie bezogenem aber verlassenen Büro? Und die Namensgleichheit mit dem Stefan Straßburg ist ein Zufall?
Noch etwas: Ich fand also zwei verschiedene Kanzleiadressen. Zudem ist es schon merkwürdig, wenn eine "auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwältin" nur eine "Handynummer" benennt, kein Fax und keine Mailadresse benennt. Arbeitet Madame, außer für die ProInkasso eigentlich noch für wen? Mit allem Verlaub: Ihre eigenen Angaben machen auf mich einen dubiosen Eindruck- der zu meinem Eindruck von der ProInkasso, deren Geschäftsführer und deren Kunden sehr gut zu passen scheint...
Frau Kristina Straßburg: Wenn Sie sich, statt dem Stefan Straßburg beim schnöden Seriendruck seiner unsinnigen Mahnungen zu helfen, auch nur einigermaßen Ihrer Fortbildung gewidmet hätten, dann wären Ihnen ein paar Urteile nicht entgangen. Nehmen wir Ihre Rechnung über schlappe 489,45 Euro. Die enthält Umsatzsteuer. Bei Schadensersatz? Dann wäre da noch die Abmahnung des Hausanwaltes. Gut, Sie sind "Hausanwältin". Aber der Ersatz der Abmahnkosten steht dem Stefan Straßburg - anders als Sie gewiss nicht ohne Vorsatz falsch vorgeben - nicht zu. Denn die ProInkasso und der Stefan Straßburg hat eigene Mittel aufzuwenden und den Schaden gering zu halten. Und wenn dann schon eine Verwandte -die in der Firma offensichtlich als Hausanwältin tätig ist- für ihn abmahnt, dann geht das eben nicht mit der Berechnung nach RVG. Ähnliches musste ich dem Gravenreuth schon beibringen- Sie sollten mehr Rotglut.org lesen, Frau Straßburg ... Dann wäre Ihnen möglicherweise klar, warum sehr viele Mitmenschen die Tätigkeit des Stefan Straßburg und somit wohl auch die Ihre als verwerflich betrachten und Sie beide für Mitglieder eines Netzwerkes halten, bei dem die Aktivitäten der Teilnehmer insgesamt betrügerisch wirken. Denken Sie an den Versuch mir Kosten für die Abmahnung zu berechnen. Das kann ich als Betrugsversuch werten und genau so werte ich dieses auch, Frau
Rechtsanwältin Kristina Straßburg!
Ich denke, Sie, Frau Kristina Straßburg und Ihr sauberer Herr Stefan - Sie wollen mich beide verarschen und bescheißen. Entschuldigen Sie den Vulgus. Aber das ist meine klare Meinung. Und noch etwas, Frau Kristina Straßburg: Ich streite seit Jahren mit dem offensichtlich kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth und
berichte hier sehr hart über den selbst in die Öffentlichkeit drängenden Herren,
dessen Lügen,
dessen Betrügereien und über gleiches aus seinem Umfeld. Was wollen Sie von mir? Haben Sie die warmen Klamotten schon angezogen? Gravenreuth ist übrigens der Anwalt von Michael Burat- dessen "Unternehmen" Ihrem verwandten Mandanten sicher gut bekannt sind.
Zu Ihrer "Vollmacht": Aus dieser ist nicht ersichtlich wer diese erteilt haben soll. Kein Name, kein Datum, nur ein Krakel der genau so gut "Müller", "Walter", "Ich bin ein dummer Abzocker!" oder "Ich kann nicht besser schreiben, bin besoffen!" bedeuten könnte. Auf gut deutsch: Ungültig. Das bedeutet: Ihre wunderhübsche "Originalvollmacht" könnte ich umgehend einem Zweck zuführen, der mit Toilette, Fäkalien und Reinlichkeit zu tun hat. Ich könnte ihnen sogar nahelegen dieses selbst zu tun.
Dafür, dass ich mich mit dem von Ihnen verfassten Mist auseinandersetzen musste, hätte ich jetzt gern 65 Euro als "fast freiwillige" Spende. 50 Euro für meine Antwort und 15 Euro dafür, dass ich Ihren Wisch von der Post holen musste - Aber "He!" - Die Genugtuung, einen Anlass für einen hübschen Artikel über das juristische Vorgehen gemeinschaftlich und bedenklich handelnder Personen zu schreiben, ist mir mehr wert. Zudem darf ich jetzt im Angesicht der Fehlerträchtigkeit auch noch fragen wie Madame denn die Staatsexamen geschafft hat?
Frau Kristina Straßburg: Den Termin für den Eingang der Rücktritterklärung per Fax setze ich auf den 5.2.2008. Oder ich klage auf negative Feststellung.
Diese rechtswidrig verlangte Unterlassungserklärung (An einem solchen "hingerotztem Wisch" können auch keine Urheberrechte bestehen...) werde und muss ich jedenfalls nicht unterschreiben. Ich habe nämlich keinen Knall, Herr (und Frau?) "Online-Gym.de - Straßburg"!Tut mir leid! Über die "Online-Gym" besteht sehr wohl eine sehr direkte personelle Verknüpfung zu mindestens einer Firma mit betrügerisch anmutenden Geschäftsgebaren:
Der Geschaftsführer der ProInkasso Stefan Straßburg ist (oder war...) Aufsichtsratsmitglied der online-Gym, die Abzockseiten betreibt (oder betrieb), bei welchen der Preis -zweifelsfrei in Tarnungsabsicht- in türkisfarbener Schrift auf weißem Grund angegeben wurde - oder wie soeben ergründet - überhaupt erst in den AGB genannt wird.
Das reicht dann wohl. Frau Straßburg,
ich gehe davon aus, dass es in Wirklichkeit mein Musteranschreiben ist, welches Sie so sehr stört- weil damit das Geschäftsmodell vieler Kunden der ProInkasso GmbH den Bach runter geht. Immerhin war dieses noch deutlich vor dem der Verbraucherzentralen online... Ihre Abmahnung erscheint unter diesem Aspekt nicht nur dumm und schlecht gemacht, sondern auch noch missbräuchlich.