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Kosteninteresse-Gravenreuth muss -mal wieder- zahlen
Schadenfreude gegenüber Schadenfreudigem
Günter Freiherr von Gravenreuth betont ja (im immer selteneren) Erfolgsfall so gerne und trägt es wie eine Monstranz in die Öffentlichkeit, wenn jemand vor Gericht gegen ihn ein Verfahren verloren hat und zahlen muss. Manchmal erfindet Gravenreuth solche Vorgänge sogar - so behauptete Gravenreuth vor einiger Zeit in der Öffentlichkeit falsch, der Autor hätte kurz vorher ein Verfahren gegen Mario Dolzer verloren...
In einem Verfahren des AG München (Az. 161 C 27244/07) ist er nun -mal wieder- derjenige welcher die Geldkatze schweren Herzens hervorziehen muss.Im Verfahren, dass er in eigener Sache anstrengte, hatte Günter Freiherr von Gravenreuth, Marktstraße 14, 80802 München dummerweise nicht sorgfältig darauf geachtet den Richtigen zu beklagen und nun muss er die Rechnung des Gerichtes wie auch die Kosten für den Anwalt des Verfahrensgegners löhnen. Das kommt teuer.
Der Autor war "Nebenintervenient" und trägt seine ungeheuren außergerichtlichen Kosten für den Versand seines Faxes an das AG München ganz tapfer selbst. Das fällt ihm leicht, denn er hat eine "Flatrate".
Kostentragungsbeschluss vom 21.12.2007
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