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Abbo-Abzocke - Mahnung von Inkasso/Rechtsanwaltskanzlei: Was ist zu tun?

Drohungen wegen angeblicher Vertragsabschlüsse mit dubiosen Online-Unternehmen

2008-01-08, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Ich schreibe hier nur über meine Lebenserfahrung: Eine ordentliche und verbindliche Rechtsberatung kann und darf ich nicht leisten, hierfür ist ein zugelassener Anwalt zuständig. Adressen von Anwälten gibt es im Telefonbuch oder bei der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des für Ihren Wohnsitz zuständigen Landgerichtes. Wenn Sie unsicher sind oder sich überfordert fühlen sollten Sie also nachstehendes mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Sie haben ein Schreiben einer Inkasso-Firma oder einer Kanzlei erhalten und es wird behauptet, Sie hätten einen Vertrag geschlossen? Sie können sich das nicht erklären?

Nun, solche Fälle häufen sich in letzter Zeit und es fällt auf, dass auf solche Vorfälle bezogen immer wieder die gleichen Personen und Firmen (beispielhaft, aber nicht ausschließlich: "Walea GmbH", "Ahnenforschung Ltd.", "VitaActive Ltd.", "Online Service Ltd.", "Online Content Ltd.", "IS Internet Service AG", "Papagayo Freedom Ltd.") genannt werden, für welche zunächst eine dubios erscheinende "ProInkasso GmbH", "DIS Deutsche Inkassostelle GmbH" oder ein "Inkassodezernat" zur Zahlung drängt. Später werden Mahnungen durch diverse Anwaltskanzleien (häufig genannt, aber möglicherweise nicht ausschließlich: Boris Hoeller, Olaf Tank, Katja Günther) verschickt.

Der größte Teil der Meldungen besagt, dass sich die Empfänger der oft als Drohbriefe empfundenen Schreiben keines Vertragsschlusses bewusst sind.

Am besten Sie widersprechen dem Schreiben ganz kurz: Es bestehe kein Vertrag. Verbitten Sie sich die Belästigung mit weiteren Schreiben. Bestreiten Sie die behauptete Vertretung. Verlangen Sie vom Anwalt oder der Anwältin gleichzeitig die Vorlage des originalen und von einem vertretungsberechtigten Geschäftsführers des Unternehmens unterzeichneten Mandates.

Wichtig: Schreiben Sie, außer den Höflichkeitsfloskeln und dem obigen, kein einziges weiteres Wort! Es lauern eine Menge Fallen im Sinne von Äußerungen, welche als Hinweis auf einen tatsächlichen Vertragsschluss gewertet werden können. Geben Sie auch absolut keine unnötigen Daten (Telefon- oder Faxnummern, E-Mailadressen) preis!

Möglicherweise kann Ihnen dieses Musteranschreiben (PDF) helfen.

Bevor ein Mahnbescheid, oft durch das AG Hünfeld, erlassen wurde müssen Sie nichts unternehmen. Der Mahnbescheid kommt direkt vom Gericht, oft werden bei Angeboten dieser dubiosen Art die drohenden Briefe der Inkassounternehmen/Anwälte schon falsch als "Mahnbescheid" verstanden oder sogar möglicherweise falsch der Eindruck erweckt, es handele sich um einen solchen "Mahnbescheid".

Kommt also möglicherweise ein richtiger Mahnbescheid vom Gericht, so muss diesem innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung (deshalb: gelben Umschlag aufheben) beim ausstellenden Gericht widersprochen werden. Das steht aber auch in dem Mahnbescheid. Können Sie nicht fristgemäß widersprechen, so wird der Widerspruch nach §694 Absatz 2 ZPO als Einspruch behandelt. Es kommt auf das Datum des Einganges beim Gericht an- im Zweifelsfall ist es deshalb besser den Widerspruch zur Fristwahrung zu faxen und mit der Post versenden.

Möglicherweise kann Ihnen dieser Musterwiderspruch (PDF) helfen. Es sollte in der "erforderlichen" Anzahl an das Gericht verschickt werden, also doppelt: einmal (original) für Gericht, einmal (Kopie) für den Antragsgegner. Zumeist erstellen die Gerichte aber die benötigte Anzahl von Kopien selbst. Kommt der Mahnbescheid vom AG Hünfeld, so reicht eine Ausfertigung.

Danach müsste der Anwalt/die Anwältin für ihre Clientel klagen - und genau damit hat diese ein Problem weil der Vertragsabschluss kaum zu beweisen ist und weil es eben schon mindestens ein Urteil und zahlreiche, von der Verbraucherschutzzentrale erfolgreich angestrengte Unterlassungsverfahren gibt. Deshalb werden diese Mahnbescheide in vergleichbaren Fällen regelmäßig gar nicht erst beantragt, es sei denn die Betroffenen haben sich nicht an das oben geschriebene gehalten, sich in der falschen Weise geäußert und irgend etwas von sich gegeben, was auf das Einräumen eines Vertragsabschlusses hinweist (Teilzahlungsangebote etc.) - Die Mahnbescheide kosten nämlich erst ein das Geld des Antragstellers - also der Mandanten des Anwalt / der Anwältin - und die Masche läuft deshalb allzu offensichtlich darauf hinaus diejenigen abzuzocken, die verschreckt nach der Drohung zahlen.

In dem Fall, dass Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen sich bis zum Erlass des Mahnbescheides gar nicht zu äußern, dann kurz dem Gericht gegenüber zu widersprechen, der behauptete Vertrag habe zu keiner Zeit bestanden und sich bei einer wenig wahrscheinlichen Klageeinreichung sofort um einen Anwalt zu kümmern. Beweispflichtig sind nicht etwa Sie, sondern die Mandantin des Anwaltes / der Anwältin - also das dubiose "Internet-Unternehmen".



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