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Ein Guru der ZPO?

Günter Freiherr von Gravenreuth irrt!

2008-01-07, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
In der Sache 274 C 31929/07 hatte Günter Freiherr von Gravenreuth vor dem AG München mit einer Streitwertbeschwerde gegen die vorläufige(!) Streitwertfestsetzung des Gerichtes vorgehen wollen.

Dieses ist, wie das Gericht dem sich oft selbstherrlich äußernden Günter Freiherr von Gravenreuth per Hinweis geduldig erklären musste, unzulässig.

Gravenreuth, der ausweislich seiner eigenen, teils öffentlichen Äußerungen wohl gerne als Guru der Zivilprozessordnung gelten würde und nach der Wahrnehmung des Autors auch schon mal den einen oder anderen Kollege oder Richter völlig unbegründet als dumm oder "leicht verwirrbar" hinstellt und sich bis zum für ihn nicht gut ausgegangenen Aufeinandertreffen mit einem solchen nur zu gerne über "Arbeitsrechtler" mokierte, erklärte mit Schreiben vom 17.12.2007 säuerlich die Rücknahme und kündigte grummelnd an, er werde die Streitwertbeschwerde nunmehr stellen wenn das Gericht den Streitwert endgültig festgesetzt habe.

Brav so!

Interessiert aber keine Sau und ist für das Gericht sicher so interessant wie Gravenreuths oft oft lügerische, umfängliche und abschweifende Ereiferungen über seine Prozessgegner.

Daneben war die unzulässige Beschwerde gegen die vorläufige Festlegung ein Schnellschuss mit dem sich Gravenreuth einen Weg verbaut: Er kann nun nicht mehr auf einen geringeren Streitwert drängen wenn er das Verfahren verliert - was der Autor als wahrscheinlich erachtet.

Der Autor hat den Eindruck, dass Gravenreuth schon allein bei seinen Selbstvertretungen -gegenwärtig wohl sein einziger Lebenszweck- etliche Fehler macht. Die Rechtsposition eines Mandanten sieht der Autor bei der Vertretung durch einen Anwalt der immer besser zu erkennenden gravenreuthschen Qualität jedenfalls ernsthaft gefährdet.

Der Autor würde sich den Freiherrn jedenfalls nicht kaufen, der kann in seinen Augen nur als eines nützen: Als schlechtes Beispiel.

Ach so... Den Leser wird ja möglicherweise interessieren, um was es geht: Das AG München hat den Streitwert in einer Sache, in der sich Gravenreuth als "Zecke" beleidigt sieht, statt wie von ihm gewünscht auf € 4750 vorläufig auf € 2000 festgesetzt. Der Autor findet dass das hinsichtlich Gravenreuths Ruf und der jüngsten Urteile immer noch zu hoch ist: Bei der Streitwertfestsetzung ist auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen...




Im Kino läuft gegenwärtig ein Film. In einer der letzten Szenen fragt eine Kuh ein Moskito, ob dieses Rechtsanwalt wäre. Das Moskito antwortet: "Ein blutsaugender Parasit war ich schon immer. Alles was mir gefehlt hat war eine Aktentasche!" - Eine Zecke könnte diese Antwort auch gegeben haben. Nur sind die für das Kino zu hässlich. Wir wollen ja keine Kinder erschrecken. Zudem hätte die Frage -und die Antwort- dann anders formuliert werden müssen: Die Kuh hätte fragen müssen, ob die Zecke ein geldgieriger Abmahnanwalt sei. Und die Zecke hätte zurückfragen müssen: "Dumme Kuh! Bist Du blind?"



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