Einmal hat er das OLG München in der selben Sache schon belogen... Nun, auf einem Bein steht es sich wohl schlecht, es folgen die Lügen Nr. 2 und 3...In einem Antrag an das OLG München in der Sache 18 U 4177/07 (
Gravenreuth ist Kläger, hat Berufung eingereicht...) behauptet Günter Freiherr von Gravenreuth im Schreiben vom 30.11.2007, Seite 4, wie folgt lügnerisch:
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Der Kläger muss es sich nicht gefallen lassen, dass über ihn behauptet wird, er würde
"absichtlich wahrheitswidrig, wettbewerbswidrig (und) standeswidrig behaupten ein Mandat der GVU zu haben" Insoweit war die Abmahnung gerechtfertigt, da dem Kläger ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 823, 1004 BGB zustand.
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Sämtliche Formatierungen (Anführungsstriche, Kursivschreibung) des Textes und die Einfügung eines
"(und)" hat Gravenreuth in einer Weise vorgenommen, dass das Gericht hier offenkundig zu dem Eindruck kommen soll, er zitiere den Autor wörtlich:
Das OLG München wird es freuen von Gravenreuth so belogen zu worden zu sein.Was der Autor wirklich geschrieben hat - und was auch in seiner Abmahnung vom 15.02.200 15:58 wieder gegeben ist - das liest sich nämlich so:
"Keine Wertungssache ist, dass, falls ein solches Mandat nicht vorliegt, Gravenreuth mit der obigen Aussage die Kuh auf sehr dünnes Eis führt: Das Vortäuschen einer solch großen Mandatschaft dürfte wettbewerbswidrig, wenn nicht sogar standeswidrig sein."Alles, was Sie im Internet äußern, kann und wird gegen Sie verwendet werden!Für den Rest verweise ich auf den oben genannten Artikel. Ich vertrete die Auffassung, dass Gravenreuth, wenn er schon Schabernack mittels zahlreichen Tele-Faxen an Heise treibt und wenn er sich dann dazu öffentlich äußert, dass es dann eben seine Sache ist, darauf aufzupassen was daraus entnommen werden kann.
Wenn Gravenreuth schreibt:
"Ich [...] helfe nur bei heise.de etwas nach, dass DORT die GVU Beiträge sperren läßt." - dann muss er es sich eben vorhalten lassen, dass diese Äußerung geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, dass er behaupte ein Mandat der GVU zu haben - denn genau das braucht er eigentlich für die von ihm selbst beschriebene Tätigkeit im von ihm ebenfalls behaupteten Interesse der GVU. Und wie er selbst einräumte und wie heise.de dem Autor bestätigte hatte Gravenreuth kein solches Mandat, legte jedenfalls in seinen Faxen laut Heise keines bei.
Basta, Herr Gravenreuth!In welchem Zustand Gravenreuth das geschrieben hat - das geht mich nichts an, muss mich nicht interessieren. Gravenreuth hat es jedenfalls auch nach meinen Vorhaltungen nicht vorgenommen im Forum von Golem.de klar zu stellen, dass er kein Mandat hat - was durchaus dafür spricht, dass ihm der bei sicherlich nicht wenigen erweckte falsche Eindruck nicht so ganz unangenehm war - nicht wahr,
Herr Dörr?
Gravenreuths Antrag hat 8 SeitenDie erste halbe für Rubrum, dann eine ganze für seine knapp formulierten Anträge (Einen Hauptantrag + 4 Hilfsanträge, Kostentragungsantrag), drei(!) Seiten Begründung und dann ab Mitte von Seite 5 bis Mitte der Seite 8 "
Zum Hintergrundverständnis", wo Gravenreuth dem Gericht allerhand Zeug auftischt. Nun ja.
Ich kann das kürzer:Der erweisliche Lügner Günter Freiherr von Gravenreuth ist erstinstanzlich zu 6 Monaten Haft wegen Betruges, erstinstanzlich zu 9 Monaten Haft (hier 4 Jahre Bewährung) wegen Unterschlagung und schon vor einiger Zeit zu 150 Tagessätzen a 150 Euro wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Mindestens ein weiteres Verfahren ist laut Richterin Nissing (AG Berlin-Tiergarten) in München anhängig. Ein Verfahren wegen Abgabe einer vorsätzlichen falschen Versicherung an Eides statt wurde nach
§154 Absatz 1 StPO gar nicht erst aufgenommen, weil anderweitig höhere Strafe drohe. Er hat erst kürzlich öffentlich behauptet einigen Bloggern beibringen zu wollen, dass das Internet (wohl im Gegensatz zu seiner Kanzlei) kein rechtsfreier Raum sei. Die gefälschten Urkunden waren übrigens ... sic! ...
60 hübsche Mandate in einer Abmahnungssache.
Gravenreuth dazu:
Und noch eine Lüge:Gravenreuth schreibt auf Seite 7:
"Den so Geschädigten bleibt zur Schadensbegrenzung nichts anderes übrig, als gegen den Beklagten zunächst im einstweiligen Rechtsschutz vorzugehen"Er vermeidet dort - wohl aus Gründen der Platzersparnis - zu erwähnen, das er selbst in einigen Anträgen auf den "einstweiligen Rechtsschutz" wiederholt auf das Dreisteste gelogen, eine verfälschte Urkunde vorgelegt, eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt abgegeben hatte. Gravenreuth und seine üblen, kriminellen Mitstreiter haben jede einzelne einstweilige Verfügung gegen den Autor tatsächlich nur mit einem Ziel beantragt: Zu schaden, zu schaden, zu schaden.
Die enorme Dreistigkeit mit der insbesondere auch Mario Dolzer dabei Gerichte belog,
die hat Günter Freiherr von Gravenreuth jedenfalls um keinen Deut verfehlt.
Gravenreuth hat ja sogar schon eine Unterlassungserklärung erhalten. Leider war er damit nicht zufrieden und beklagte sich bitter bei mir.
Geantwortet habe ich Gutmensch natürlich.
Es fällt dem Autor auf, dass Gravenreuth immer dann, wenn der Autor der Öffentlichkeit über eine weitere Lüge aus Gravenreuthschen Anträgen berichtet, Gravenreuth seinen Textbaustein anpasst. Macht der Autor das nicht, wiederholt Gravenreuth seine teilweise wirklich dummen und dreisten Lügen vermutlich bis zum jüngsten Tag. Ein guter Grund der Öffentlichkeit zu berichten- nicht wahr?
Die immer länger werdende Liste der Lügen Gravenreuths:- Günter v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post
- Hat Freiherr Günter von Gravenreuth ein Mandat der GVU?
- Die Methoden des Anwaltes Günter Freiherr von Gravenreuth
- Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen meineidlicher Falschaussage angezeigt
- Staatsanwaltschaft München lehnt Bearbeitung von Strafanzeige nach §154 Absatz 1 StPO ab (anderweitig droht höhere Strafe)
- Günter Freiherr von Gravenreuth erneut beim Lügen erwischt
- Münchner Abmahnanwalt schreibt kuriosen Brief an Münchner Anwaltskammer
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- Günter Freiherr von Gravenreuth fälschte Beweismittel im Prozess
- Frühere Zweifel an Eidesstattlichen Versicherungen
- Über die grassierende Unwahrheit
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- Er lügt sich durch die Welt: Über Günter Freiherr von Gravenreuths gespaltenes Verhältnis zu den Tatsachen
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