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Warnung: Anwalt Andreas Neuber, Hauptstraße 19, Krefeld übertritt Recht und Gesetz

Lügen, Verleumden, Nötigen gehören (eigentlich) nicht zum Tätigkeitsbild eines Rechtsanwaltes

2007-12-06, Quelle: Eigenbericht (fastix a.k.a. Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Dem Autor liegt ein Schreiben des selbst an die Öffentlichkeit drängenden "Rechtsanwaltes" Andreas Neuber, Hauptstraße 19, Krefeld vor, in welchem er dem Empfänger gegenüber ganz eindeutig und beweisbar unrichtige Angaben über den Inhalt von Gesetzen macht. Neuber geht so weit den Autor zu verleumden und den Empfänger unter unrichtigen Verweisen auf das Strafgesetzbuch zu nötigen um auf gesetzwidrige Weise an Auskünfte über den Autor (hier wohl dessen geschäftliche Verbindungen) zu kommen.

Ähnliche Versuche hatte Andreas Neuber telefonisch schon gegenüber mindestens einem Auftraggeber des Autors vorgenommen.

Es spricht also zwar etwas dafür, aber nichts dagegen, dass der Anwalt Andreas Neuber solche Handlungen bereits in der Vergangenheit anderweitig vorgenommen hat und/oder vornehmen wird. Dem folgend ist die Öffentlichkeit aufgerufen Anschreiben des Anwaltes Andreas Neuber sorgfältig zu prüfen - denn wenn sogar die Gesetzestexte, auf welche er sich beruft, nicht das aussagen was Neuber darüber in seinem Anschreiben lügnerisch (der Mann ist Jurist und muss es besser wissen) behauptet, dann liegt wohl Einiges im Argen.

Im Folgenden zum Zwecke des Beweises der Brief des Herrn "Rechtsanwaltes" Andreas Neuber, Kanzelei in der Hauptstraße 11, Krefeld. Hinweis: Lügen, Verleumdungen und Nötigungen sind angestrichen.

(Warnung: Juristen, aber auch juristisch "Halbgebildete", die den Brief lesen wollen, sollten wegen der bestehenden ernsten Gefahr eines Lachkrampfes -oder Wutanfalles- zuvor ein wirksames Beruhigungs- und/oder Entkrampfungsmittel nehmen!)

Brief von Andreas Neuber, Seite 1 | Brief von Andreas Neuber, Seite 2

Der Autor verschickt einen original-Scan an jeden, der es glaubhaft macht diesen für eine journalistische Tätigkeit oder rechtliche Auseinandersetzung zu benötigen. Für letzteres genügt die Beschreibung des Rechtshändels.

Der Autor ist an weiteren Beispielen solcher allzudeutlich rechtswidrigen Vorgehensart durch Neuber & Co. interessiert.

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"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt".
(König Friedrich Wilhelm I.)



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