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Staatsanwaltschaft Kassel verliert fragwürdiges Verfahren

Kassler Staatsanwaltschaft und Handeln eines Betreuungs-Anwaltes im Zwielicht

2007-10-12, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Heute wurde in Kassel durch den Richter Leye Recht gesprochen. Im Verfahren 247 Cs 3620 JS 41906/06 ging es um eine merkwürdige Geschichte:

Ein Anwalt Lars R. war mit einer genauen Aufgabenbeschreibung durch das Vormundschaftsgericht des AG Kassel als "Betreuer" des zwischenzeitlich verstorbenen Erhard C. "bestellt". Dieser war fast blind und litt an einigen weiteren Krankheiten. Geistig war Erhard C. jedoch keineswegs erkrankt. Sein Freund Wolfgang R. stellte dessen geistige Regheit, seinen Humor und seinen Lebenswille heraus. Er war nur fast blind und das eben nicht seit Geburt oder der Jugend und hatte körperliche Probleme. Zu den Aufgaben und Rechten des Anwaltes Lars R. gehörte laut der dem Autor vorliegenden "Bestellung" (780 XIIV 635/06) des AG Kassel vom 7.10.2006 zwar "Wohnungsangelegenheiten", definitiv jedoch nicht das Betreten der Wohnung. Diese "Aufgabe" müsste explizit aufgeführt sein damit die "Bestellungsurkunde" zum Betreten der Wohnung gegen den Wille des "Betreuten" berechtigt.

Im Rahmen dieser "Betreuung" kam es wohl zu Auseinandersetzungen die dazu führten, dass, wie Wolfgang R. heute im Gericht berichtete, dem Anwalt Lars R. Hausverbot erteilt wurde. Zu dem ergriff der "Betreute" Maßnahmen die das Betreten der Wohnung durch den "Betreuer" Lars R. und der von ihm bestellten Pflegekraft verhindern sollte. Dazu gehörten einige mechanische Schutzmaßnahmen die das ungewollte Öffnen der Wohnungstür von außen unterbinden sollten.

Der Anwalt Lars R. mutmaßte darauf hin laut seiner Behauptung in der heutigen Verhandlung, der Pflegebedürftige sei ohne Hilfe und Pflege und verschaffte sich mittels Polizei Zutritt zur Wohnung. Es ist aber ebenso möglich, dass er seine Pfründe schwinden sah: Die von ihm bestellte "Pflegekraft" verfügt nach Aussagen von Wolfgang R. über keine medizinische Ausbildung, nahm aber auch medizinische Maßnahmen wie das Wechseln von Verbänden wahr. Erhard C. hätte zwei Monate lang über Medikamentenunverträglichkeit und erhebliche Magenschmerzen geklagt, worum sich niemand ernsthaft gekümmert hätte. Zudem gab es auch Streit um finanzielle Angelegenheiten des Erhard C., der, so Wolfgang R., womöglich noch leben würde, wenn man ihn rechtzeitig in das Krankenhaus gebracht hätte, wo Erhard C. Anfang 2007 wegen eines Magenschwürs an innerer Verblutung starb. Wolfgang R. betont, dies sei natürlich nur seine Meinung, denn er sei medizinischer Laie. Das er so denkt ist jedenfalls nachvollziehbar.

Die Angelegenheit hat in einigen Punkten den Geruch einer dieser "Betreuungen" bei denen alles schön nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgeht, sich aber von regelrechten Banden um so genannte "Betreuer" am Vermögen der "Betreuten" und am Geld der Pflegeversicherung hemmungslos bedient wird. Wohl eine Nebenerscheinung der Zeit. Zu dem soll Lars R. auch ein sehr tief gehendes persönliches Verhältnis mit der Pflegerin gehabt haben. Im Gericht bestritt er aber diese persönlich gekannt zu haben - laut Aussage des Wolfgang R. habe der "Betreuer" diese "Pflegerin" jedoch stets geduzt. Es fiel im Gerichtssaal auf, dass Lars R. die Freundin des Wolfgang R. mehrfach falsch als dessen Lebensgefährtin bezeichnet hatte. Zudem hatte, dies kam zur Sprache und wurde im Gericht bestätigt, Lars R. den Wolfgang R. in die Nähe eines Rechtsradikalen(2) gerückt. Völlig zu Unrecht, wie Wolfgang R. glaubhaft betonte. Lars R. hat sich in der Verhandlung dafür auch nicht daran erinnern können, den Wolfgang R. eine "Null" genannt zu haben. Ein glaubhaftes Bestreiten mag der Autor nicht erkennen, denn hätte der Wolfgang R. dieses durch Zeugenaussagen der Polizisten und seiner Freundin belegt, dann wäre zwischen "habe ich nicht gesagt" und "kann mich nicht erinnern, das gesagt zu haben" genau die Grenze der im Strafprozess strafbaren Lüge, denn Lars L. war als Zeuge geladen. Raffiniert? Nun ja... zweites Semester.

Zurück zum 27.11.2006. An diesem Tag erschien also Lars R. in Begleitung zweier Polizisten. Die glaubten wohl rechtens zu handeln und verschafften -trotz der Aufforderung an den Anwalt R. die Wohnung nicht zu betreten- diesem Zutritt. Anwesend war natürlich der "Betreute" Erhard C., Wolfgang R. und dessen Freundin. Der Anwalt Lars R. soll sich, so Wolfgang R. - der sich auf die Polizisten und seine Freundin als Zeugen beruft, in der Wohnung ziemlich schlecht benommen haben. Der Anwalt Lars R. habe Wolfgang R. als "Null" beschimpft und sich immer wieder Zutritt zu einem Zimmer verschafft aus dem er mehrfach von einem der Polizisten verwiesen wurde, der den Sachstand aufnehmen wollte.

Warum die Polizisten Lars R. Zutritt zur Wohnung verschafften ist unklar. Nach Meinung des Autors durfte Lars R. die Wohnung nicht betreten. Deren Unverletzbarkeit ist Verfassungsrecht und die Hürden sind hoch. In der Bestellung vom Gericht ist das Recht zum Betreten der Wohnung gegen den Wille des Betreuten nicht aufgeführt. Rechtlich in Ordnung wäre es gewesen, wenn er die Polizisten geschickt hätte und wenn diese eine Notsituation festgestellt hätten. Sein Betreten der Wohnung war in der konkreten Situation wohl widerrechtlich, denn er hatte sogar Hausverbot, es bestand keine Not- oder Ausnahmesituation. Einige Rechtsfragen sind hier wohl auch noch vor dem Vormundschaftsgericht zu klären.

Am 1.12.2006 schrieb Wolfgang R. einen Brief an das Polizeirevier Süd-West, Baunatal bei Kassel. In dem Brief beschrieb er das Fehlverhalten der Polizisten - die allerdings nach Meinung des Autors auch nicht in jeder Situation das richtige Buch aus dem Kofferraum ziehen können und denen man also in komplizierten Sachen solche Fehlentscheidungen nicht anlasten darf oder soll. Er schrieb aber einen Satz:

"Offensichtlich haben Sie sich durch einen wahrscheinlich psychisch kranken Rechtsanwalt täuschen lassen."

Dies erscheint dem Autor als eine Äußerung die der Anwalt Lars R., der zuvor selbst die Auseinandersetzung keineswegs vermied, locker aushalten müsste. Die Staatsanwaltschaft Kassel jedoch stellte wohl aus sachfremden Gründen(1) einen Strafbefehl aus. 20 Tage zu 70 Euro. Das sind 1400 Euro und für einen Rentner sehr viel Geld. "Zwei Monatsrenten" sagte Wolfgang R. dem Autor. Fragwürdig ist schon, warum die Polizeidienststelle "Süd-West" in Baunatal den Brief an den Anwalt weitergab. Fühlte man sich wegen der Kritik am eigenen Laden angepisst? Jetzt gibt es neue: Wegen der Weitergabe des Briefes.

Den seltsamen Strafbefehl der merkwürdigen Staatsanwaltschaft Kassel(1,2) hob Richter Leye heute auf. Nach §§47,153 StGB. Geringfügigkeit. Zu einem vollumfänglichen Freispruch wollte er sich zwar nicht durchringen, aber auch die Kosten der Verteidigung wurden dem Staat auferlegt - dem stimmten die Vertreter der Staatsanwaltschaft Kassel mit essigsäuresaurer Mine zu.

Fast peinlich muss es wirken, dass der Anwalt Lars R. den Wolfgang R. und seine Freundin vor einiger Zeit ohne Anhaltspunkte zu haben gar des Sozialbetruges beschuldigte. Beide sind befreundet, leben aber jeweils allein. Der Anwalt Lars R. stellte beim Arbeitsamt Kassel Anzeige wegen angeblichen Sozialbetruges der Freundin, worauf hin beide von einem Kontrolleur aufgesucht worden. Die Vorwürfe des Anwaltes sind ausgeräumt. Nun, Jurist Lars R.: Darf der Autor hinter der Anzeige und dem anhaltslosen Behaupten rechtsradikaler Umtriebe eine üble und sittenwidrige, möglicherweise sogar paranoide Schädigungsabsicht sehen?

Das in der Wahrnehmung des Autors arrogante bis schadensfroh-dreckige Grinsen des Anwaltes Lars R., welches dieser auflegte als er die Gerichtsverhandlung nach seiner Entlassung als Zeuge verließ dürfte nun erfroren sein. Anwalt Lars R. dachte wohl - und er scheint dem Autor der Typ Anwalt zu sein, der oft irrt - Wolfgang R. würde verurteilt. Dann wäre da noch ein Punkt den Anwalt Lars R. übersehen hat. Vielleicht hat Anwalt Lars R., der nachdenken möge warum der Autor immer nur "Anwalt" schreibt, nichts übersehen, sondern er hat rotglut.org einfach nicht gelesen... und so die von einem Schlosser aus dem Osten gebotene Weiterbildung über die Juristerei und ein paar aktuelle BGH-Urteile ignoriert. Es sieht sehr danach aus, die Zukunft wird es zeigen, denn der Autor hat da noch was zu berichten ...

Die Ansicht des Autors zur heutigen Verhandlung: Der Anwalt Lars R. hat eine persönliche Niederlage erfahren. Schade ist, dass der Richter Leye wohl aus Rücksichtnahme auf die Staatsanwaltschaft Kassel keinen vollumfänglichen Freispruch, der wäre auch begründbar gewesen, fällen wollte und die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Kassel -jedenfalls in der Verhandlung- nicht gerügt hat. Der Autor hat viel eher den Eindruck, dass sogar die schwer erhandelte Kostenzuweisung an den Staat der Medienpräsenz zu verdanken ist. Da erwartet der Autor wohl zu viel Gerechtigkeit von einem "Rechtsstaat", der nach Ansicht des Autors faulig und marode ist, also grundlegend erneuert gehört. Der Teufel "DDR" wurde hier mit dem Belzbub "BR Deutschland" ausgetrieben.



1) Die Staatsanwaltschaft Kassel trifft die Entscheidung ob bei Beleidigungen / Verleumdungen oder bei Betrug Strafbefehle erlassen oder Anträge auf Verfahrenszulassung gestellt werden - oder aber eingestellt wird offensichtlich sehr oft aus vollkommen sachfremden Gründen. Es fällt auf, dass bei allergeringsten Anlässen Strafbefehle erlassen werden - wenn die Anzeigeersteller Juristen sind. Sind jedoch Juristen die Beleidiger, Verleumder oder Betrüger, dann stellt die Staatsanwaltschaft Kassel feige und dienstfertig aber im Einzelfall auch unter erweislich falschen Behauptungen ein. Die Staatsanwaltschaft Kassel bevorzugt so ganz offen auch Anwälte deren kriminellen Handlungen klar auf der Hand liegen oder von Anwälten vertretene Kriminelle. "Dummheit", "Feigheit" oder auch die hier zu unterstellende "Faulheit" sind genau die wahren aber sachfremden Entscheidungsgründe aus denen heraus die Staatsanwaltschaft Kassel viele Entscheidungen trifft und durch das Herbeiführen von Ungerechtigkeit -hier ist auch die konkret vorwerfbare Strafvereitelung gemeint- ihre Rolle als "Organ des Rechtsstaates" sehr weit verfehlt. Der Autor kann eine ganze Anzahl von klaren Fehlentscheidungen der Staatsanwaltschaft Kassel mit Aktenzeichen und Grund benennen. Die hier vorliegende Sache ist nur eines der dem Autor bekannten und aussagekräftigen Beispiele.

2) Das im Gericht gehörte Vorbringen der Staatsanwaltschaft Kassel, dass sich der Wolfgang R. gegen die Übergriffe und Verleumdung durch den Anwalt Lars R. hätte wehren, können betrachtet der Autor jedenfalls auch nach eigener Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft Kassel als Verhöhnung des Opfers durch just jene Staatsanwaltschaft, deren Tätigkeit darauf hinausläuft Täter zu schützen - wenn es denn Juristen sind.

Richter Leye wird es wohl hier nachlesen. Und das ist gut so.


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