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Günter Freiherr von Gravenreuth demonstriert seine mangelnde Rechtskenntnis der Öffenlichkeit

Chaos nur in Kanzlei oder auch im Kopf?

2007-09-16, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Günter Freiherr von Gravenreuth hat der Öffentlichkeit selbst im Gülli vorgeführt mit welch enormer juristischen Unbedarftheit er selbst in eigener Sache - die er wohl in einem Fall von Selbstüberschätzung, Arroganz oder Dreistigkeit auch noch selbst in die Öffentlichkeit getragen hatte - vorgeht, oder aber wie er lügt:

Er schrieb im Gülli:

04.05.2005
Nachdem ich von der TAZ eine belästigende Mail erhalten hatte, die von mir nicht bestellt worden war, hatte ich die TAZ abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen. Es ist seit Jahren hinreichend bekannt, dass ich gegen jede Art unzulässiger Werbung vorgehe. Ich [...] gehe grundsätzlich gegen jede Art der unzulässigen Werbung, sei es per Fax, telefonisch oder per eMail vor, dies ohne Ansehen der Person.

Das "belästigende Mail" war aber die völlig legale Bitte um Bestätigung eines Opt-In.

Das AG München hatte schon am 22.1.2007 gegen ihn entschieden, als er ebenfalls wegen eines solchen Mails klagte. Gravenreuth versucht im Übrigen wahrheitswidrig den Eindruck zu erwecken, dass dieses Bestätigungsmail unzulässige Werbung gewesen sei. Das ist ja nun einstweilig in der Sache entschieden. Gravenreuth schreibt selbst:

Die einstweilige Verfügung wird dann - ohne Veränderungen bei den Tatsachen - vom LG Berlin aufgehoben

Genau. Tatsache ist, es war eine Bitte um Bestätigung eines Opt-In. Und sehr viele Gerichte sagen, diese geringfügige Last muss man ertragen selbst wenn ein Spaßvogel die Mailadresse da eingetragen hatte. Wenn es mal kein Testkäufer Gravenreuths selbst war... Man darf von diesem Verdacht sprechen, da Gravenreuth wohl überdurchschnittlich oft von solchen Mails betroffen ist. Seinen Klagen nach jedenfalls. Nach einer schriftlich vorliegenden Äußerung von Andreas Neuber ist Alexander Kleinjung wahrscheinlich auch für Gravenreuth als Testkäufer tätig gewesen...

Gravenreuth schreibt:
"Für diese Abmahnung waren Abmahnkosten angefallen in Höhe von € 651,80"

Abmahnung in eigener Sache? Nun, einen solchen Fall hatte kurz vorher der BGH entschieden.
"BGH- Urteil zum Thema Abmahnkosten bei Spam- Eines von Gravenreuths Geschäftsmodellen ist hinfällig" titelte der Autor. Hat Gravenreuth das nicht gelesen? Nichts mit Erstattung von Abmahnkosten in einem solchen Fall!

Aber Gravenreuth hatte außerdem seinen Mitarbeiter Alexander Kleinjung vertreten, der Gravenreuths Kanzleigenosse Bernhard Syndikus erst sehr wahrscheinlich erst die Anwältin versorgt und dann von Syndikus angeblich die Forderung gekauft hatte. Auch dort hieß es: Der Anwalt hat sich gefälligst selbst zu bemühen und statt unsinnig Kosten zu erzeugen. "Kein Kostenersatz für Anwalt, der sich ohne Not vertreten lässt." Und bei Selbstvertretung auch nicht.

Die TAZ hatte die in der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet. Gravenreuth spinnt also in der Öffentlichkeit. Das Geld stand ihm unter keinem Gesichtspunkt zu. Dennoch buchte er den Zahlungseingang auf diese Position und pfändete aus der Forderung, die bezahlt werden sollte. Das genau ist Betrug.

Gravenreuth schreibt weiter:
21.06.2006
Nachdem die TAZ von sich aus auch auf die einstweilige Verfügung nicht reagiert und insbesondere keine Abschlusserklärung abgegeben, also die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt hatte, hatte ich der TAZ ein sog. Abschlussschreiben geschickt.

Für dieses waren weitere Kosten in Höhe von € 408,80 angefallen.


Nun, einen solchen Fall hatte am 12.6.2006 der BGH entschieden: "Kein Kostenersatz für Abschlussschreiben bei Selbstvertretung" - Zu dem hatte Gravenreuth in eigener Sache gerade erst verloren: "Anwaltskosten für Abschlussschreiben bei Selbstvertretung unzulässig"

Die TAZ hatt die im Abschlussschreiben geforderte Erklärung nicht einmal abgegeben. Wofür sollen die Kosten bitte entstanden sein? Gravenreuth spinnt da in der Öffentlichkeit. Das Geld stand ihm unter keinem Gesichtspunkt zu. Dennoch buchte er den Zahlungseingang auf diese Position und pfändete aus der Forderung, die mit der von ihm in der Absicht des Betruges als nicht zuordenbar bezeichneten Zahlung bezahlt werden sollte sie Domain TAZ.de. Das genau ist Betrug.

Derselbe Günter Freiherr von Gravenreuth, der als Anwalt zur Fortbildung verpflichtet ist und selbst schon solche Fälle verloren hatte, hat allen Ernstes versucht einen Zahlungseingang auf mit Sicherheit uneinbringliche und rechtswidrige Luftforderungen zu buchen. Das genau ist der vom AG Berlin-Tiergarten gesehene Betrug. Genau diesen Betrug und seine Absicht dazu hat Günter Freiherr von Gravenreuth nun der Öffentlichkeit gegenüber selbst dargestellt- Um sein "rechtmäßiges Handeln" zu begründen. Der Autor glaubt kaum, das jemand, der dies vornimmt in Anspruch nehmen kann im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zu sein, denn man muss sich im Angesicht der vorliegenden Äußerung wirklich fragen, ob das Chaos wie Gravenreuth behauptet, in der Kanzlei oder doch nicht vielmehr direkt in Gravenreuths Hirn herrscht.

Zudem war ausweislich Gravenreuths eigener Darstellung das Aktenzeichen des Verfahrens und das Datum des Kostenfestsetzungsbeschlusses deutlich genug als Zahlungsgrund angegeben. Damit ist klar: Wenn Gravenreuth dieses nicht erkannt haben will, dann war das böswillig oder er ist wirklich nicht mehr in der Lage den Anwaltsberuf auszuüben: Mangels eigener Intelligenz.

Exakt an Intelligenz mangelte es ihm auch als er glaubte er käme mit dieser Zirkusnummer durch. Die vom Gericht verordneten 6 Monate Nachdenken hält der Autor für diese Dreistigkeit für angemessen. Und den Rauswurf aus der Kammer auch.

Dann ist da noch etwas. Gravenreuth schreibt gleich zwei mal der überwiesene Betrag hätte sich von der Summe aus seinem Kostenfestsetzungsantrag unterschieden. Er vermeidet es offensichtlich das Wort Kostenfestsetzungsbeschluss zu verwenden. Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist aber für die Zahlung maßgeblich, nicht jedoch der möglicherweise falsche Antrag. Die Frage was im Kostenfestsetzungsbeschluss und in Gravenreuths Kostenfestsetzungsantrag stand ist ja einfach zu klären. Gut möglich, dass sich Gravenreuth auch da schon zu seinen Gunsten "irrte".

Er wurde ja erstinstanzlich wegen Betruges verurteilt. Und im Augenblick ist gerade nach seiner eigenen Darstellung nichts zu sehen, was diesem Urteil entgegen stehen sollte. Oder will er selbst eine erste und schwer wiegende Erkrankung des Nervensystem behaupten? Nur zu: Seine Rechtsanwaltskammer wird muss es interessieren. Und noch etwas: Der Autor braucht Gravenreuths Ruf nicht durch unwahres Behaupten ruinieren. Dieses kann der Autor getrost dem Günter Freiherr von Gravenreuth überlassen- der scheint ihm wirklich ein schräger Spaßvogel zu sein. Und ganz ehrlich: Angesichts der Beharrlichkeit und Intensität mit der Gravenreuth sich selbst in der Öffentlichkeit demontiert muss man ihm zugestehen genau darin ein wahrer Meister zu sein. Man kann aber auch denken, dass er nicht ganz bei Troste ist.

Lesestoff hierzu:
Dissoziale Persönlichkeitsstörung

Dort heißt es:
"Es besteht eine geringe Frustrationstoleranz und eine niedrige Schwelle für aggressives, auch gewalttätiges Verhalten; weiterhin eine Neigung, andere zu beschuldigen, oder vordergründige Rationalisierungen für das Verhalten anzubieten, durch das die betreffende Person in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten ist."

Diese Symptome glaubt der Autor zu erkennen, einiges kann er belegen -eine Diagnose wird er jedoch ausdrücklich nicht stellen. Er ist kein Arzt. Dennoch meint der Autor Anzeichen für eine Mischung aus den Subtypen "Instrumentell-dissoziales Verhalten" und "Impulsiv-feindseliges Verhalten" zu erkennen. Diese Anzeichen finden sich in Gravenreuths Äußerungen im Gülli-Board.

Hinsichtlich des Urteils des AG Berlin -6 Monate Haft ohne Bewährung- dürfte sich Gravenreuth für diese Sendung des ZDF besonders interessieren.



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