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Rechtsanwalt Andreas Neuber wegen Verleumdung abgemahnt

Verleumder wähnte sich anonym

2007-08-29, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Andreas Neuber, Mitglied der Anwaltskammer Düsseldorf, Kanzlei in der Hauptstr. 19, Krefeld hat Zeugnis davon abgegeben, wie man es nicht macht:

Er legte sich bei gulli.com den Nickname "Katzenfresser" zu. und behauptete unter diesem Nick der Autor wäre ein "Feind der demokratischen Grundordung ===> also entweder ein Wirrkopf oder kriminell". Zweifelsfrei eine bösartige und schwer wiegende Verleumdung. Darunter schrieb Neuber:

"Anonym posten macht Spaß, denn mit offenem Visier wäre man angreifbar".

Ganz dumm: Neuber hatte sich mit seiner eigenen Mailadresse "neuber@pnw.de" als "Katzenfresser" angemeldet. Diese Anmeldung ist nachvollziehbar und erfolgte mit Double-Opt-In. Der Inhaber der Mailadresse muss also diese Anmeldung bestätigen.

Da Neuber den Autor gegenüber dem AG und LG Kassel erst kürzlich als "Mietnomade" verleumdete muss der Autor davon ausgehen, dass ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Strafversprechen eine erhebliche Wiederholungsgefahr besteht. Der Autor mahnte Neuber ab und verlangte eine wirksame Unterlassungserklärung.

Die Verleumdungen Neubers werden dem Autor helfen ein gemeinschaftliches, geradezu mafiöses Vorgehen Neubers und seiner Mandanten Mario Dolzer und Alexander J. Kleinjung zu begründen. Zu hinterfragen ist auch wie denn die Tätigkeit des Andreas Neuber mit der beanspruchten Rolle eines "Organes der Rechtspflege" übereinstimmt.

Der Verleumder Andreas Neuber stellte für Alexander J. Kleinjung auch einen Ordnungsmittelantrag in welchem er allen Ernstes beantragte den Autor für 3 Monate in den Knast zu bringen. Nach einem Hinweis des Gerichtes, in welchem deutlich gemacht wurde dass das LG Kassel keinen Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung erkennen kann, argumentierte Neuber nachfolgend mit Veröffentlichungen auf "fastix.dyndns.org"- dort war wohl kurzfristig ein veralteter Spiegel der Domain rotglut.org. Der Autor verfügte jedoch über Sreenshots von Ausgaben der Linux-Programme "host", "dig" und auch über "header" ("Kopfzeilen") von eMails des Andreas Neuber aus denen er zeigen kann, dass "fastix.dyndns.org" auf eine IP verwies, von der aus Andreas Neuber Mails versendete.

Das LG Kassel beugte sich zunächst dem Vortrag Neubers, das OLG hob aber nach Beschwerde die Entscheidung auf, denn die Behauptung Neubers, das der Autor die subdomain "fastix.dyndns.org" nutzte war nach Ansicht des OLG keineswegs bewiesen. Das dürfte in der Geschichte der Bundesrepublik eine der ganz wenigen erfolgreichen "sofortigen Beschwerden" eines nicht durch einen Anwalt vertretenen Beschwerdeführers vor einem OLG gewesen sein.

Den Vorwurf eines mafiösen Vorgehens begründet der Autor damit, dass Dolzer, Kleinjung, Gravenreuth und Neuber ganz offensichtlich versuchen den Autor durch paralleles Vorgehen in der Öffentlichkeit und vor Gericht zu schädigen. Dabei wurde, wie die Erfahrung zeigt, im Einzelfall auch vor dem Instrument der Lüge vor Gericht keinen Augenblick lang halt gemacht und es wurden, wie es den Anschein hat auch technisch aufwendige Wege gewählt - "nur" um den Autor möglicherweise in den Knast zu bringen. Aus den Verleumdungen Neubers schließt der Autor auf eine ungewöhnlich stark ausgeprägte, tief sitzende und rechtswidrige Schädigungsabsicht die in der Bösartigkeit des Vorgehens ihren Niederschlag findet und ein bemerkenswertes Beispiel für den Missbrauch der Gerichte und des Rechtes liefert.





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