Also Günter Freiherr von Gravenreuth wendet gegenwärtig wohl wieder sehr viel Zeit dafür auf irgendwelche Gegendarstellungsverlangen zu tippen. Bei mir gingen aktuell zwei ein, einem habe ich bisher zumindest teilweise entsprochen.
Zu dem zweiten Verlangen äußere ich zu diesem Zeitpunkt nichts anderes, als das die Prüfung des Verlangens noch nicht abgeschlossen ist.
Später gewiss mehr.Ich äußere mich zu diesem Zeitpunkt auch nicht dazu, wie ich mit Gravenreuths zweiter Version des ersten Gegendarstellungsverlangens verfahre, stelle aber fest, dass meiner Veröffentlichung in welcher ich aussage, dass
Gravenreuth in der Forderung nach der Gegendarstellung viel mehr verlangte als das Gesetz bestimmt wohl infolge des teilweisen Rückzuges indirekt die Zustimmung Gravenreuths anheim fiel. Ich veröffentliche hierzu zu diesem Zeitpunkt nur das die Prüfung des Verlangens noch nicht abgeschlossen ist.
Später gewiss mehr.Nun zu den Dritten, die sich freuen. Gravenreuth bringt für seine, mich nervenden Verlangen eine Menge Zeit auf. Diese fehlt, falls er noch Mandanten hat, also möglicherweise bei der Bearbeitung der Rechtssachen seiner Mandanten. Es ist also nicht ausgeschlossen das auf Seitens Gravenreuths wie beim Verfassen des einen Verlangens Ansprüche nicht ordnungsgemäß geprüft werden, Fehler begangen werden oder
Fristen nicht eingehalten werden können und so die eine oder andere Rechtssache ohne Not zu Ungunsten möglicherweise existierender Mandanten endet.
Die möglichen Mandanten Gravenreuths sind wohl nicht die Dritten, die sich freuen. Deren Gegner sind es gewiss.Es ist aber auch möglich, dass Gravenreuth gegenwärtig sehr viel Zeit für seine Streitereien mit Kritikern und außer sich selbst und seinen Ex-Kanzlisten gar keinen Mandanten hat. Dann freuen sich möglicherweise andere Mitglieder der Anwaltskammern über den Marktanteil Gravenreuths. (Der Autor nimmt gerne Bargeld oder einen Scheck als Prämie.)
In der Sache einer
erweislich lügnerischen Gegendarstellung ist nach der an Günter Freiherr von Gravenreuth gerichteten Aufforderung zum Widerruf und dem Verstreichen der darin gesetzten Frist vom Autor vor wenigen Tagen Klage auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz gegen Günter Freiherr von Gravenreuth eingereicht worden. Gleich die Hauptsache also.
Falls Gravenreuth durch sein Handeln gegen mich und andere Kritiker auch den möglichen Rest irgendeines Ansehens bei wem auch immer demontieren will:
"
Will Gravenreuth ein Tänzchen wagen, mag er's nur sagen - ich spiel ihm auf!"
Soll heißen: Ich stehe zur Verfügung. Er kann den Zoff haben.