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Alexander J.Kleinjung / Andreas Neuber scheitern vor OLG Frankfurt

Angebliche Beweise für fragwürdige Behauptung waren möglicherweise "getürkt"

2007-06-29, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Alexander J. Kleinjung, vertreten durch den Anwalt Andreas Neuber, scheiterte vor dem OLG Frankfurt. Kleinjung wollte nichts weiter, als gegen den Autor von Rotglut.org eine Haftstrafe erreichen.

Nach Ansicht des Autors haben Kleinjung und Neuber versucht dem Gericht vorzumachen, der Autor hätte unter einem Hostname, der "dynamisch" zu einer bestimmten IP aufgelöst wird, ihm vorläufig untersagte Äußerungen weiterhin veröffentlicht. Der Autor konnte jedoch vorweisen, dass dieser Hostname zu einer IP Adresse aufgelöst wurde, von welcher aus Andreas Neuber Mails versendete.

Der Autor hat Strafanzeige gegen Andreas Neuber wegen des Verdachtes erstattet, dass dieser selbst -oder eine Person, die Zugriff zu seinem Netzwerk hat- den Hostnamen benutzte und z.B. mittels "wget -mrk" einen Spiegel der Inhalte von rotglut.org anlegte - um nachfolgend zu behaupten, der Autor sei verantwortlich. Zeit genug war dafür im Februar 2007. Dafür spricht das bereits erwähnte Mail des Andreas Neuber, zu dessen Versand-Adresse der Hostname zeitgleich aufgelöst wurde.

Regelrecht perfide erscheint, dass der Autor diesen Hostname vor längerer Zeit tatsächlich selbst benutzte um Beispiele für Progammierungen in Perl, Javascript und PHP mit Quelltext und Funktionsdemonstration zu veröffentlichen zu können. Diese Beispiele und also auch der Hostname waren und sind mit einer Google-Suche nach dem Name des Autors "fastix" leicht auffindbar. Der Autor, der in der Vergangenheit z.B. über einen kriminellen Betrüger, Spammer und Adresshändler berichtete, benutzte den Name jedoch nicht mehr. nachdem er feststellen musste, dass sein Host beinahe ununterbrochen mittels ssh und "brut-force-Attacken" angegriffen wurde.

Der Name des Alexander Kleinjung geriet in die Öffentlichkeit als er Herausgeber von Advograf.de wurde. Später wurde Kleinjung, der in Frankfurt zumindest zeitweise mit dem aus der Dialerszene bekannten Alexander Papp zusammen wohnt oder wohnte, Mitarbeiter bei Gravenreuth und sogar Prokurist einer Firma "Teenboys Entertainment KG", die sich mit dem Vertrieb homosexuell oriebtierter pornographischer Bild- und/oder Filmwerke ("Schwulenpornos") befasst. Während seiner Prokura verlor diese Firma, vertreten von Günter Freiherr von Gravenreuth, einen Prozess wegen einer Markensache "Teenboys". Nach schriftlich vorliegender Aussage seines Anwaltes Andreas Neuber aus Krefeld ist Kleinjung derzeit als Testkäufer für "mehrere Anwaltskanzleien" tätig. Daneben vertrat Kleinjung, der sein Jura-Studium ohne Abschluss beendete, den kriminellen Verleumder Mario Dolzer in einem Verfahren vor dem AG Kassel, in welchem auf der Dolzer-Seite einige merkwürdig anmutende und nun strittige Behauptungen geäußert wurden.

Der Name des in der Pornowelt ebenfalls sehr bekannten Andreas Neuber geriet in die Öffentlichkeit als er für eine "reckless media GmbH" abmahnte. Die "reckless media" hatte - wohl einzig um als "Wettbewerberin" gelten zu können - wenige Tage oder Wochen zuvor pornographische Webseiten eingerichtet und, genau so sieht es aus, nur für kurze Zeit "betrieben". Deshalb kam damals der Verdacht auf, dass diese Abmahnungen wegen eines angeblich fehlenden Jugendschutzbeauftragten in der Absicht des Betruges erfolgt seien, zumal Andreas Neuber nach mindestens einer Veröffentlichung kurz vor der Abmahnung einem der später Abgemahnten seine "Mitarbeit" als Jugendschutzbeauftragter offensiv telefonisch anbot. Die "reckless media GmbH (Geschäftsführer ein Tim Schnöckelborg, ehemals Krefeld, jetzt Erfurt) ist auch Erstellerin der aktuellen Webseite des besonders fein, sauber und adrett anmutenden Herrn Andreas Neuber.

Ein hübsches Paar - nicht wahr?

Bedauerlich ist , dass es Neuber/Kleinjung gelungen ist, das Verfahren bis zum OLG Frankfurt zu schleppen, weil so wieder Zeit des Autors und Steuergelder verschwendet wurden. Kleinjung wird jetzt einige Gerichtskosten zu zahlen haben, die Vertretung durch Neuber - in der Szene kein Unbekannter - wird wohl kostenlos erfolgen.

Das Urteil: Seite 1 Seite 2 Seite 3

Zwischenzeitlich wurde u.a. im Board von Gulli.com der Eindruck erweckt, es lägen rechtskräftige Entscheidungen vor, das der Autor in den "Knast" müsse. Dem wird durch Veröffentlichung des Urteiles entgegen getreten.


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Marketing:
Günter Freiherr von Gravenreuth, Mario Dolzer
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