Orientierung: Überblick >> Günter Freiherr von Gravenreuth scheiterte mit Antrag auf einstweilige Verfügung
Günter Freiherr von Gravenreuth scheiterte mit Antrag auf einstweilige Verfügung
Nach "Morddrohungslüge" Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges eingereicht
Offenbar schon im März scheiterte Günter Freiherr von Gravenreuth mit einem gegen den Autor gerichteten Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem AG Kassel. Der nachfolgenden Beschwerde des sauberen Herrn ist wohl auch nicht abgeholfen worden.
Nur in dem Fall, dass eine Beschwerde gegen eine Abweisung eines solchen Antrages eingelegt wird oder dass der Betroffene vom Gericht Gelegenheit zur Stellungsnahme erhält, erfährt der Betroffene überhaupt, dass gegen ihn eine solche Verfügung beantragt wurde, aber nicht erging. Es ist also annehmbar, dass Gravenreuth mit weiteren Verfügungsanträgen scheiterte.
Nach der Vermutung des Autors hat Günter Freiherr von Gravenreuth also innerhalb der vom LG München erstinstanzlich verhängten Bewährungsstrafe einen "versuchten Prozessbetrug (§263 StGB) in Tateinheit mit Vortäuschung einer Straftat (§ 145d StGB)" begangen. Über diese Vorwürfe werden Staatsanwaltschaft und Gerichte zu entscheiden haben. Im Falle einer Bejahung liegt es im Bereich des zu Erwartenden, dass Günter Freiherr von Gravenreuth nach Abschluss des Verfahrens sein provisorisch anmutendes Kanzleischild nicht mehr ersetzen, sondern einfach nur entfernen muss.
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