Auf der Webseite des umstrittenen Anwaltes Andreas Neuber findet sich ein Hinweis auf die "reckless media GmbH" für die im Web sowohl Erfurter als auch Krefelder Adressen genannt werden. Die "reckless media gmbH" wird als die Firma angezeigt, die die
Webseiten des Anwaltes erstellte.
Dieses Unternehmen hat offenbar im September 2006 eine Abmahnwelle gestartet und wurde dabei auch von der Kanzlei Pils und Neuber, Krefeld vertreten.Was wundert ist die kunterbunte Mischung der Abmahnungen: Das geht wohl zum einen
um unvollständige Angaben im Impressum von Webseiten, zum anderen um
Widerrufsfristen bei Ebay. Schon zuvor gab es eine Abmahnwelle
bei der einiges nach einer betrügerischen Handlungsweise riecht- und bei der Andreas Neuber angeblich die reckless media GmbH vertrat.Im Ganzen ist es gut möglich, dass beide Abmahnwellen nur einem Zweck dienten: dem Geldverdienen.Den Hinweis auf den möglicherweise rechtsmissbräuchlichen und betrügerischen Ansatz der Abmahnwelle aus dem Jahr 2002 liefert die IVEW,
dort heißt es:"Bereits am 02.05.02 hat der Herr Rechtsanwalt[2)] Neuber in einem Webmasterforum indirekt diese Abmahnwelle angekündigt."und weiter:
"Die Recherchen des AWMN haben ergeben das die 2 Erotikseiten des Mitbewerbers erst seit dem 24.04.2002, bzw. dem 20.05.2002 registriert sind. Es besteht also begründeter Verdacht das diese Angebote nur erstellt wurden, um eine Tätigkeit als Mitbewerber begründen zu können."und noch weiter:
"Die Abmahnungen haben alle den gleichen Inhalt, nur die jeweilige angemahnte Präsenz ist unterschiedlich. Zudem wird das Fehlen eines Jugendschutzbeauftragten im Impressum bemängelt, obwohl dieses teilweise überhaupt nicht vorhanden war. Ausserdem beinhaltete die Firmenpräsenz der Reckless-Media GmbH ebenfalls kein Impressum. Dieses wurde in der Nacht zum 06.06.02 in aller Eile nachträglich eingefügt."...
"Unsere Anwälte prüfen derzeit die rechtlichen Möglichkeiten um gegen die Kanzlei Pils und Neuber, sowie die Reckless-Media GmbH vorgehen zu können. Falls es noch weitere Webmaster gibt die eine solche Abmahnung erhalten haben, bitten wir diese, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen", so Wenzel abschliessend.(Für dumme Abmahnanwälte, die nicht wissen, was ein Zitat ist: Das oben stehende und kursiv geschriebene ist ein Zitat
dieser Quelle.)
Wenn man dem folgt ergibt sich folgender Zeitstrahl:24.04.2002: reckless media GmbH startet zwei "Erotikangebote".
02.05.2002: Andreas Neuber kündigte Abmahnungen an.
ab 05.2002: Abmahnwelle "rollt".
Das wirkt tatsächlich "reckless"
1) und das sieht genau aus wie serielles Abmahnen zum Zwecke des Geldverdienens. Just die "Sportart", die auch Günter Freiherr von Gravenreuth durchgezogen hat. Die Vermutung des Autors, dass Andreas Neuber möglicherweise ähnliche Probleme wie Günter Freiherr von Gravenreuth hat, erscheint nicht weit hergeholt.
Es wundert also nicht, wenn es weitere Abmahnungen und Abmahnwellen wie die 2006 gab. Die aktuelle Webseite der "reckless media GmbH" besteht seit seiniger Zeit aus einer Grafik und es wird verkündet, die Seite sei im Neuaufbau. Vermutlich sucht man neue Geschäftsfelder und vor allem neue "Mitbewerber" zum Abmahnen. Es ist die Frage zu stellen, was die GmbH und deren angeblicher Geschäftführer, ein Tim Schnöckelburg, davon hat.
Anmerkungen:
1) reckless: ... rücksichtslos, unverantwortlich .... nonem est omen.
2) Der Autor distanziert sich davon, den feinen Herrn Neuber, wie im Zitat durch einen Dritten geschehen, als "
Rechtsanwalt" zu bezeichnen. Er hält "Anwalt" oder "Abmahnanwalt" für angebracht. Als "
Rechtsanwalt" will der Autor den Herrn Andreas Neuber, Hauptstr. 19, Krefeld, auf keinen Fall bezeichnet haben. Aus Sicht des Autors verdient es kein Rechtsanwalt über die Berufsbezeichnung mit jenen Herren, die das Brett an der dünnsten Stelle bohren und versuchen Dritten Geld durch serielles und rechtsmissbräuchliches Abmahnen abzunehmen, auf eine Stufe gestellt zu werden.