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Günter Freiherr von Gravenreuth:
"Plattklagen" als Mittel im Umgang mit Kritik
Gefunden im heise-Forum:Ja, "Plattklagen"- das ist nichts anderes, als den Gegener -hier wohl den Meinungsgegner- wirtschaftlich zu schädigen bis dieser seine seine nach Art. 5 des Grundgesetzes zulässige Berichterstattung aufgibt. Der "Beitrag" des Günter Freiherr von Gravenreuth zeigt die rechtsmissbräuchliche Absicht und das niedrige Motiv auf, aus welchem heraus Günter Freiherr von Gravenreuth selbst mit "besonderen Methoden" gegen seine Kritiker vorgeht.
Das LG München entschied schon über Gravenreuth, denn nur dieser konnte ein
Kosteninteresse haben:
"Mit anderen Worten: selbst dort, wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen Verfahren Interessierte Bemühungen, durch Einsatz von Gerichten Entscheidungen zu erzwingen, unterläßt, klagt der Kläger und dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form."Mehr zu den "besonderen Methoden" Gravenreuths findet sich auf:
gravenreuth.blogspot.com/2007/03/gravenreuths-abmahnung-vom-21102005.html
Mehr zu Gravenreuth:
AG München verurteilt Günter Freiherr von Gravenreuth zu 9 Monaten Haft
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