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Wer lügt denn da? (Update)

Günter Freiherr von Gravenreuth verlangt Gegendarstellung auf blogspan.net, nicht aber auf rotglut.org

2006-12-17, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Wie ich der Gegendarstellung auf blogspan.net entnehme, hat Günter Freiherr von Gravenreuth eine Gegendarstellung zu einem Artikel von mir vom Betreiber des dortigen Blogs verlangt.

Ausgangspunkt war ein Vollzitat meines Artikels "Günter Freiherr von Gravenreuth verliert vermutlich weiteren Prozess".

In der dortigen Gegendarstellung behauptet Gravenreuth folgendes:
Hierzu erkläre ich:
In dem Verfahren vor dem Amtsgericht München (Az.: 161 C 24352/06) gab es der mündlichen Verhandlung vom 16. November 2006 keinen entsprechenden Hinweis der Richterin. Die Richterin erklärte vielmehr, dass sie die einstweilige Verfügung aufrechterhalten werden, was zwischenzeitig durch Urteil vom 30. November 2006 auch erfolgte. Alle anderen Widerspruchsverfahren gegen von mir vor dem Amtsgericht München erwirkten einstweilige Verfügungen wegen belästigender E-Mails waren vor dem 16. November 2006 abgeschlossen.

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.ing.(FH)

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Soso. Gravenreuth behauptet also: "Alle anderen Widerspruchsverfahren gegen von mir vor dem Amtsgericht München erwirkten einstweilige Verfügungen wegen belästigender E-Mails waren vor dem 16. November 2006 abgeschlossen."

Das ist jetzt aber kurios!


Günter Freiherr von Gravenreuth selbst schreibt zu der Sache an anderer Stelle:

Entscheidungsverkündung Ende des Monats. Die Richterin neigt aber dazu opt-in-mails - unabhängig von deren Menge(!!) und der Wiederholungsgefahr - anders zu beurteilen als Werbemails. Werde wohl in Berufung gehen (müssen).

Dafür wird eine einstweilige Verfügung, welche sie gegen die Telekom erlassen hat, wohl aufrechterhalten. Von denen bekam ich eine Werbemail für ein Game-Portal. OK ich bin Telekom-Kunde. Die Richterin meinte aber, dass eine Kfz-Werkstatt auch dann nicht für allgemeine Versicherungen per mail werben dürfte, wenn man seinen Wagen ansonsten dort repaieren lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

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(Alle Fehler wie im Original)

Klarstellungen:


1. Das Verfahren gegen die Telekom war, nach den mir vorliegenden Mitteilungen, unmittelbar nach dem von mir beschriebenen Verfahren. Damit muss sich Gravenreuth fragen lassen, welchen Wahrheitswert denn seine Behauptung hat, dass alle anderen Widerspruchsverfahren gegen von ihm vor dem Amtsgericht München erwirkten einstweilige Verfügungen wegen belästigender E-Mails vor dem 16. November 2006 abgeschlossen gewesen wären.

2. Mein Artikel bezog sich sehr deutlich auf das Verfahren wegen der Opt-In-Mails. Das kann man nachlesen.

Möglicherweise hat der Herr Anwalt mal wieder seltsame Erinnerungslücken.

Eine weitere Frage wirft der Sachverhalt auf:


Gravenreuth ist die Quelle des Artikels sehr wohl bekannt. Warum versucht er gar nicht erst bei mir die Gegendarstellung zu erreichen? Nur eine mögliche Antwort ist: Gravenreuth weiß zu genau, dass er bei mir mit dieser Gegendarstellung auf festes Granit beißen würde. Das aus mindestens zwei Gründen:

Erstens: Mit einer Gegendarstellung kann ausdrücklich nur Tatsachenbehauptungen entgegengetreten werden. Das hat Gravenreuth schon mal nicht getan, er tritt Meinungen und Vermutungen entgegen. Da wäre der Leserbrief angemessen.

Zweitens: Seine eigenen Veröffentlichungen widersprechen sich in einem Maße, dass man, so man von Vorsatz und nicht von Demenz ausgeht, von einer Lüge sprechen muss. Denn wenn er schreibt:

"Die Richterin neigt aber dazu opt-in-mails - unabhängig von deren Menge(!!) und der Wiederholungsgefahr - anders zu beurteilen als Werbemails. Werde wohl in Berufung gehen (müssen)"
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... dann liest sich das ganz anders als:

"In dem Verfahren vor dem Amtsgericht München (Az.: 161 C 24352/06) gab es der mündlichen Verhandlung vom 16. November 2006 keinen entsprechenden Hinweis der Richterin."
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Sicher hat Gravenreuth nur die Verfahren verwechselt... Komisch nur, dass es nach seinen Worten mal zwei Verfahren gibt und mal nicht. Lügt er? Oder ist er dement (vergesslich) geworden?

Richtig ist in jedem Fall nach §14 MDSTV, Absatz 2, Nr.3, dass der Verlangende ein berechtigtes Interesse haben muss. Dieses berechtigte Interesse ist genau dann ausgeschlossen, wenn der Verlangende (hier Gravenreuth) selbst unwahre Tatsachenbehauptungen vorträgt. Hierbei ist unwesentlich, ob er irrt oder lügt.

Falls er vergesslich ist, kann er nachsehen:


Das Aktenzeichen des AG München auf dem mir verlesenem Urteil ist: 161 C 29330/06 - oder, der Bequemlichkeit und der in Kanzlei angeblich herrschenden Verwirrung wegen, sein eigenes Aktenzeichen: GvG-8664/06/GvG - auf dieses Verfahren bezieht sich der Artikel "Günter Freiherr von Gravenreuth verliert vermutlich weiteren Prozess". Die Berufungsaussichten Gravenreuths in dem Verfahren sind ja im Urteil schon sehr hübsch beschrieben. Die Richterin am Amtsgericht bezieht sich immerhin auf nahezu gleichlautende Entscheidungen des OLG München, wie auch etlicher anderer Gerichte. Das Urteil des AG bestätigt also die Vermutung des Autors: Gravenreuth wird den Prozess sang- und klanglos verlieren. Wenn er noch mehr Geld verheizen will mag er in die Berufung gehen, ein Hauptsacheverfahren über etliche Instanzen bis zum BGH anstrengen - also alles tun, um sinnlos Geld auszugeben, dass er scheinbar gar nicht hat.

Noch etwas:


Der Autor selbst hat dem Betreiber von Blogspan.net rein aus seiner Lebenserfahrung heraus den Ratschlag gegeben, die Gegendarstellung völlig unabhängig vom Wahrheitsgehalt zu veröffentlichen. Dann braucht der sich nämlich nicht mit Gravenreuth zu streiten.

Der Autor weiß, dass der kriminelle Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth in anderen Fällen in Gegendarstellungen auch schon gelogen hat und darüber hinaus die ungeheure Dreistigkeit besaß, diese verlogenen Gegendarstellungen auch noch per Einstweiliger Verfügung (also ohne Hörung des Prozessgegners) durchzusetzen. Günter Freiherr von Gravenreuth kann aber nicht verhindern, dass der Autor seine Lügen Lügen nennt. Jetzt wird gegen Günter Freiherr von Gravenreuth seitens der Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen Prozessbetruges ermittelt.

Nachtrag:
Günther Freiherr von Gravenreuth hat den Prozess verloren.



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