Es ist Freitag Abend und es gewittert sehr heftig. Ich stehe am Fenster, genieße die einsetzende Kühle nach der Hitze des Julitages. Ich sehe zu wie der starke, warme Sommerregen endlich eine Menge Dreck in den Rinnstein spült. Ich öffne einen großen, dicken gelben Umschlag von der gemeinsamen Postannahmestelle des AG und LG Hamburg- und bekomme bei Lesen des Inhaltes eine wahre Gänsehaut.
Nachdem das LG Hamburg mir also im Fall der erwirkten einstweiligen Verfügung Akteneinsicht gewährt hat, habe ich bei der Durchsicht der Akten festgestellt, dass Günter Freiherr von Gravenreuth wahrheitswidrig dem LG Hamburg gegenüber nicht nur seine achtmonatige Kenntnis des Artikels
"Günter v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" aus meiner Sicht böswillig und arglistig verschwiegen hat, er hat sogar falsch behauptet, er kenne den Artikel
"Günter v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" erst seit dem 25. Mai 2006. Er hat dieses dem Gericht wahrheitswidrig an Eides statt versichert. Hat er dies, wie ich sehr begründet vermute, mit Vorsatz getan, so handelt es sich um eine wirklich erhebliche Straftat.
Die gleiche wahrheitswidrige Erklärung, er kenne den Artikel
"Günter v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" erst seit dem 25. Mai 2006, gab Günter Freiherr von Gravenreuth gegenüber dem LG Kassel und in seiner Gegendarstellung auch der Öffentlichkeit gegenüber ab. Er hat die Falschbehauptung (nach meiner Ansicht: klare Lüge) dreimal wiederholt.
An Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr: Es reicht! Wissen Sie wie ich Leute nenne, die dreimal in Folge lügen?Drei mal?Ja. Dreifach. Im gleichen Antrag schreibt Gravenreuth dem LG Hamburg, das AG München habe mich zu einer Ordnungsstrafe von EUR 1.000,- verurteilt. Er unterschlägt dem LG Hamburg vorsätzlich und böswillig, dass diese Ordnungsstrafe von Anfang an nichtig ist, weil die Einstweilige Verfügung aufgehoben wurde, gegen die ich angeblich verstoßen haben soll. Nach meiner Ansicht ist das, was Günter Freiherr von Gravenreuth da schreibt die Lüge Nr. 2. Es ging pikanterweise in dem Verfahren um genau den
Artikel, den er angeblich erst seit dem 25.5.2006 kennt. Es müssen sehr seltsame Gedankengänge sein, die zu solchen Windungen führen. Er schreibt dem LG Hamburg auch, er hätte mir 9 Abmahnungen geschickt. Kann ja sein. Aber wenn sich Gravenreuth dem LG Hamburg gegenüber schon fast weinerlich wirkend beklagt, dass ich gar böser Bürger keine einzige Unterlassungserklärung abgegeben hätte, dann sollte er auch schreiben, dass er mit mindestens einer dieser Schrott-Abmahnungen, jener von 21.10.2005 nämlich, schon vor dem LG München durchgefallen ist. Ja, schon wieder jenes Verfahren! Das Weglassen dieser Fakten ist nach meinem Ermessen ebenfalls eine dreiste Lüge des "Moral-ist-immer-eine-Wertungssache"-Anwaltes. Macht nach meiner Ansicht genau drei herbe Lügen in einem einzigen Schreiben. Darüber hinaus habe ich noch mehr Lügen Gravenreuths schriftlich vorliegen. Er benennt ein Zitat aus einem Urteil des OLG Düsseldorf vorsätzlich falsch als meine Tatsachenbehauptung oder meine Formulierung und so weiter. Es würde diesen Artikel sprengen, wenn ich alle Falschbehauptungen Gravenreuths allein in Streiten mit mir hier aufführen und deren Falschheit belegen würde. Die Zahl und Häufigkeit der Gravenreuthschen Falschbehauptungen führt zu meinem nicht unerheblichen Erstaunen. Ich darf vermuten, dass er in anderen Fällen auch schon gelogen hat.
Ich habe dem LG Hamburg, dem LG Kassel, der Rechtsanwaltskammer München und natürlich vor allem der Staatsanwaltschaft München den Vorfall angezeigt, denn nach meiner Auffassung handelt es sich um einen besonders dreisten Fall von vorsätzlicher, krimineller, meineidlicher Falschaussage.
Der Serienabmahner Gravenreuth hat hat mich erstmals am 21.10.2005 wegen des Artikels abgemahnt. Ich halte es für ganz schön dumm und dreist von dem Abmahnanwalt, jetzt an Eides statt zu versichern, er kenne den Artikel erst seit 25.5.2006 und dieser stamme wohl vom 7.12.2005. Auch die im Antrag beanstandete Textstelle ist leicht beweisbar von Anfang an enthalten.
Pikanterweise trägt das Blatt, auf dem Gravenreuth diese falsche Versicherung tätigte, als Datum den 16. Februar 2006. Wie kann Gravenreuth am 16. Februar 2006 schreiben, er kenne einen Artikel erst seit dem 25.5.2006? Sagt er die Zukunft voraus? Ich glaube, er hatte das Schreiben schon monatelang im Computer und hat beim "leichten Anpassen der Wahrheit an seine Wünsche" übersehen, das Datum auch auf dem Blatt, welches die eidesstattliche Lüge enthält, zu ändern. Einige nicht unerhebliche Schlampereien in der Kanzlei Gravenreuth habe ich ja schon moniert. Ich gratuliere den Mandanten der Kanzlei, die Nachteile erleiden, weil Günter Freiherr von Gravenreuth nach der veralteten Adresse jetzt auch noch falsche Datumsangaben auf die Schriftstücke druckt. Wer versichert eigentlich sowas? Ich wundere mich jedenfalls nicht, dass es Günter Freiherr von Gravenreuth es nötig hatte sich in
Bettelbriefen einst als "Tanja, 15, fast 1,70m, 65kg, tanzt gern" auszugeben, um nachfolgend horrend teure Abmahnungen an die verarschten Minderjährigen und Jugendliche zu schicken. Pfui! Pfui! Pfui!
Warum soll der "Moral-ist-immer-eine-Wertungssache"-Gravenreuth gerade beim Lügen keine peinlichen Fehler machen, wenn sie ihm doch auch sonst unterlaufen?Ich frage mich, ob und warum Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, mich für so dumm hält, dass ich den Umstand nicht bemerke. Ist er es nicht selbst, wenn er glaubt, ich würde es nicht bemerken? Günni: Schlosser ist im Osten ein ehrbarer Beruf mit gutem Einkommen gewesen. Das haben also nicht unbedingt dumme gelernt!
Der Fakt, dass der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth das LG Hamburg in eigener Sache mit einer groben Unwahrheit bedient hat, steht jederzeit beweisbar fest. Auch dass diese Falschbehauptung unmittelbar dazu diente, das Gericht zum Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu bewegen: er musste die Dringlichkeit begründen. Günter Freiherr von Gravenreuth handelte nach meinem Ermessen böswillig und vorsätzlich als er dreist das Gericht belog. Nur im Fall einer Paranoia oder einer Demenzerkrankung hat Günter Freiherr von Gravenreuth nicht gelogen, denn eine Kenntnisnahme des Artikels
"Günter v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" vor dem 21.10.2005, 15 Uhr 15 kann ich jederzeit leicht beweisen.
Ob es sich um eine meineidliche Falschaussage handelt, woran ich für mich keinen Zweifel habe, mag die Staatsanwaltschaft und hoffentlich hernach ein Gericht entscheiden. Ich halte es auch für ein besonders verwerfliches Handeln Gravenreuths, denn er hat als Anwalt in eigener Sache nach meiner Ansicht vor Gericht gelogen, "dass sich die Balken biegen".
Ich bin gespannt, welchen Einfluss die jederzeit nachweisbare Falschbehauptung Günter Freiherr von Gravenreuths auf die Gerichte hat. Das Sprichwort sagt: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nimmer."
Ich glaube fest daran, auch das LG Hamburg wird sich anhand meiner Darstellung und der vorgelegten Beweise ein Bild über Gravenreuth machen, welches dem Gericht dabei helfen wird, ohne Ansehen der Person zu urteilen. Es reicht ja, wenn es den Wahrheitsgehalt einer Aussage oder Eidesstattlichen Versicherung des Günter Freiherr von Gravenreuth, Abmahnanwalt seines eigenen Kosteninteresses zu München, würdigen kann.
Anhand des Gravenreuthschen Beispiels frage ich mich, was denn eine anwaltliche Versicherung überhaupt noch Wert ist, solange ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München in eigener Sache sogar an Eides statt die Unwahrheit versichert.Man sollte die Anwaltskammer genau das fragen!Günter Freiherr von Gravenreuth versucht offensichtlich durch die Erwirkung von zahlreichen Urteilen und Verfügungen mir finanziell das Kreuz zu brechen. Solche Verfahrensweisen sind auch von anderen Personen bekannt. Auch ein bekannter Dialer-Parasit nimmt gegenwärtig gleiches vor. Beide kennen sich und arbeiten nachweislich zusammen. Ich kann zumindest einen regen Informationsaustausch beweisen, teilweise gleichen sich sogar die Falschbehauptungen aus den Schriftstücken von Anwälten des Dialer-Parasiten und Gravenreuths wie ein Ei dem anderen. Die tauschen zumindest sehr zeitnah Informationen aus und ich denke, die sprechen sich auch sehr detailliert ab.
Es handelt sich nach meiner Auffassung um eine mafiös handelne Bande, deren Mitglieder höchst fragwürdige moralische und juristische Ansichten haben. Diese Bande versucht mich, wohl weil ich deren Vorgehen vehement und mit deutlichen Worten kritisiere, über die Prozesskostenschiene insolvent und somit mundtot zu machen. Man scheut sich dabei nicht Gerichte zu belügen, was zeigt wie rechtsmissbräuchlich hier gehandelt wird. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass ich irgendwann die Solidaridät der Gesellschaft benötige, um mich und das Grundrecht, über die Machenschaften dieser klugen, feinen und sauberen Herren zu berichten, gegen diese zu verteidigen.
Angebot
Ich mache hiermit jedermann das Angebot jederzeit vor Gericht zu beweisen, dass Günter Freiherr von Gravenreuth in der Vergangenheit mehrfach und auch bei Abgabe einer Versicherung an Eides statt gelogen hat. Das kann nützlich sein, falls Günter Freiherr Gravenreuth dieses behauptet oder jenes versichert und jene Versicherung, sei es an Statt eines Eides oder "anwaltlich" die einzige Glaubhaftmachung der gravenreuthschen Tatsachenbehauptung darstellt. Denn: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht."Im übrigen: Ich lebe davon, dass ich
gute Computer-Seminare halte. Und freue mich immer über Aufträge. Vor allem, wenn es um freie Software geht.
Linux (LPIC 1), "
Webdesign",
PHP,
Perl,
MySQL,
Apache, auch OpenOffice... und ach, auch Microsoft-Kram kann ich geben.
Und das Geld kann ich gut dafür brauchen, meinen Anwalt (zunächst) zu bezahlen, damit der die Einstweiligen Verfügungen, die dieses besondere Volk um Gravenreuth gegen mich unter Zuhilfenahme von Lügen erwirkt, vor den Gerichten wieder aufheben lässt.
Meine Rufnummer ist 0173-2611205.
Euer fastix®