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IT-Schule gewinnt vor LG München gegen Gravenreuth

Meinungsäußerungen und Schlüsse aus Gerichtsurteilen zu veröffentlichen ist noch immer nicht rechtswidrig

2006-05-13, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz)
Am Donnerstag, dem 09.05.2006 obsiegte IT-Schule gegen den Anwalt Herr Günter Freiherr von Gravenreuth, geborener Dörr.

Mit der Berufung vor dem Landgericht München wurde gegen eine Einstweilige Verfügung vorgegangen, die das AG München auf Antrag Gravenreuths erlassen hatte. Ein vorheriges Vorgehen gegen diese Verfügung vor dem Amtsgericht blieb zunächst erfolglos.

In der Verhandlung vor dem LG München stellten die Richter schon zu Beginn der Verhandlung klar, dass sie den bereits vor dem AG München vorgetragenen Argumenten von IT-Schule und Herrn Rechtsanwalt Jasper aus Kassel folgen und die Einstweilige Verfügung aufheben werden.

Der Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zog mit "dörren" Worten darauf hin seine Klage zurück und kündigte den sinnfrei erscheinenden Versuch an, nunmehr seine Klage vor dem LG Hamburg fortzusetzen. Aus Äußerungen an dritter Stelle ist zu entnehmen, dass Gravenreuth dort vor die Pressekammer ziehen will. Damit erkennt er dankenswerter Weise den Pressecharakter von IT-Schule.de an.

Gravenreuth führt einen Kleinkrieg gegen seine Kritiker. Schon für Personen die weniger Prozesse in eigener Sache führen als der umstrittene Abmahnanwalt kennt der Volksmund die Bezeichnung "Gerichtshansel". Auch IT-Schule.de ist ein Opfer dieses Kleinkrieges, bei dem Gravenreuth auch vollkommen lächerlicherliche Abmahnungen verschickt, was nach Ansicht von IT-Schule in rechts- und sittenwidriger Störungsabsicht erfolgt.

IT-Schule.de empfiehlt jeder Abmahnung des Herrn in eigener Sache unverzüglich mit einer negativen Feststellungsklage zu beantworten. Neben dem AG München (dem das LG im zweiten Rechtszug folgt) ist zumindest in Internetangelegeheiten natürlich auch das Gericht am Wohnort des Abgemahnten geeignet.

Wie in einigen anderen selbst angestrengten und verlorenen Prozessen zuvor wird der Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth nunmehr auch hier hohe Kosten zu tragen haben.

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