AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.02.2006 - AZ: 32 C 2129/05 - "Kostenvermeidungspflicht des Abmahnenden"In diesem Fall hatte der Münchner Anwalt Bernhard Syndikus die Hamburger Anwältin
Constanze Zander-Böhm mit einer Abmahnung gegen den Berliner Rechtsanwalt
Dennis Sevriens beauftragt, welcher sich anlässlich der Verhaftung des Bernhard Syndikus im September 2004 mit etwas weitreichenden Spekulationen äußerte. Bernhard Syndikus behauptete er habe nicht das nötige Wissen um sich selbst zu vertreten. Nach den Feststellungen des Gerichtes wäre Bernhard Syndikus -er ist Jurist- jedoch selbst problemlos zur Verfassung des Abmahnschreibens in der Lage gewesen. Dennis Sevriens jedenfalls handelte klug. Er unterzeichnete die Unterlassungserklärung, verweigerte aber unter Hinweis auf geltendes Recht (so:
BGH VI ZR 175/05,
BGH I ZR 2/03) die Bezahlung der Kostennote.
Offenbar wurde die Anwältin Constanze Zander-Böhm -die wird sich wohl gewundert, aber dann mit den Schultern gezuckt haben- vom Alexander J. Kleinjung aus Frankfurt am Main empfohlen, der hatte einst mit ihr eine gemeinsame Firma, die
JuraMail Symposium OrgaTeams Hartmann, Kleinjung & Zander GbR.
Der "Star" der "JuraMail Symposien" mit kostenpflichtiger Teilnahme war damals Gravenreuth dessen Bekanntheitsgrad offensichtlich zu erhöhen gesucht wurde (hier im April 2001) während Kleinjung sich noch immer (
bis September 2001) als Herausgeber von AdvoGraf.de hervor tat und sich
angeblich satirisch mit Gravenreuth und dessen Tätigkeit auseinander setzte - wohl aber eher schon gemeinsame wirtschaftliche Interessen verfolgte.
Da Kleinjung bestreitet, dass die Nähe zu Gravenreuth zu einer Entfernung aus dem AdvoGraf-Team geführt hat, kann man annehmen das die Wahrheit möglicherweise sehr viel schlimmer ist: War und ist AdvoGraf.de nicht vielmehr ein (Marketing-) Instrument um den Bekanntheitsgrad Gravenreuths zu heben? Hat Gravenreuths heutiger Duzfreund Alexander J. Kleinjung damals seine Leser "verarscht"?
Und waren die Streite zwischen Gravenreuth und Kleinjung u.a. im Selfforum vorgetäuscht? Nach dem heutigen Kenntnisstand ist dies alles als plausibel anzusehen.
Zurück zum Prozess: Das AG Frankfurt betont in der Verhandlung über die Abmahnkosten die Schadensminderungspflicht im Falle von Abmahnungen, bzw. außergerichtlicher Rechtsverfolgung:
"Selbst wer zu Recht eine Abmahnung ausspricht, ist verpflichtet, die Kosten für den Abgemahnten gering zu halten. Dafür muss er insbesondere eigene Fähigkeiten einsetzen."Berhard Syndikus aber trat die (zweifelhafte und wie sich erwies uneinbringliche) Forderung formell an Alexander J. Kleinjung. ab. Dieser Alexander Kleinjung war bei Gravenreuth als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Er war ferner über die Pornodialerszene mit Bernhard Syndikus und Günter Freiherr von Gravenreuth im Geschäft - so war er Prokurist der Firma "Teenboy Entertainement", die Gravenreuth auch in der Markensache "TEENBOY" vertrat und verlor. Laut Andreas Neuber ist oder war Kleinjung als "Testkäufer" für "verschiedene" Anwaltskanzleien tätig. Man darf vermuten, dass hier auch die von Gravenreuth und Syndikus gemeint ist.
Warum und zu welchen Konditionen Syndikus seine Forderung an Alexander J. Kleinjung abtrat kann sehr viele Gründe haben aber es gibt ernste Anhaltspunkte für Spekulationen in einer bestimmten Richtung: Auch die Abtretung kann in der Absicht einer Kostentreiberei geschehen sein, wofür schon spricht dass überhaupt die Hamburger Anwältin -also eine Bekannte Kleinjungs- genutzt wurde.
Denn dieser Alexander J. Kleinjung lies sich nunmehr von Günther Freiherr von Gravenreuth vertreten um "sein" Geld bei der Berliner Anwaltskanzlei einzuklagen. Das sieht genau so aus als sollte nicht nur geschadet sondern auch das Geld in der "Familie" gehalten werden. Es verbreitet sich der üble Gestank, dass Kleinjung in dieser Sache an einer Handlung teilgenommen und sich so deren Ziel -genau die rechtswidrige Kostentreiberei- zu Eigen gemacht hat, die er als ehemaliger Herausgeber von AdvoGraf.de doch vordergründig verurteilte.
Dies alles schlug -schon wegen der klaren Rechtslage- deutlich fehl.Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Originalbericht unter:
http://sewoma.de/Abmahnung-Kosten-Rechtsanwal.htmEben dieses Verhalten legte Gravenreuth gegen den Autor an den Tag. Trotz klarer Rechtslage mahnte Gravenreuth den Autor mehrfach unbegründet ab und fügte rechtswidrige Kostennoten bei. Ebenso rechtswidrig forderte Gravenreuth vom Autor eine Gebühr für eine sogenannte Erledigungserklärung. Kleinjung versuchte auf diesen Bericht hin dem Autor zu untersagen über ihn und sein bemerkenswertes Handeln zu berichten.
Nach Hamburg geht der Rat, die
Methoden bestimmter Münchner Anwälte nicht zu übernehmen. Es könnte sich rufschädigend auswirken.
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