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Hat Freiherr Günter von Gravenreuth ein Mandat der GVU? [Update]

Sehr zweifelhafte Äußerung des Abmahnanwaltes gefunden

2006-02-24, Quelle: Eigenbericht (fastix - a.k.a. Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
(Offenbar) Freiherr Günter von Gravenreuth schreibt im Forum von Golem.de

"Ich [...] helfe nur bei heise.de etwas nach, dass DORT die GVU Beiträge sperren läßt."

Er verweist in diesem Zusammenhang eindeutig auf seine derzeitige formelle berufliche Stellung:

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)


Damit deutet der umstrittene Jurist, der für "viele seiner Kritiker die Personifikation des geld- und publicitygierigen Abmahnanwaltes darstellt" an, dass er ein Mandat oder eine Vollmacht der GVU hat, denn dies wäre notwendig, damit Gravenreuth heise.de gegenüber für die GVU tätig werden kann. Allerdings herrschen bezüglich einer solchen Mandatierung Zweifel. 2004 saß der damalige Kanzleigenosse von Gravenreuth, Bernhard Syndikus bekanntlich eine Woche unter dem Verdacht der Mittäterschaft bei gemeinschaftlich begangenen Urherrechtsverletzungen in Untersuchungshaft, zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen auch schon Antrag auf Zulassung der Anklage erhoben. Es ist zu bezweifeln, dass Gravenreuth, trotz der zwischenzeitlichen formellen Trennung, unter diesen Voraussetzungen ein Mandat der GVU hat. Falls doch, dann würde dies aufzeigen, dass dieser Verein in moralferner Manier handelt. Aber, wie Gravenreuth auch schreibt: "Moral ist immer eine Wertungssache." Zu vermuten ist jedenfalls, dass derzeit die Münchner Kanzlei Waldorf für das IFPI und die GVU tätig ist.

Keine Wertungssache ist, dass, falls ein solches Mandat nicht vorliegt, Gravenreuth mit der obigen Aussage die Kuh auf sehr dünnes Eis führt: Das Vortäuschen einer solch großen Mandatschaft dürfte wettbewerbswidrig, wenn nicht sogar standeswidrig sein. Immerhin handelt es sich bei der GVU um eine bekannte Organisation, im wesentlichen um einen Zusammenschluß von milliardenschweren Unternehmen der Unterhaltungsindustrie. Wer behaupten kann, von denen ein Mandat zu haben, der kann damit sehr wirksam werben, wie in Gravenreuths Foreneintrag in den Augen uninformierter Leser geschehen und sicherlich auch als Absicht zu unterstellen ist.

Der Autor steht mit Gravenreuth in einem Rechtsstreit, in welchem es unter anderem darum geht, ob aus einem Urteil des OLG Düsseldorf 20 U 194/00, welches als Vorgangsbeschreibung Vertretungen ohne Vollmacht und Abrechnung mit dem Client enthält, auf eine standeswidrige Verhaltensweise Gravenreuths geschlossen werden darf. Dort ist konkret zu lesen: "Die Beklagte erteile auch nicht in jedem Einzelfall eine Vollmacht für die Abmahnung. Ihr Anwalt dagegen belaste sie auch nicht mit deren Kosten, wenn diese wider Erwarten uneinbringlich seien. [...] Daraus geht nicht die Absicht hervor, diese Abmahnpraxis bestreiten zu wollen (§ 138 Abs. 3 ZPO), die in der mündlichen Verhandlung zudem ausdrücklich verteidigt wurde."

[Update]
Einer zwischenzeitlich eingegangenen Äußerung aus dem Heise-Verlages ist zu entnehmen, dass sich Gravenreuth dem Verlag gegenüber nicht auf ein Mandat der GVU beruft, was die Vermutung erhärtet, dass er tatsächlich kein solches hat. Ferner ergibt sich aus einer Stellungsnahme, welche ein Anwalt eines ehemaligen Mandanten und dieser selbst heise.de gegenüber abgegeben hat, ein bezeichnender Hinweis auf Gravenreuths Arbeitsweise:

Engelhardt gibt an, er habe bis vor kurzem keine Kenntnis vom Umfang der Gravenreuth'schen Aktivitäten gehabt. Die Kanzlei habe seiner Frau und ihm "ab und zu ein Paket von 20 bis 30 Vollmachten" zugefaxt, aus denen nicht hervorging, welcher Art die abzumahnende Markenrechtsverletzung war.

Weiter:

"Bisher sind etwa 390 Abmahnungen bekannt", sagte er. "Sehr fragwürdige Sachen" seien da dabei, so viel könne er schon sagen. "Die meisten Fälle werden sich wohl als Luftblasen erweisen."

Auch hier ist also zu bezweifeln, dass in jedem Einzelfall eine Vollmacht vorlag und mit den Mandanten abgerechnet wurde- denn dann hätte der Mandant Bescheid wissen müssen und wenn die Information falsch gewesen wäre, dann hätte Gravenreuth doch schon längst abgemahnt und geklagt. Gegenüber dem heise-Verlag braucht er dazu ja nicht einmal eine Begründung.

Zu diesem Artikel erfolgte ein Update. Über die Hintergründe informiert dieser Artikel.

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