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Günter Freiherr von Gravenreuth droht erneut Prozessverlust nach unsinniger Klage
AG Kassel legt Gravenreuth mit deutlichen Worten Klagerückzug nahe (413 C 2962/08)
In der Sache 413 C 2962/08 des AG Kassel legt das Gericht dem Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth einen Klagerückzug nahe.
Die Sache begann vor dem AG München, wo Gravenreuth sich schon auf sehr seltsame Weise mit den die Zuständigkeit des Gerichtes begründenden Paragraphen auseinandersetzte. Gravenreuth wollte auf keinen Fall, dass die Auskunftsklage nach §34 BDSG an das für den Wohnort des Beklagten (nicht der Autor) zuständige Gericht verwiesen wird. So folgte dann die Münchner Richterin (sicher mit einem Grinsen im Gesicht) dem Hilfsantrag Gravenreuths, die Sache nach Kassel zu verweisen. Gravenreuth behauptete, das AG Kassel wäre auch zuständig, weil doch die "Daten" an den Autor weitergegeben worden seien.
Nun, das AG Kassel schrieb Gravenreuth einen netten Brief, den er so wohl auch von jedem anderen Gericht bekommen hätte:

Das gesamte Verfahren lässt es, besonders auch im Hinblick der erst kürzlich vor dem AG München gegen den Autor, einem einfachen Schlosser aus dem Osten, verlorenen Verfahren fragwürdig erscheinen, ob Günter Freiherr von Gravenreuth tatsächlich die für einen Juristen notwendige fachliche Eignung (noch) hat. Mit dem BDSG ist er jedenfalls nur ungenügend vertraut.
Die Tätigkeit des Günter Freiherr von Gravenreuth als "Rechtsanwalt" ist es, was der Autor untersucht. Genau da werden heftige fachliche Defizite deutlich, die in einem tiefen Gegensatz zu den werbenden Behauptungen Gravenreuts stehen. Auch hinsichtlich Gravenreuths jüngerer und derzeitiger Klagen, aber auch wegen der nahenden (wohl am 17.9.2008 vor der Strafkammer des LG Berlin) Berufungsverhandlung über die wohl aufrecht zu erhaltende erstinstanzliche Verurteilung des Günter Freiherr von Gravenreuth zu 6 Monaten Haft wegen Betruges (nach Ansicht des Autors aus dem Motiv der Eitelkeit) durch das AG Berlin-Tiergarten, kann der Autor von einer Mandatsvergabe an Günter Freiherr von Gravenreuth derzeit nur abraten.
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