Im Verfahren
161 C 13553/08 des AG München musste Günter Freiherr von Gravenreuth mehrere herbe Schlappen einstecken. Die erste war, dass der Autor als Streithelfer zugelassen wurde. Gravenreuths verzweifeltes Argumentieren dagegen erweckte den Eindruck, man habe es nicht mit einem Juristen zu tun, so vermengte er in mehreren Schriftsätzen
Streitbeitritt und
Streitverkündung. Ein auf seinen Ruf bedachter Jurist hätte sich auf ein solches Theater wohl nicht eingelassen. Nun, Gravenreuth hat es getan, und muss sich -mal wieder- vorhalten lassen, dass er die ZPO außerhalb seines wohl häufigsten Wirkungsbereiches, also der seriellen Abmahnung zum Geldverdienen, nicht "so ganz richtig" verstanden hat. Oder wollte er etwa die Richterin am AG München, Frau Gröncke-Müller "
verarschen"? So oder so: Es war, aus Sicht des Autors, eine Dummheit. Eine Dummheit, die tiefe Zweifel an der Eignung Gravenreuths für den Anwaltsberuf sät.
Günter Freiherr von Gravenreuth erklärte weiter, er habe den Artikel "
Guenter v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" im Oktober und November 2005 nicht vollständig gelesen - einen Artikel, wegen der abmahnte, wegen dem er vor dem AG München Klage erhob und wegen dem er einen Ordnungsmittelantrag stellte und wegen dem er in der vor dem LG München eingelegten Berufung (die er verlor...) nochmals stritt? Den will er nun
nicht vollständig gelesen haben. Wer, bitte sollte denn das glauben? Ein solcher Anwalt, sich wegen eines Artikels
monatelang streitet, ohne ihn
vollständig gelesen zu haben (oder dieses
lügnerisch behauptet), sei den Gegnern des Autors in irgendwelchen Rechtsstreiten wärmstens empfohlen. Der Autor nimmt gerne auch leichteste Siege mit.
Die Richterin Gröncke-Müller erklärte Gravenreuth danach, was sie von der von Gravenreuth am 10.6.2006 dem LG Hamburg gegenüber abgegebenen Versicherung an Eides statt, er habe vom Artikel erstmals am 25.5.2006 Kenntnis erlangt, hält: Diese sei "sehr bedenklich". Um das richtig zu interpretieren muss man wissen, wie sehr sich Richter beim Formulieren
im Protokoll zurück halten. Weniger zurückhaltend formuliert wäre gewesen:
"Nach Durchsicht des Schriftsatzes des Nebeninterventen Jörg Reinholz und der dazu gehörenden Anlagen sieht es so aus, als hätten Sie in Betrugsabsicht dem LG Hamburg gegenüber vorsätzlich eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben, Herr Freiherr von Gravenreuth! Und dann missbrauchen Sie noch die Gerichte um dem durch Ihren vorsätzlich begangenen Betrug Geschädigten die erwiesen wahrheitsgemäße Berichterstattung untersagen lassen zu wollen, dass Sie das LG Hamburg belogen haben? Dann wagen Sie sich allen Ernstes hier her und behaupten trotz der Ihnen vorliegenden und ganz anders lautenden Stellungsnahme des LG Hamburg, es gäbe eine Verfügung, die es dem Jörg Reinholz verbiete zu verbreiten, dass Sie das LG Hamburg belogen hätten? Sie haben erweislich vor genau diesem Gericht -Vor mir!- wegen des Artikels "v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" geklagt und ca. 8 Monate später dem LG Hamburg und dem LG Kassel gegenüber behauptet, Sie kennen diesen Artikel erst wenige Tage! Wollen Sie ein Urteil, Herr Freiherr von Gravenreuth? Wir sehen darin üble Missbräuche und damit eine Missachtung der Gerichte, Herr Freiherr von Gravenreuth!" - Wer die übliche "kleine" Differenz zwischen den Worten im Gericht und der verkürzten und versachlichten Darstellung in den Protokollen kennt, der kann ahnen, was im Gericht wirklich gesagt wurde.
Gravenreuth verlor den Prozess dann folgerichtig durch Antragsrücknahme, die er tätigte, um nicht noch in Gefahr zu geraten, dass im Urteil so deutlich formuliert wird. Er hat nun, dass dürfte es ihm begreiflich machen, die Kosten der Antragsgegners, der Variomedia AG, und des dem Streit beigetretenen Autors zu tragen.
An Glaubwürdigkeit hat er nun noch mehr verloren, denn der Autor darf -ungestraft- weiter berichten, dass Gravenreuth das LG Hamburg belogen hatte, er darf ungestraft berichten, dass die oft wiederholten Behauptungen Gravenreuths, es läge eine Verfügung vor, die es dem Autor untersage, zu behaupten, dass Gravenreuth das LG Hamburg belogen habe, Lügen sind und nun darf er auch noch berichten, dass Gravenreuth das AG München belogen hatte. Denn dem versuchte er vergebens weis zu machen, dass es ein solche Verfügung gäbe. Das war, findet der Autor, ziemlich dumm von Günter Freiherr von Gravenreuth.
Hier das Protokoll.