Am 4. Oktober 2007 stellte ich gegen Günter Freiherr Gravenreuth Strafanzeige wegen Betruges und versuchten Betruges. Am 19. Februar 2008 wurde ich dazu als Zeuge einvernommen und durfte meine Akten zwecks Herstellung von beweiskräftigen Kopien vorlegen. Seither habe ich von der Sache nichts mehr gehört.
Am 15. Januar 2008 stellte ich eine weitere Strafanzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft München gegen Günter Freiherr Gravenreuth. Laut Schreiben vom 18. Februar 2008 ist das Verfahren nach den Tatortprinzip an die Staatsanwaltschaft Kassel abgegeben worden. Danach habe ich davon nichts mehr gehört.
Die Sachen sind nach meiner Kenntnis also nicht eingestellt worden. Ich habe heute wie folgt Auskunft von der Staatsanwaltschaft Kassel begehrt:
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Staatsanwaltschaft Kassel
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den Sachen mit den Aktenzeichen
2610 Js 857/08
und
241 Js 203590/08 (Aktenzeichen der StA München)
bin ich sowohl Geschädigter der Betrugshandlungen als auch Presse und stütze
meine Anfrage als Verletzter auf §406d StPO und auch auf das
Informationsfreiheitsgesetz. In beiden Fällen kann ich den Antrag auf
Auskunft selbst stellen.
Die Sache 241 Js 203590/08 wurde im Februar 2008 von der StA München an die
StA Kassel abgegeben. Die Sache 2610 Js 857/08 liegt direkt bei der StA
Kassel.
Ich ersuche um Auskunft, ob die (wohl einfachen) Sachen noch bearbeitet
werden und ob ein Gerichtstermin schon bestimmt worden ist. Nach §403d StPO
kann und will ich als Verletzter im Strafverfahren meine Ansprüche geltend
machen.
Schon insofern, aber auch als Presse, ist der Verfahrensverlauf für mich
wichtig, denn der Beschuldigte oder Angeklagte oder Verurteilte als
ein "Rechtsanwalt", der sich als Saubermann geriert, dessen Bekanntheitsgrad
aufgrund zahlreicher Medien-Aktivitäten (Fernsehauftritte, Interviews mit der
Presse, Teilnahme als "Stargast" an öffentlichen Veranstaltungen,
Internet(hyper)aktivität) weit über seinen juristischen Wirkungskreis
hinausgeht, eine Person des öffentlichen Interesses.
Ich ersuche also auch um künftige Übermittlung von Informationen zum
Verfahrensverlauf (anberaumte Termine, Zulassung der Klage) wenn das oder die
Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Die Antwort kann per eMail oder schriftlich an meine obige Adresse erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz
Kommentar:Die "echten" von Gravenreuths werden wohl in den nächsten 200 Jahren keinen ihrer Nachkommen "Günter" oder Günther nennen.