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Weitere sinnlos erscheinende Klage Gravenreuths gegen Variomedia AG

Autor veröffentlicht seine Zeugenaussage in der Sache 142 C 14780/08 des AG München

2008-07-30, Quelle: Jörg Reinholz (Eigenbericht) | AddThis Bookmark
In der Sache 142 C 14780/08 des AG München versucht Günter Freiherr von Gravenreuth nicht etwa mich, sondern die Variomedia AG auf Unterlassung der Aussendung meines Artikels "Die Zecke der Gesellschaft: Der Abmahner" in Anspruch zu nehmen. Allerdings hat er das Recht dazu, gerade nach der von ihm zitierten Entscheidung des LG Karlsruhe erst dann, wenn er mich zuvor selbst erfolgreich gerichtlich in Anspruch genommen und der Variomedia AG eine Gerichtsverfügung übersandt hat. Ich weiß nicht ob er es versucht hat und gescheitert ist (und dies dem Gericht verschweigt) oder ob er schon den Versuch gar nicht erst gemacht hat. Ich vermute, er hat es gar nicht erst gegen mich versucht. "Schlosser aus dem Osten" dürften für Günter Freiherr von Gravenreuth mehr und mehr zu einem Problem werden, was sich bestätigen lässt, wenn man Gravenreuths Äußerungen im Gulli-Board unter psychologischen Aspekten untersucht und die von Günter Freiherr von Gravenreuth gegen mich verlorenen Prozesse kennt.

Gravenreuth hat mich in dem Verfahren 142 C 14780/08 als Zeuge benannt und ist über mich her gezogen. Also wende ich mich -als Zeuge- an das Gericht. Jetzt hat er -aus meiner Sicht- ein großes Problem.


Zu meinem Ultimatum hat sich Gravenreuth noch nicht geäußert. Ich habe ihm garantiert, dass es für ihn nicht gut ausgeht, sich zu verweigern.



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