Dem Autor liegen mehrere Fälle vor, in denen Günther Freiherr von Gravenreuth gegen angeblich seine Persönlichkeitsrechte verletzende "Beiträge" in Foren oder "Kommentare" in Blogs vorgeht.
Der Autor hat damals, wie bereits schon zuvor, vor diesen Einträgen gewarnt, die nach seiner Ansicht nur scheinbar die Person Gravenreuths herabwürdigen sollen, tatsächlich aber auf eine Herabwürdigung des Autors abzielen, denn dessen Name wurde als angeblicher Absender der Beiträge missbraucht. In einer auffallend ähnlichen Sache haben Günther Freiherr von Gravenreuth und einige seiner Geschäftsfreunde dann auch schon Strafanzeige erstattet, die die Staatsanwaltschaft Kassel ohne jeden Beweis vor Gericht bringen will oder besser:wollte. Gravenreuth hat auch damals schon abgemahnt und angeblich eine Verfügung gegen einen Dritten durchgebracht. Man könnte von einem "erfolgreichen Geschäftsmodell" sprechen.
Diese Art Vorfall ist hier also gut bekannt:Das Gravenreuth nur angeblich bestehende Rechtsverletzungen offensiv wie lügnerisch argumentierend vor Gerichten einsetzte ergibt sich aus mehreren Verfahren - eines davon verlor er vor dem AG/LG Kassel gegen den Autor:
Der Autor geht begründet davon aus, dass diese angeblich die Rechte Gravenreuths verletzenden "Beiträge" tatsächlich von einer Person aus dem persönlichen und geschäftlichen Umfeld Gravenreuths stammen und dass Günther Freiherr von Gravenreuth Kenntnis davon hat. Sollte sich diese Vermutung erhärten lassen, dann kann man auch zu der Auffassung gelangen, dass hier ein Prozessbetrug vorliegt, weil sich Günther Freiherr von Gravenreuth dann im Wissen um die Umstände statt an seinen Mitstreiter in mindestens einem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Betreiber eines missbrauchten Forums gewendet hat obwohl ihm sonnenklar sein müsste, dass eine Wiederholungsgefahr nicht von dessen Seite, sondern eher von Seiten seines Mitstreiters besteht. Das kann Mario Dolzer aber auch ein anderer "guter" Bekannter Gravenreuths sein.
Für eine betrügerische Absicht der Klage(n) spräche auch, dass Günther Freiherr von Gravenreuth wohl mangels Mandaten in letzter Zeit auffallend oft auf fragwürdige Weise in eigener Sache klagt und dass man darin eine Gewinnerzielungsabsicht erkennen kann.
Folgt man den Vermutungen des Autors, so kann man also zu der Auffassung kommen, dass es sich bei diesen Klagen um Prozessbetrug handelt- und Günther Freiherr von Gravenreuth ist zudem rechtskräftig wegen 60-facher Urkundenfälschung (Geldstrafe, 150 "Tagessätze") und wegen zweier Unterschlagungen (11 Monate auf Bewährung + 5000 Euro) verurteilt, noch nicht rechtskräftig wegen Betruges (6 Monate): diese Fakten stehen einer solchen Vermutung oder Ansicht dann eben nicht gerade entgegen, zeigen diese doch das Bild einer erheblichen kriminellen Energie auf über welche die Richterin in der Betrugssache befand:
"Es war unbedingt erforderlich, mit Freiheitsstrafe auf den Angeklagten einzuwirken, um auch die Allgemeinheit vor dem Verhalten des Angeklagten zu schützen."Günther Freiherr von Gravenreuth rühmt sich derzeit öffentlich, er habe eine einstweilige Verfügung beim AG München (161 C 13553/08) gegen den Hoster des Autors durchgesetzt. Nach Ansicht des Autors hat Gravenreuth dabei dem AG München ihm bekannte Fakten unterschlagen, was nach seiner Auffassung einer Lüge -und damit einem Prozessbetrug- gleichsteht. Der Autor ist als Betroffener dem Rechtsstreit beigetreten und hat Widerspruch eingelegt. Der Hoster hat den Streitbeitritt ausdrücklich nicht widersprochen und einen eigenen Widerspruch angekündigt. Die fatale Wirkung für Gravenreuth kann in der Sache sein, dass der Autor ein Urteil des AG München in die Hand bekommt, in welchem das Gericht die Ansicht des Autors stützt, dass Günther Freiherr von Gravenreuth in der Vergangenheit vielfach dreist und in einer ihm eigenen, tief sitzenden, üblen, sitten- und rechtswidrigen Schädigungsabsicht Gerichte belogen hat. Möglicherweise kommt das Gericht zu der Ansicht -und veröffentlicht diese im Urteil- dass es die Erwartung habe, dass Günter Freiherr von Gravenreuth auch in Zukunft ähnlich handeln wird. Dargelegt hat der Autor nach seiner Ansicht genug dafür.
Beweise wird der Autor vorlegen - soweit er das nicht schon hat. Der Autor hat auch dem AG München bereits Beweise vorgelegt, dass Günter Freiherr von Gravenreuth nach einem (von Gravenreuth verlorenen fast 8 monatigem Rechtsstreit vor dem AG und LG München (seit dem 21.10.2005) dem LG Hamburg und dem LG Kassel gegenüber grob unwahr und in der Absicht, einen für ihn günstigen Verfahrensausgang zu bewirken, behauptete, er kenne den Artikel "Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" (um genau den es in dem langen Rechtsstreit ging) erst seit weniger als vier Wochen (genauer: seit dem 25.5.2006). Auch hier folgte Günter Freiherr von Gravenreuth nach Ansicht des Autors einer Schädigungs- und Gewinnerzielungsabsicht. Gravenreuth hat den diesbezüglichen Vortrag des Autors dem AG München gegenüber wohl nicht bestritten, sondern sich einzig darauf verlegt Kurzbriefe an das AG München zu schicken und den Streitbeitritt des Autor selbst auf unsinnig erscheinende Weise verneint.
Alles andere wäre wohl hinsichtlich der vorgelegten Kopien der Dokumente auch ziemlich dumm gelaufen.