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Hessens gekaufter Verfassungsgerichtshof

Eine merkwürdige Entscheidung der Hessischen Verfassungsrichter und wie es dazu kam

2008-06-12, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Der Autor beerdigt hiermit den "Rechtsstaat". Zumindest in Hessen haben sich jetzt einige Richter des höchsten Landesgerichtes, des Staatsgerichtshofes in Wiesbaden, einer elementaren Beugung des Rechtes schuldig gemacht:

Verfassung des Landes Hessen, Artikel 59:
Unterrichtsgeldfreiheit

(1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.

(2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.


Dem entgegen, und das ist kein Witz des Autors, wurde in einem 6:5-Entscheid beschlossen, dass allgemeine Studiengebühren "nicht verfassungswidrig" seien.

Verfassungsrichterin Karin Wolski (laut "die-richterin.com": Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts in Darmstadt, Mitglied am Hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden, ehemalige Assistentin des Vorsitzenden des CDU-Schwarzgeldausschusses [sic!], Mitglied der CDU Offenbach und in sehr merkwürdige Vorfälle verstrickt) erklärte in der Urteilsbegründung, Artikel 59 beinhalte keine Garantie eines gebührenfreien Studiums.[sic!] Durch das in Hessen voraussetzungslos gewährte Studiendarlehen sei sichergestellt, dass niemand vom Studium ausgeschlossen werde. Damit könne auch der studieren, der "völlig mittellos" sei. Die fünf vom Urteil abweichenden Richter monierten in einem Minderheitenvotum, der Entscheid verkehre den Gehalt von Artikel 59 in sein Gegenteil. Es sei "widersinnig" Kreditschulden als Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Studenten zu werten. So übrigens Gerichtspräsident Klaus Lange. (Danke!)

Aus Sicht des bundesweiten Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) offenbart die Entscheidung, dass der Staatsgerichtshof "nur ein verlängerter Arm der jeweiligen Landtagsmehrheit ist". Tatsächlich sind lediglich fünf der elf Mitglieder Berufsrichter, die restlichen sechs wurden in der zurückliegenden Legislaturperiode von der damals Macht habenden CDU in ihr Amt gehievt...

... und haben prompt das Lied dessen gesungen, wessen Brot sie fressen. Da kann man auch gleich das gute alte Faustrecht wieder einführen.

Erbärmlich, einfach erbärmlich!

Es zeigt sich, dass es widersinnig ist, Richter von Politikern bestimmen zu lassen, weil die Säulen der Demokratie so keine "Säulen", sondern ein "Geflecht" sind. Man spricht nicht umsonst immer wieder von Interessen- und Korruptionsgeflechten. In Hessen hat sich über Jahre hinweg der Einfluss der CDU in einer Weise ausgewirkt, dass hier von einem Rechtsstaat schon lange keine Rede mehr sein kann. Hier herrschen Verhältnisse wie einst in der DDR, nur dass es nicht die SED, sondern die CDU die Partei ist, die immer Recht hat - weil sie über die Personalien die Gerichtsentscheidungen nahezu direkt bestimmt. Und das ausgerechnet die Kochsche-CDU hier auf die Entscheidungen an der höchsten Stelle Einfluss nimmt ist schon interessant: Denn das ist dieselbe CDU mit deren Stimmen es Koch in den letzten Jahren vorgenommen hatte, die Bürgerbeteiligung an der Rechtssprechung auf ein ihm genehmes Maß, also geringes Maß herunterzufahren und so die Demokratie zugunsten einer von ihm geschaffenen Bonzenaristokratie zu schwächen. Daneben fehlt den Gerichten jetzt eine Menge Menschenverstand und Lebenserfahrung. Die der Schöffen nämlich.

Wer mehr über die linientreue Frau Verfassungsrichterin Karin Wolski lesen will: Hier geht es ohne Garantie für die Richtigkeit der fremden Inhalte weiter.



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