Manchmal könnte man heulen, aber wenn Gravenreuth sich öffentlich äußert, dann wird das immer öfter eine Lachnummer.
Der selbe Günter Freiherr von Gravenreuth der für sich und seinen ebenfalls verurteilten Kanzleikollge Bernhard Syndikus (beide haben in unterschiedlichen Sachen Bewährungsstrafen knapp unter einem Jahr und Geldstrafe bekommen) die Unschuldsvermutung beanspruchte, für seinen später schuldig gesprochenen Kanzleikollege sogar
-unter der dreist-lügnerischen Behauptung Bernhard Syndikus wäre unschuldig- noch Schadensersatz wegen der Berichterstattung über die Beteiligung an den Straftaten im Zusammenhang mit der "FTP-Welt" ergaunern wollte, der lässt sich im Gulli-Board großkotzig und bar jeden Grundes oder Anlasses über ein Verfahren aus, in welchem die Staatsanwaltschaft Antrag der Anklage auf Zulassung zum Hauptverfahren erhoben hat.
Das Gericht hat diesem Antrag bis zum heutigen Tag noch nicht einmal zugestimmt. Wenn Gravenreuth also die Tatsachenbehauptung aufstellt:
"So eine Frage wird sich das AG Kassel demnächst beim "fastix" stellen." dann lügt Gravenreuth mal wieder, denn er behauptet damit, dass die Anklage überhaupt schon zugelassen worden wäre und auch dass ein Schuldspruch schon ergangen sei. Vorher hat das Gericht über eine Strafe nämlich gar nicht zu befinden. Der von der Kassler Justiz aus sachfremden Gründen geschützte kriminelle Vielfachverleumder verstößt also selbst gegen das Gebot der Unschuldsvermutung. Er ist, wie er selbst behauptet, angeblich auf das Persönlichkeitsrecht spezialisiert. Der Autor behauptet: Seine eigenen Persönlichkeitsrechte verteidigt Gravenreuth mit "Zähnen und Klauen" (und wie die Vergangenheit mehrfach zeigte: mit dreisten Lügen) - während er selbst andere nach Strich und Faden verleumdet.
Zuvor schrieb Gravenreuth:
Die Staatsanwaltschaft Kassel (Az. 3610 Js 29182/07) hat den "fastix" wegen "Verleumdung und Beleidigung in mehreren Fällen" angeklagt. "Fastix" ist bereits wegen Verleumdung rechtskräftig vorbestraft. Über den Termin dieser neuen Strafsache wird in geeigneter Weise berichtet werden.Es geht übrigens darum, ob Gravenreuth nochmals Bewährung bekommen kann. Die Frage war:
"Wieso ist die Haftstrafe von dem jetzt schon wieder auf Bewährung ausgesetzt worden? Wie viele Straftaten darf der denn noch begehen?"Zurück, zu dem was dem Autor "droht":
Die Staatsanwaltschaft Kassel, deren Handeln und Unterlassen in den Augen des Autors manchmal bis zur Rechtsbeugung, Amtsanmaßung und Strafvereitelung reicht, hat gegen den Autor Anklage in 6 Punkten erhoben. Hier mein Antrag an das Gericht, ich fühle mich nach den falschen und verleumderischen Veröffentlichungen des Günter Freiherr von Gravenreuth - der hier zweifelsfrei aus einer tief sitzenden und dissozialen Schädigungsabsicht heraus handelt, genötigt, diesen zu meiner Rufwahrung zu veröffentlichen.
Aber zuvor noch ein Dankeswort:
Ich danke Günter Freiherr von Gravenreuth, dass er durch seine Veröffentlichung bei Gulli.com klar gestellt hat, dass er mich durch seine lügnerischen Anzeigen in den Knast bringen will. Seine Äußerung erlaubt es mir zu begründen, warum nicht nur der Tatvorwurf der vorsätzlichen Falschbeschuldigung, sondern auch der der Verfolgung und jener der vorsätzlichen mittelbaren Freiheitsentziehung zutreffend ist.
Strafsache wegen "Beleidigung" (240 Ds 3610 Js 29182/07)Im Schreiben vom 30.4.2008, zugestellt in den Abendstunden des 14.5.2008 steht, ich könne binnen zwei Wochen die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Eröffnung des Hauptsacheverfahrens beantragen und Zeugen benennen.
Dies nehme ich hiermit fristgemäß im und durch Vortrag zu den einzelnen Punkten der Anklageschrift vor.
1. PunktMir wird zur Last gelegt, dass ich in einem (Was? Nur einem!?!) Artikel behauptet habe, das Günther Freiherr von Gravenreuth gegenüber Gerichten gelogen habe.
Ich beantrage dieses beweisen zu dürfen, dass er das vielfach, gewohnheitsmäßig und in Schädigungsabsicht getan hat. Dazu kann und werde ich sehr umfangreich Akten vorlegen. Das LG Hamburg mag -nach Glaubhaftmachung, also nicht nach Beweis- in einer einstweiligen Verfügung verfügt haben, dass ich einstweilig(!) nicht behaupten darf, dass Günther Freiherr von Gravenreuth jederzeit bereit ist Gerichte xxxxxxxxxxxxx und xxxxxxxxx. Nicht umfasst vom Verbot des LG Hamburg ist auch nach Ansicht des LG Hamburg jedoch die konkrete Darstellung wann und wo Gravenreuth mit welchem Tatsachenvortrag in welcher Absicht gelogen hat - und das hat er vielfach, was ich ganz definitiv durch Vorlage seiner eigenen Einlassungen und durch Vorlage von Gerichtsbeschlüssen beweisen kann und werde. Er hat u.v.a. ganz definitiv aus Wut über einen gegen mich verlorenen Prozess vor dem LG Hamburg auch eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben und erweislich das Gericht über Eigenschaften einer vorgelegten Urkunde falsch informiert. Ebenfalls erweislich und vielfach belogen wurde das LG Kassel und das LG München, dem LG Berlin hielt Gravenreuth wissentlich und absichtlich prozessrelevante Informationen und Urkunden vor, belogen hat er es auch, denn er behauptete wieder besseren Wissens die Rechtskraft eines erloschenen Ordnungsmittelbeschlusses des AG München. Ich kann und werde selbst im Prozess umfangreich Akten vorlegen, die dies absolut schlüssig beweisen.
Die Staatsanwaltschaft München hat eine Straftat des Günter Freiherr von Gravenreuth, eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt nach §154 Abs. 1 StPO nicht verfolgt. Der "Zeuge" genießt also "Kriminellenschutz" ist damit unglaubwürdig.
2. PunktDie Kommentare vom 12. und 13.9.2007 sind nicht von mir. Diese wurden zwar unter missbräuchlicher Verwendung meiner e-Mailadresse eingetragen- nur genau das kann absolut jeder tun. Diese Adressen sind nichts weiter als ein Stück Text.
Ich beantrage den unbescholtenen Rechtsanwalt Udo Vetter, Lützowstraße 2, 40476 Düsseldorf, den unbescholtenen Rechtsanwalt Dennis Sevriens, Immanuelkirchstraße 5, 10405 Berlin sowie die Inhaber der unter den Web-Adressen
http://blog.kartoffelpunk.de ,
http://daten-chaos.de ,
http://www.e-commerce-blog.de ,
http://blog.evologiq.com ,
http://www.uli-kutting.de/blog/ ,
http://www.ingovogelmann.com ,
http://dotbox.org , sowie eine Martina K.[....] (xxxxxxxxxxxxxx@yahoo.de) zu ermitteln und vorzuladen. Diese sollen Auskunft darüber geben, welchen Inhalt die Kommunikation mit mir wegen der Vorfälle um diese Blogeinträge hatte. Falls nicht kann ich auch vorlegen und beantrage die Zulassung als Beweismittel. Die Damen und Herren werden sich wohl freuen, vom Staat bezahlt meinem Freispruch beizuwohnen.
Ich verlange die Ladung eines Mario Dolzer, letzter bekannter Wohnort München, lügnerisch von ihm und auch "Rechtsanwalt" Andreas Neuber (Krefeld) gegenüber insgesamt mindestens 16 Gerichten behauptet: 99765 Urbach, Rodeberg 1 (Adresse der Schwester des Zeugen Gravenreuth), derzeitiger Wohnort unbekannt (die Staatsanwaltschaften Dresden und Krefeld fahnden nach ihm - so ist mein Kenntnisstand, nach dem Mann). Dolzer soll Auskunft geben, ob er nicht vielmehr die Person ist, die den Unsinn gepostet hat.
Das Dolzers und Neubers Handlung eine vielfach begangene Ordnungswidrigkeit nach §111 OwiG darstellten ist jedenfalls gewiss.
Bei aller Würdigung der erweislichen und vermuteten Straftaten des Günter Freiherr von Gravenreuth und des Bernhard Syndikus- "Schwerstkriminelle" sind beide, wie der Rest der Liste nicht. Gerade unter dem Eindruck der rechtskräftigen Verurteilung des Günter Freiherr von Gravenreuth am 16.4.2008 zu 11 Monaten auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe wegen Unterschlagung zu Lasten von Mandanten in zwei getrennten Fällen und im Angesicht der zahlreichen beweisbaren Vorwürfe gegen Gravenreuth wegen krimineller Handlungen, darunter 3-maliger Betrug zu meinem Nachteil, würde ich hier viel mehr von einem "notorischen Kleinkriminellen" sprechen und schreiben. "Kleinkrimineller" wäre wahr und also nicht zu beanstanden - und würde mir jedenfalls viel mehr Vergnügen bereiten. Der Stil und der Inhalt der Postings jedoch erinnern in der Maßlosigkeit viel mehr an Mario Dolzer - einer mit Gravenreuth und Syndikus verbundenen und wegen Straftaten zu meinem Nachteil (vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt, Prozessbetrug) gesuchten und beweisbar extrem verlogenen und gewohnheitsmäßig verleumdenden Person, die z.B. auch fast zeitgleich öffentlich behauptet, Paris Hilton hätte in der Haft Selbstmord begangen. Falls ich das beweisen muss: Patrick Kambach, Meppen ist der Inhaber der Firma, die für Dolzer den Server bereit stellt. Man möge ihn laden, ich kann aber auch Dokumente (Ausduck seines Forums, whois-Daten, Mail-Header etc.) vorlegen.
Dieser Mario Dolzer ist es auch, der sehr viel Übung darin hat, Blogkommentare automatisiert zu verbreiten. Diese Kenntnisse nutzte er neben eigenen Blogs um mich zu verleumden - just in jenem Fall, den die Staatsanwaltschaft Kassel (die allein deshalb auf die Anklagebank gehört) nicht ordnungsgemäß bearbeitet hat. Die Staatsanwaltschaft Kassel soll erklären warum das Verfahren gegen Dolzer trotz der erweislich extremen Verleumdungen und trotz der erweislich durch Dolzer vorgenommen extremen Verbreitung auf vielen tausend
Webseiten das Verfahren unter fadenscheinigsten "Begründungen" eingestellt wurde und warum es hier -bei der lächerlichen Beweislage- zu einer Anklage kommt.
Ich benenne den Leiter der Staatsanwaltschaft Kassel als Zeuge. Er soll Zeugnis über die Motivation für die Handlungsweise der Staatsanwaltschaft Kassel geben - immerhin könnte hier auch mindestens ein Fall von strafbarer Strafvereitelung -zu meinem Nachteil- vorliegen. Eine entsprechende Verdachtsanzeige ist gestellt.
Daneben kann und werde ich beweisen, dass eine sehr ähnliche Nachricht bereits im Februar 2006 in einem meiner Foren verbreitet wurde - just während ich in der u.a. von Gravenreuth durch Lügen bewirkten Ordnungshaft saß. Ich werde aus den Akten beweisen, dass diese Nachricht in den frühen Morgenstunden des Tages dort eingetragen wurde, an dem Gravenreuth sich deswegen beschwerte. Der "Zeuge" Gravenreuth soll (auch) folgende Frage beantworten: "Woher hatte er so schnell Kenntnis?" In diesem Forum ging es um technischen Kram und nicht wie auf Rotglut.org um Machenschaften fragwürdiger bis erweislich krimineller Personen. Zudem dürfte Gravenreuth gar nicht mit Berichten gerechnet haben- ich saß auf sein lügnerisches Betreiben und mit seinem Wissen im Knast... die Gelegenheit meine
Webseiten durch eine solche Handlung sperren zu lassen war sehr günstig- und ich werde beweisen, dass Gravenreuth ähnlich planvoll vorging, als er mir erst ein (verlogenes) Schreiben aus seiner Feder an die Anwaltskammer München übersandte und dann vor dem LG Berlin auf Unterlassung der Veröffentlichung klagte - Dieser Schriftsatz war schon vor der Zusendung an mich fertiggestellt, wie das Datum auf den Blättern ab Seite 2 beweist. Gravenreuth und Dolzer arbeiten eng zusammen. Zudem unterschlug Gravenreuth dem Gericht die Tatsache, dass er das Schreiben mir selbst übersandte, in dem er das ebenfalls veröffentlichte Vorblatt unterdrückte. (möglicherweise: Verstoß gegen §274 StGB)
Ich beantrage die gesamte Akte 27 O 1066/06 des LG Berlin beizuziehen und das mir mitgeschickte Vorblatt der Kopie des Schreibens an die Anwaltskammer München als Beweismittel zuzulassen, denn es zeigt, dass Gravenreuth die "Rechtsverletzungen" gegen die er vorgeht, auch selbst schafft, - was es als möglich und wahrscheinlich erscheinen lässt, dass diese Blogkommentare tatsächlich von ihm stammen.
Das Motiv der hier anhängigen, aber auch der damaligen Nachrichten ist eindeutig und verweißt auf einen Täter im Umfeld Gravenreuths. Ich werde Schriftverkehr und zwei Artikel von Rotglut.org vorlegen, in denen ich dazu rate diese Kommentare unverzüglich zu löschen - übrigens weil diese nach meiner damaligen Ansicht mein Ansehen beschädigen sollten. Das es deswegen zu einer Anklage kommt habe ich für nicht glaubbar gehalten, denn der Vorwurf ist lächerlich. Daneben habe ich auch von Dritten, sämtlich Betreiber von betroffenen Angeboten, die den Vorfall bestätigen werden, Kenntnis über die verwendete IP-Adresse 72.46.131.66 erhalten. Diese verweißt, wie man mit ein wenig Übung und Wissen schnell herausfindet, auf einen öffentlichen und kostenlosen Anonymisierungsdienst in den USA ("anonymizer.org") . Deshalb lässt sich auch von mir -geschweige denn der mit Wissen und Technik dafür nicht ausgestatteten Staatsanwaltschaft- der Absender nicht einmahl annähernd aus der IP-Adresse lokalisieren. Die Staatsanwaltschaft Kassel befindet sich wohl im Unwissen über die eigenen Fähigkeiten, weshalb diese -mal wieder- den Blödsinn Dritter abschreibt. Im Gegensatz dazu dürfte selbst ein Mario Dolzer wissen, wie man diesen Dienst benutzt, denn das ist ganz einfach, man gebe die oben genannte IP-Adresse oder "
http://anonymizer.org" im browser ein.
Ich gebe den Hinweis, dass ich am 12.9.2007 -wie viele andere auch- über alle Maßen von Glücksgefühlen erfasst war, denn das war der Tag an dem ich erfuhr, dass Günther Freiherr von Gravenreuth erstinstanzlich zu 6 Monaten Haft (Berufung im Herbst) verurteilt wurde. Ich habe gefeiert- aber nicht diesen außerordentlich blöden Schwachsinn verbreitet. Den Rotz hat nämlich ganz offensichtlich jemand geschrieben, der sehr schlecht gelaunt war...
Dazu passt auch, dass nach dem Bericht über Gravenreuths Verurteilung eine DDoS-Attacke auf den Server von Rotglut.org stattfand. Auch hier ist es Mario Dolzer dem eine solche Attacke bereits schon einmal vorgeworfen wurde. Angeblich gibt es dazu einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München. Ich kann und werde beweisen, dass der Autor der "Blogkommentare" tatsächlich Textstücke von Rotglut.org verwendet hat, wie es Mario Dolzer auch getan hatte. Dieser fürwahr wenig intelligente Verleumder, der eine Rechtschreibschwäche hat, hatte auch in seinen Blogs jeweils Artikel von Rotglut.org, teilweise nur durch Austausch des Namens "umgearbeitet".
Motiv, Technik, Arbeitsweise, Kenntnisse, Wortwahl verweisen auf Mario Dolzer, der seit vielen Jahre mit Gravenreuth und Syndikus zusammenarbeit - und als notorisch krimineller Verleumder anzusehen ist. Ich beantrage, dass der Beweis erbracht wird, dass diese Kommentare von mir und nicht von Mario Dolzer sind. Und da wird die Staatsanwaltschaft nichts vorzuweisen haben außer Mutmaßungen von Personen, die mit den vorbestraften "Rechtsanwälten" Gravenreuth und Syndikus zusammenarbeiten oder diese selbst sind...
Ich beantrage, falls das Gericht hier Zweifel an meinem Vortrag hat, als "Beweis des Offensichtlichen" die Bestellung eines Gutachtens durch eine Person, die im Fach Literatur mindestens durchschnittliche Kenntnisse hat. Das Gutachten soll die Frage beantworten, ob diese Kommentare geeignet sind um mein Ansehen zu beschädigen. Es soll durch Textvergleiche die Frage beantworten wie wahrscheinlich es ist, dass diese "Kommentare" von mir - oder von Mario Dolzer stammen. Ich bin bereit dazu auch umfangreich Textproben von Mario Dolzer (die der Staatsanwaltschaft Kassel ebenfalls vorliegen) als Vergleichsmaterial zu übergeben.
3. PunktDie Staatsanwaltschaft hat hier neben dem Recht auch wohl ein wenig die Zahlen verdreht. Es geht, dem Sachverhalt nach, um den Artikel Nr. 446 ("
Wer lügt denn da?") vom 17.12.2006, der im Artikel Nr. 644 ("
Wenn zwei sich streiten ... freut sich der Dritte") vom 15.7.2007 verlinkt ist.
Ich werde beweisen, dass die Gegendarstellung Gravenreuths lügnerisch ist. Er hat den Hinweis des Gerichtes bekommen und das Verfahren verloren. Lügnerisch bezieht er sich in seiner Strafanzeige und in der Gegendarstellung auf ein zweites Verfahren:
Im Verfahren des
AG München 161 C 29330/06,
welches bei sehr entfernt ähnlichem Sachverhalt am gleichen Tag verhandelt wurde, bekam Gravenreuth den im Artikel und somit der Gegendarstellung gegenständlichen Hinweis des Gerichtes auf den Ausgang des Verfahrens und er hat verloren. Er hat in der Gegendarstellung, in der er dieses unwahr bestritt, also mal wieder -und zwar vorsätzlich- gelogen. Ich beantrage die Akte 161 C 29330/06 des AG München als Beweismittel beizuziehen und die Richterin und den dort Beklagten als Zeugen zu befragen. Die Staatsanwaltschaft Kassel war dazu wohl nicht willens. Was das Gericht im anderen Verfahren beschlossen hatte war nicht Gegenstand meines Berichtes Nr. 418 ("
Günter Freiherr von Gravenreuth verliert vermutlich weiteren Prozess") vom 20.11.2006, den der Dritte kopierte und auf seinen Seiten weiter veröffentlichte. Bemerkenswert: Obwohl Gravenreuth die Quelle des Artikels kannte hat er kein Gegendarstellungsverlangen an mich geschickt. Grund: Ich lasse mich nicht verarschen und hätte die weitere Lüge Gravenreuths sofort öffentlich gemacht.
Ich beantrage auch die Akte "GvG-8664/06/GvG" der Kanzlei Gravenreuth zu beschlagnahmen und beizuziehen, denn hier liegt ein Fall vorsätzlicher und wissentlicher Falschbeschuldigung vor und dies kann aus der Akte des kriminellen Anwaltes beweisen werden.
4. PunktIch schlage "die Verwendung der Begriffe "zahlreiche Lügen", "deutlich sichtbarer Rechtsmissbrauch" und "sittenwidrige Schädigungsabsicht", "bösartiges Vorgehen", "Betrugsabsicht", "Missbrauch des Gerichtes" vor, denn die treffen nach seiner Ansicht das Verhalten Gravenreuths an besten." - Ich stehe zu dieser Aussage. Diese ist unwiderlegbar wahr und zutreffend. Tatsächlich hat Günther Freiherr von Gravenreuth im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung etliche Straftaten begangen und ist deswegen rechtskräftig verurteilt worden. 60 gefälschte Mandate, zwei Unterschlagungen zu Lasten von Mandanten, der Betrug zum Nachteil der TAZ (nicht rechtskräftig - aber nach den eigenen Äußerungen Gravenreuths in der Öffentlichkeit bestehen hier keinerlei vernünftige Zweifel an der Schuld), die drei Betrüge gegen mich (Pfändung eine abgerechneten Forderung, Aufrechnung einer Forderung, die ihm nicht zustand und bezahlt war, Einreichung eines aufgehobenen Kostenfestsetzungsbeschlusses als Titel im Insolvenzverfahren) - das sind allein drei weitere Straftaten. Nicht mitgezählt die durch die Staatsanwaltschaft Kassel -unter Amtsanmaßung ("einmal unschuldig - immer unschuldig" gilt nur nach Urteil eines Gerichtes)- abgewiesenen Verfahren haben wir hier schon 7 Straftaten -und wohl nur die Spitze eines Eisberges-, die Gravenreuth im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung als "Rechtsanwalt" begangen hat. Ich habe einen Lachanfall bekommen, als ich im laß: "Der Angeklagte wollte dadurch die Missachtung des durch den seinen anwaltlichen Beruf erworbenen sozialen Wert des Zeugen zum Ausdruck bringen". Die Staatsanwaltschaft Kassel hat wohl ein Gespür für unfreiwillige Komik, denn diese hat von den Vorgängen Kenntnis.
Dieser "Zeuge" ist "durch und durch" kriminell, dieser "Zeuge" ist ein dreister Lügner, dieser Zeuge missbraucht das Recht, er hat eine sittenwidrige Schädigungsabsicht gegenüber Kritikern, er handelt auf eine Weise, die bösartig ist (Richterin Nissing, AG Berlin-Tiergarten: "Günter Freiherr von Gravenreuth ist eine Gefahr für die Allgemeinheit", er hat mich in den Knast gelogen und er beschädigt das Ansehen des Berufes des "Rechtsanwaltes".
5. PunktDieser methodische Rechtsmissbrauch liegt also auch hier vor. Nur ein weiteres Beispiel der Handlungsweise Gravenreuths.
Ich werde im Gericht durch Vorlage der Akten des LG Hamburg, des AG und LG München und des AG und LG Kassel schlüssig beweisen, dass Günther Freiherr von Gravenreuth mich sogar in den Knast gelogen hat und beantrage genau diese mittelbare Freiheitsentziehung als Straftat festzustellen. Ich beantrage den "Zeugen" Gravenreuth zu vernehmen. Er soll über sein Vorgehen und seine kriminellen Motive in der Sache Auskunft geben. Denn, noch methodischer, rechts- und gerichtsmissbräuchlicher geht es kaum mehr.
Folgende Akten sind beizuziehen:
AG München 161 C 31243/05 - beweist, dass Gravenreuth sich seit Herbst 2005 mit mir vor Gericht wegen eines Artikels (Nr. 166) "Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" stritt und das Verfahren verlor.
LG München, 13 S 2558/06 - (dito) er verlor den Prozess im Mai 2006 in der Berufung durch Klagerücknahme
LG Hamburg 324 O 391/06 - Gravenreuth behauptet in Versicherung an Eides im Juni 2006 statt vorsätzlich falsch er kenne den Artikel erst seit dem 25.5.2006. Diese Versicherung ist notwendig wegen der Begründung der Eilbedürftigkeit. Richter Buske vom LG Hamburg hat sich keine Sekunde lang gewundert, dass auf allen Blättern ab Seite 2 der 16.2.2006 als Datum stand. Auch auf dem mit dem angeblich am oder nach dem 25.5.2006 erstellten "Bildschirmausdruck" - den Gravenreuth so nach dem 24.2.2006 definitiv nicht mehr erstellen konnte. Er hat die Eigenschaften dieses als Beweismittel vorgelegten Ausdruckes vorsätzlich falsch dargestellt, was einer Beweismittelfälschung gleich steht.
LG Kassel 1391/06 - Gravenreuth lügt erneut er kenne den Artikel (Nr. 166) "
Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" seit dem 25.5.2006 und behauptet, sogar der Artikel stamme vom Dezember 2005, er behauptet lügnerisch, er habe die Kenntnis des Artikels (Nr. 166) "Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" seit dem 21.10.2005 (Datum seiner Abmahnung) nicht verschwiegen oder verleugnet. Er stellt nach Entgegnung auf die Lüge als Kommentar zu seiner erwiesen lügnerischen Gegendarstellung einen Ordnungsmittelantrag und hatte, das zeigt der Kostenfeststellungsantrag vom 27.12.2006, Kenntnis davon, dass Haft droht und hätte hier noch zurückziehen müssen, da er sich sehr wohl bewusst war das er das LG Kassel und das LG Kassel in Missbrauchs- und Schädigungsabsicht dreist belogen hatte und das er ab diesem Zeitpunkt die Straftat der vorsätzlichen mittelbaren Freiheitsberaubung begeht. Für das Recht auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung ist ein "rechtmäßiges Interesse" erforderlich- wo bitte ist das Interesse an der Verbreitung einer LÜGE rechtmäßig?
Die mittelbare Freiheitsentziehung geschah durch systematisches Lügen und unter systematischen Rechtsmissbrauch sowie systematischen Missbrauch des LG Kassel. Mein Vortrag ist wahrheitsgemäß.
Ich beantrage weiter folgende Akten beizuziehen:
AG Kassel, 413 C 1751/07 und und des LG Kassel (1 T 75/07) - beweisen, dass Gravenreuth mit angeblichen Morddrohungen gegen ihn unwahr argumentierte um ein Urteil zu bewirken.
AG Kassel 662 IN 56/07 - beweist, dass Gravenreuth in Betrugsabsicht den aufgehobenen Kostenfeststellungsbeschluss aus der Sache 161 C 31243/05 beim Insolvenzgericht eingereicht hatte um seine Forderungen im Verfahren zu überhöhen. Das ist, besonders hinsichtlich der weiteren Betrügereien Gravenreuths zu meinem Nachteil, definitiv ein Fall von Betrug unter Missbrauch des Gerichtes.
Ich verweise darauf, dass ich hier zahlreiche Akten habe aus denen ich nachweisen kann, dass Gravenreuth zuvor und danach in praktisch jedem Schreiben an Gerichte zielgerichtet gelogen hatte. Er stellte Urteile, die ihm vorlagen, mehrfach und dreist falsch dar, er listete in Herabwürdigungsabsicht aufgehobene Ordnungsstrafen als rechtsgültig auf. Die obigen Akten sind der krasseste Fall - aber für Gravenreuths Vorgehensweise schematisch. Im Angesicht der gesamten Aktenlage kommt neben der mittelbaren Freiheitsberaubung auch der Tatvorwurf der Verfolgung (§238 StGB) in Frage.
Ich stelle nunmehr den Antrag den "Zeuge" Günter Freiherr von Gravenreuth sofort und zum Schutz der Allgemeinheit in Untersuchungshaft zu nehmen. Hier liegt, auf Grund der kriminellen oder xxxxxx Natur des Handelns dieser Person, die extrem hohe Gefahr des Begehens weiterer Straftaten vor.
6. PunktDer "Zeuge" Bernhard Syndikus hat definitiv in mindestens zwei Verfahren vor dem LG/OLG Hamburg und vor dem LG Frankfurt am Main - nicht zufällig von Gravenreuth vertreten - jeweils das Gericht in Betrugsabsicht belogen, als er vorgab in der FTP-Welt-Sache unschuldig zu sein und jeweils ein "Schmerzensgeld" wegen der Berichte über seine Verhaftung im Jahr 2004 erklagen wollte. Er wurde jedoch nach Teilgeständnis in der FTP-Welt-Sache und Handel mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zu 11 Monaten Haft auf Bewährung und 90.000 Euro Geldstrafe wegen "Beihilfe" bei den gemeinschaftlicher Straftaten gegen das Urheberrecht mit Millionenschaden verurteilt. Und, Herr Richter, wir wissen beide wie das läuft. Staatsanwaltschaft und Gericht "ahnen", was hier noch vorliegt und entlasten sich durch die Verurteilung nach einem Teilgeständnis von einem langen Prozess. Dafür bekam Syndikus nur eine Strafe von unter einem Jahr und eine hohe Geldstrafe - konnte aber "Rechtsanwalt" bleiben. Ich beantrage die Beiziehung der Akte 7 U 12/06 des OLG Hamburg (hier besonders das bezüglich der Lüge sehr eindeutige Urteil vom 17. Oktober 2006) und der Akte 324 O 899/04 des LG Hamburg als Beweismittel. (jeweils Syndikus ./. Spiegel TV GmbH). Ich beantrage das gegen Bernhard Syndikus ergangene Urteil des LG Mühlhausen in der Strafsache als Beweismittel beizuziehen und weise darauf hin, dass auch hier ein gemeinschaftlich begangener Missbrauch der Gerichte vorliegt. Die Akte des LG Frankfurt mit nahezu identischen Anträgen werde ich mitbringen und beantrage deren Zulassung als Beweismittel - aber nur um die Staatsanwaltschaft Kassel, welche seltsamerweise nicht nur die erheblichen Beleidigungen ("Stasi-Reinholz", "Mietnomade", "Abmahnparasit", "Lügenbaron") des mit den "Zeugen" geschäftlich verbundenen Mario Dolzer - die dieser auf ca. 81.000(!)
Webseiten verbreitete als "nicht strafwürdig" erachtete und in den erweislichen Lügen Gravenreuths und des Bernhard Syndikus vor Gerichten trotz der höchst eindeutigen Bereicherungsabsicht den Prozessbetrug nicht sehen wollte, bis auf die Knochen zu blamieren.
Zusammenfassend:Die §§ 185, 186 und 187 StGB verlangen nach dem Vortrag unwahrer Tatsachen. Ich kann und werde zeigen, dass genau dieses hier eben nicht gegeben ist, denn ich habe jeweils erweislich wahr vorgetragen. Die Blogkommentare vom 12. und 13.9.2007, sind nicht von mir und ganz eindeutig viel mehr geeignet, um mein Ansehen und meine Glaubwürdigkeit zu beschädigen - also bin ich vielmehr als Opfer anzusehen.
Seltsamerweise haben für genau diese Handlung die "Zeugen" Gravenreuth, Syndikus und der flüchtige Mario Dolzer ein Motiv.
Die Staatsanwaltschaft Kassel hätte diese Kommentare einer Person vorlegen sollen, die auch lesen und nicht nur buchstabieren kann.
Ich bin an einem Prozess und also der Zulassung des Hauptverfahrens außerordentlich interessiert, auch weil der "Zeuge" Gravenreuth seit einiger Zeit über den tollen Prozess in der Öffentlichkeit schwadroniert und ich so öffentlich -und auf ein Urteil gestützt- darlegen kann, dass ich eben mit den gegenständlichen Berichten nicht rechtswidrig handele.
Ich beantrage ebenfalls formell die Zulassung der Anklage im Hauptverfahren um mich von jedem Verdacht frei zu machen, ich hätte unwahr behauptet.
Ich plane deshalb und übrigens mit ungewöhnlich großem Vergnügen, die Öffentlichkeit einzuladen, da Gravenreuth und Syndikus sehr prominent sind. Es wird ersucht, einen für bis zu 100 Besucher ausreichend großen Verhandlungssaal und genügend Handschellen für die "Zeugen" bereitzustellen. Möglicherweise kommen auch Fernsehteams, etliche Produktionsfirmen, auch Journalisten von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten rufen wegen diverser betrügerischer Machenschaften mit vielen tausend(!) Opfern - und Tätern aus dem Umfeld von Gravenreuth und Syndikus ohnehin schon fast täglich hier an. Herr Richter: Meine Berichte und die Veröffentlichung der Antwortschreiben an die Frau "Rechtsanwältin" Katja Günter haben diese Bande, die mit versteckten Preisangaben, Spam, sprichwörtlichen Briefkastenfirmen und nötigenden, fast schon erpresserischen Behauptungen in "letzten Mahnungen" agiert, vermutlich schon Millionen gekostet.
Zeugen? Meine Leser. Viele tausend täglich.
Glauben Sie mir: Diese "Abzocker" hassen mich wie die Pest- und der "Zeuge" Bernhard Syndikus ist mindestens deren "Rechtsanwalt". Er wird dazu befragt werden. Auch wie und mit wem er denn in den Briefkastenfirmen "Online Content Ltd.", "Online Service Ltd." kommuniziert. Und wehe, wehe er lügt... denn ich habe Akten und Zeugen.
Das wird ein Fest, weil ich zeigen kann wie einige Kammern einiger Gerichte und besonders die Staatsanwaltschaft Kassel, wohl in der Folge von Berufsdünkel, Dummheit oder Faulheit, letztendlich einem Kriminellen mit erheblicher Schädigungsabsicht zu Diensten sind und waren. Auf diese großartige Gelegenheit zu einer so umfassenden Abrechnung habe ich lange gewartet.
Ich schlage schon jetzt vor die Sitzordnung an die Gegebenheiten anzupassen. Ich will die Klägerbank, damit künftige Rechtssuchende nicht durch den Prozess darüber verwirrt werden, wer wo zu sitzen hat. Hier gehören jedenfalls Teile Staatsanwaltschaft Kassel und einige der "Zeugen" auf die Anklagebank. Ich habe nachgewiesen, dass die Staatsanwaltschaft Kassel offensichtlich so genannte Rechtsanwälte auch in anderen Fällen rechtswidrig willkürlich bevorzugt. Dafür kommt als Motiv "Angst vor Arbeit" und Berufsdünkel in Frage. Das die Staatsanwaltschaft Kassel die vorliegende und mit allem Verlaub für eine Blamage mehr als geeignete "Anklage" überhaupt an das Gericht gab halte ich für einen lächerlichen Akt der Dumm- und Voreingenommenheit.
Ich, als Beschuldigter, stelle den hiermit den Antrag, die vorliegende Anklageschrift schon vor der Verhandlung veröffentlichen zu dürfen, damit ich dieser Anklageschrift -die erweislich voller dummer und falscher Vorhaltungen ist- öffentlich entgegnen und so auch meinen guten Ruf, der durch Lügen und Verleumdungen aus dem Umfeld des "Zeugen" Gravenreuth beschädigt wurde, wieder herstellen kann.
Ich stelle ferner schon jetzt den Antrag die "Zeugen" Gravenreuth und Syndikus zu vereidigen. Eine der zu beeidenden Aussagen wird sein, ob diese "Zeugen" jemals in Prozessen oder in Verfügungsverfahren gegen mich gelogen, also wissentlich unwahr behauptet haben. Sollten diese Zeugen mit "Nein" antworten, dann werde ich umgehend Strafantrag wegen Meineides und versuchter mittelbarer Freiheitsentziehung stellen.
Denn ich bin nicht so dumm wie mich die Staatsanwaltschaft im Antrag hinstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Kassel, am 15. Mai 2008
Der Autor glaubt, dass, falls die Anklage zugelassen wird, weder Gravenreuth noch Syndikus den Mut haben zum Termin zu kommen. Sollte deren Adlatus Alexander J. Kleinjung vorgeschickt werden, dann wird er den in den Zeugenstand holen. Von dem würde sich der Autor nämlich auch gerne ein paar Behauptungen, die er vor Gericht machte, unter Eid wiederholen lassen ...
[Nachtrag]
Im Gulli wurde Gravenreuth nachfolgend gefragt:
Was hat Fastix mit den von Ihnen begangenen Straftaten zu tun?Das ist einfach zu beantworten:
Im den o.g. Fällen von mindestens drei Betrügen, etlicher weiterer Prozessbetrügereien in Tateinheit der Abgabe einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt, der Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung, der mittelbaren Freiheitsberaubung, der Verfolgung nach §238 StGB, der vorsätzlichen Falschbeschuldigung (besonders 3. Punkt) ist der Autor jeweils das Opfer der vorsätzlichen Lügen Gravenreuths.
Einige der Verfahren lehnte die Staatsanwaltschaften München und Berlin nach §154 Absatz 1 ("Kriminellenschutzparagraph") ab, in anderen Fällen wurde der Autor auf den Privatklageweg verwiesen. Besonders hervorgetan hat sich die Staatsanwaltschaft Kassel, als diese trotz des von Gravenreuth beantragten Kostenfestsetzungsbeschlusses im Verfahren LG Kassel 9 O 1391/06 vor dem LG Kassel - in welchem Gravenreuth das Gericht oberdreist belogen hatte - ernstlich behauptet, der finanzielle Vorteil für Gravenreuth wäre nicht sichtbar. Der Autor hat dieses "nicht erkennen wollen" als strafbare Rechtsbeugung angezeigt. Hat ein Aktenzeichen bekommen.
Zahlreiche Verleumdungsanzeigen gegen Gravenreuth (wegen Äußerungen im Gulli-Board) wurden von der sehr unterschiedlich und definitiv sachfremd motiviert handelnden Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen, der aber häufig nur in einer üblen Verschleppung endet und nichts bringt.
Der Staatsanwaltschaft Kassel (anderen übrigens auch) ist vorzuwerfen, dass sie aus sachfremden Motiven heraus Gravenreuth unangemessen geschützt hat. Berufsdünkel ist ein sachfremdes Motiv.
Auch die "Tanja-Briefe" halte ich noch immer für eine vielhundertfach begangene Straftat Gravenreuths. Ich selbst habe keinen Zweifel, dass damals -psychologisch geschickt- wissentlich und willentlich Minderjährige und junge Erwachsene zur Begehung einer Straftat verleitet wurden. Auch die damaligen Strafanzeigen gegen Gravenreuth wurden aus sachfremden Motiven abgewürgt. Eine echte "Tanja" hätte für diese Briefe definitiv einen Strafbefehl bekommen. Dies ist allerdings verjährt. Damals hätte eingegriffen werden müssen um Gravenreuths Abgleiten in das sichtbar gewordene, notorisch kriminelle und immer wieder lügnerische Handeln zu verhindern. Es wurde aus den gleichen sachfremden Motiven, aus denen heraus die Staatsanwaltschaft Kassel erst kürzlich erstaunlich dreist und grob falsch behauptet, es wäre der finanzielle Vorteil für Gravenreuth nicht zu erkennen, aber nicht eingegriffen - und damit ein riesiger Schaden für die Gesellschaft herbei geführt. Jeder kann zu etwas nützlich sein: Der Fall des Günter Freiherr von Gravenreuth ist nützlich als nahezu karikativ überzeichnetes Beispiel des strukturellen Versagen des "Rechtsstaates".
Die Opfer der Tanja-Briefe -deren Autor Gravenreuth seit kurzem nicht sein will- sind sehr viele Einzelpersonen.
Günter Freiherr von Gravenreuth hat über Jahre hinweg gelernt, dass er als "Rechtsanwalt" bei Staatsanwaltschaften einen "Stein im Brett" hat. Derlei verfestigt sich. Auch die Staatsanwaltschaft München musste zur Klageerhebung gezwungen werden. Ich glaube nicht daran, dass er sein Verhalten ändern wird und halte ihn, solange er frei herumläuft, in Übereinstimmung mit dem AG Berlin-Tiergarten für eine "Gefahr für die Allgemeinheit".