Wie der Donaukurier aus begründeter Angst vor Repressalien nur unter Nennung der Vornamen und des ersten Buchstaben des Nachnamens berichtet, haben zwei Anwälte Rainer Maar und Max Steinkohl (beide damals Ludwigstraße 5/III, Ingolstadt) durch Betrug und Unterschlagung über Jahre hinweg insgesamt 1,3 Millionen Euro Schaden zu Ungunsten ihrer Mandanten anrichten können.
Eine erhebliche Mitschuld an solchen Vorfällen tragen die Staatsanwaltschaften, die Gerichte und die Rechtsanwaltskammern.Es sind immer wieder Staatsanwaltschaften, die, wie die Staatsanwaltschaft Kassel, aus deutlich sichtbar sachfremden Motiven heraus Strafverfahren gegen kriminelle "Rechtsanwälte" "wegbügeln". Der Autor kann solches an Hand von Schriftstücken der Staatsanwaltschaft Kassel nachweisen. Diese lehnt es, nach Ansicht des Autors ist die Grenze zu einer strafbaren Strafvereitelung deutlich überschritten, ab trotz einer erweislichen und nachgewiesenen Lügenserie vor Gerichten und trotz eines nachgewiesenen monetären Schadens des Autors und des durch die Lügen des kriminellen Anwaltes nachgewiesenen monetären Vorteils ab, die Straftat des "Rechtsanwaltes" als Betrug zu verfolgen. Es wäre nicht ersichtlich, welchen finanziellen Vorteil der Anwalt erzielt habe. (Der Staatsanwaltschaft wurde genau dieses sehr genau dargelegt...)
In weiteren anderen nachweisbaren Fällen lehnte die Staatsanwaltschaft Kassel die Verfolgung von "Rechtsanwälten" ab. Eine der gröbsten war, dass die Staatsanwaltschaft Kassel die Strafanzeige gegen einen "Rechtsanwalt", der einen "Normalbürger" mehrfach Zeugen gegenüber als "Null" beleidigte, nicht verfolgte und den Verleumdeten aber vor Gericht brachte, als der sich mit harschen Worten wegen der Beleidigung bei der Polizeidienststelle verwahrte. Es ging letztendlich um eine Pflegesache, in der der "Rechtsanwalt" sehr fragwürdig, wenn nicht kriminell handelte. Unter anderem wurde eine nicht ausgebildete "Pflegerin" von dem "Rechtsanwalt" eingesetzt, die, wohl ein "kleiner" Nebenverdienst, den von Gericht entmündigten und vom Rechtsanwalt "betreuten" mehrfach mit dem eigenen Kleinwagen zur Uniklinik nach Marburg chauffierte. Zu einem Preis, der wirklich selten war und über den sich ein Taxiunternehmer mit Mercedes und branchenüblicher Versicherung herzlich gefreut hätte - wenn er ihn hätte nehmen dürfen, was wohl Probleme wegen Wuchers gemacht hätte. Einen Personenbeförderungsschein besaß die Dame, mit der Anwalt "per Du" war, auch nicht. Bezahlt wurde das Ganze aus dem Einkommen (Rente) und Vermögen des "Betreuten". Auch das wollte die Staatsanwaltschaft Kassel definitiv nicht untersuchen und schon gar nicht zu den richtigen Schlüssen kommen. Deshalb verschand unter anderem eine Kassette mit Aussagen des "Betreuten", der bei richtiger Pfelge durch eine ausgebildete Fachkraft möglicherweise noch leben könnte. Aber das Opfer der Beleidigungen des Anwaltes brachte die Staatsanwaltschaft vor Gericht und wurde erst hier unter (oder wegen ...) der Teilnahme der Öffentlichkeit (in Person des Autors) gestoppt. Bei der Zulassung der Klage war die "Öffentlichkeit" nicht anwesend, aber schon die Klageschrift selbst hätte Amtsrichter Leye dem Kasseler Star-Staatsanwalt nach Ansicht des Autors um die Ohren hauen müssen.
Zugleich maßt sich die Staatsanwaltschaft Kassel an, wie ein Gericht zu handeln und auch dessen Rechte zu haben: Mit "Einmal unschuldig, immer unschuldig" wird die Ablehnung eines Verfahrens gegen einen "Rechtsanwalt" durch eine Staatsanwältin begründet(!) - ohne das je ein Gericht entschieden hätte. Dieser Grundsatz des römischen Rechtes gilt aber nur nachdem ein (vermeintlicher) Straftäter vor Gericht stand und frei gesprochen wurde - und eben nicht, nachdem von Steuerzahler bezahlte Ermittler zu faul oder zu blöd war oder eben, wie hier sichtbar, in voreingenommener Weise eine Verfolgung ablehnten und so eine Bestrafung eines notorisch kriminellen Anwaltes nach Ansicht des Autors rechtswidrig vereitelten. Das das jemals ernsthaft untersucht wird ist zu bezweifeln. "Rechtsstaat"?
Zugleich ist zu bemerken, dass ausgerechnet im Bundesland Hessen -wo ein Herr Koch sonst im Wahlkampf sogar Kinder in den Knast stecken will- mindestens zwei Gruppen von Betrügern und Erpressern nahezu ungestört ihre Geschäfte weiter betreiben und dabei, wie im Falle der Richterin Dethlefsen vom LG Frankfurt, auf schon sehr befremdliche Weise von der Justiz gestützt werden. Das Verhalten der Richterin Dethlefsen gegenüber dem Verein "Nicht Abzocken!" ist nicht nur von Unwissen übe den von ihr beurteilten Gegenstand und reichlichen, willkürlichen Missdeutungen geprägt, es reicht bis zur willkürlichen Verfahrenverschleppung und wäre jedenfalls auch unter dem Aspekt einer Rechtsbeugung zu untersuchen - nur sind wohl bisher "im Interesse des Ansehens des Rechtsstaates" alle Untersuchungen gegenüber Richtern wegen Rechtsbeugung so verlaufen, dass - wie einst in der DDR- "nicht sein kann, was nicht sein darf". Auf gut deutsch: "Dank Filzbrille konnte keine Rechtsbeugung festgestellt werden."
Wozu gibt es eigentlich den §339 StGB, wenn er von einer all zu selbstgefälligen und deshalb selbstkorrumpierenden Justiz noch nie angewendet wurde?Es gibt immer wieder auch Richter, die wie z.B. Richter Buske vom LG Hamburg eine Berichterstattung über Kriminelle und deren Machenschaften untersagen und sogar im Angesicht des Beweises für vorliegende Straftaten die Straftäter weiter begünstigen. Richter Buske, sonst ein Freund der "immer zu sehenden Wiederholungsgefahr" untersagt es zum Beispiel, über einen "Rechtsanwalt" -der nachweislich mit hoher Frequenz und aus kriminellen Absichten heraus viele Gerichte dreist belog- zu berichten, dass dieser jederzeit dazu bereit ist Gerichte zu belügen. Im vorliegenden Fall wider besseren Wissens, denn er wurde selbst von dem "Rechtsanwalt" belogen. Eigentlich müsste Richter Buske alle seine Verfügungen, die auf einer Wiederholungsgefahr beruhen aufheben, weil es diese ja nicht gibt. Der Anwalt, der die Verfügung erwirkte, hat übrigens weiter dreist gelogen, Herr Buske! Die Warnung war also berechtigt!
Das Richter Buske hier nicht allein steht zeigt der Fall des Richters Dr. Blumenstein von LG Kassel, der sich im vollen Wissen zum Tatwerkzeug einer vorsätzlichen mittelbaren Freiheitsberaubung eines bekannten und bekannt-kriminellen "Rechtsanwaltes" machte und so ebenfalls -wohl zur eigenen Bequemlichkeit oder aus falsch verstandener Berufssolidarität - unter Missbrauch seiner richterlichen Freiheit - diesen "Rechtsanwalt" in einer nur noch erbärmlich zu nennenden Weise bevorteilte. Ob Dr. Blumenstein von LG Kassel gar das Recht beugte oder sich eine Mitwirkung an der Straftat zuschreiben lassen müsste, sollten eigentlich die "Justizorgane" klären, aber wie derlei ausgeht ist vorhersehbar: Das ein Richter wegen einer im Amt vorgenommen Straftat, insbesondere wegen Rechtsbeugung, verurteilt wurde ist so selten, dass der Autor keinen einzigen Fall fand. Viele klare Rechtsbeugungen allerdings...
Es erstaunt den Autor auch nicht, dass Richterin Birgit Piechulla dazu ermahnte, "das Menschliche vom Juristischen zu trennen". Der Rechtsstaat sieht keine Menschlichkeit vor, nur "Richterliches Ermessen" und das genau ist, wie zu oft die Richter, von einer erstaunlichen Lebensfremdheit und Lebensferne geprägt. Eine Lebensfremdheit und Lebensferne wie sie nur Personen aufbringen können, die vom Volk bezahlt ohne jede Kontrolle nur eine wirkliche Sorge haben: Karriere in einem Umfeld dessen Selbstbeweihräucherung und Selbstschutz wirklich schon erstaunliche Ausmaße angenommen hat.
Im Einzelfall verwahrt sich der Autor bereits dagegen, dass diese Richter -alle nur "Opfer" des Systems "Rechtsstaat"- sich erfrechen angeblich in seinem Name zu urteilen.Hinzu kommt, dass "Rechtsanwälte" selbst nach schweren, gemeinschaftlich begangenen Straftaten, die in einem Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung stehen, zu oft zu Strafen knapp unterhalb eines Jahres verurteilt werden, über die man, Richtern wie Buske sei Dank, nicht einmal frei berichten darf. Das Letzte hat zur Folge, dass die Warnfunktion der Presse außer Kraft gesetzt wird und aus dem Ersten folgt, dass diese kriminellen Damen und Herren weitermachen können. Das von Buske & Co. herbeigeurteilte "Resozialierungsinteresse" ist häufig, dass die Kriminellen einfach und ungestört von öffentlicher Berichterstattung weitermachen wollen.
Auch den Rechtsanwaltskammern ist der Vorwurf zu machen, dass diese nicht schnell genug reagieren und schwarze Schafe, sprich kriminelle Anwälte, in den Kammern weiter Mitglied sein lassen - obwohl durchaus ein anwendbares Szenario existiert, diese Kriminellen aus der Kammer zu drängen.
Wenn nun aber Gerichte, Staatsanwaltschaften und Kammern in verbreiteter wie sichtbarer Weise den Berufsethos zu Gunsten eines Berufsdünkels vernachlässigen, dann haben wir es mit einer verbreiteten Selbstkorruption zu tun, die zu Ungerechtigkeiten führt, die eben nichts mehr mit "einzelnen Kollateralschäden" zu tun haben - sondern direkt dazu führen das bei Auseinandersetzungen mit kriminellen Anwälten wohl nur noch das Faustrecht gilt- auf gut Deutsch: Wir haben keinen "Rechtsstaat" mehr, denn der ist, wenn schon nicht tot geboren, so doch eine korrupte Leiche, die an Geburtsfehlern gestorben ist. Es mangelt einfach an Kontrolle und genau dieser Mangel führte in der Konsequenz dazu, dass eben die beiden, von den "Organen der Rechtspflege" gedeckten kriminellen "Rechtsanwälte" "Rainer M." und "Max S." in einer beachtlichen Anzahl von Einzelfällen und über einen sehr langen Zeitraum hinweg insgesamt 1,3 Millionen Euro unterschlagen konnten. Der "Rechtsstaat" bundesdeutscher Prägung fordert einfach zu viele Opfer und verlangt deshalb nach einer Reformierung des gesamten Justizwesens, die aber in der Gründlichkeit eher eine Revolution sein muss.
Das die Opfer der betrügerischen Ex-"Rechtsanwälte" Rainer Maar und Max Steinkohl leer ausgehen versteht sich - im "Rechtsstaat" - wohl von selbst.Der Autor geht davon aus, dass -wohl arbeitsteilig- ein Günter Freiherr von Gravenreuth und ein Andreas Neuber, womöglich aber auch weitere Personen die hier genannten Personen kontaktieren.
Genau das sollen Sie ja auch. Oder glaubt irgend jemand, der Autor schreibt, damit das nicht ankommt?