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Deutsche Inkassostelle (GF Udo Polzin) und Katja Günther: Rückforderungen nicht mehr aussichtslos

Nach Urteil des LG Koblenz stehen die Chancen auf Schadensersatz gut, Fragwürdiges Handeln in Frankfurt und Wiesbaden

2008-06-08, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Nach dem Urteil des LG Koblenz stehen die Chancen auf Rückforderung von an die "Deutsche Inkassostelle" gezahlten Beträgen sehr gut. Immerhin kann man das Urteil vom 17.04.2008 (Az. 1 O 484/07), so werten, dass das Landgericht Koblenz in der Handlungsweise der Deutsche Inkassostelle GmbH (Geschäftsführer Udo Polzin) den Tatbestand der gewerbsmäßigen Erpressung als erfüllt ansieht:

"Der Firma Interserv AG FZE steht gegen die Klägerin keine Forderung in Höhe von 132,60 Euro zu."
[...]
"Offensichtlich nutzt die Beklagte ihre Homepage dazu, die angeblichen Schuldner ihrer Kunden durch die Anprangerung im Internet unter Druck zu setzen, um so eine Begleichung der Forderungen ihrer Kunden zu erreichen. Dieser Druck wird noch dadurch verstärkt, dass sie den Besuchern der Webseite suggeriert, das von ihr erstellte Verzeichnis säumiger Schuldner stehe ihren Vertragspartnern, bei denen es sich um Onlineanbieter von elektronischen Dienstleistungen, Online-Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Payment-Anbieter und Online-Banken handele, zur Verfügung. Hierdurch wird der Eindruck erweckt, die in dem Onlineverzeichnis eingetragenen angeblichen Schuldner müssten künftig mit Nachteilen im elektronischen Geschäftsverkehr rechnen, wenn sie nicht umgehend ihre angeblichen Schulden begleichen. Selbst wenn die angegebene Forderung tatsächlich bestehen würde, wäre eine solche negative Darstellung des einzelnen Schuldners im Internet nicht gerechtfertigt."

Dies lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Bei den Besuchern der Interseite und insbesondere den angeblichen Schuldnern soll - wahrheitswidrig - die Vorstellung hervorgerufen werden, die im Schuldnerverzeichnis.de gespeicherten Personendaten würden an die Vertragspartner der Beklagten weitergegeben. Mittels dieser Täuschung sollen offenbar die "Schuldner" der Kunden der Beklagten aus Angst vor möglichen nachteiligen Folgen bei späteren Geschäftsabschlüssen im Internet zur Zahlung veranlasst werden. Jedenfalls ist nicht erkennbar, und wird auch von der Beklagten nicht erläutert, welchen anderen Sinn die Vorspiegelung der Datenweitergabe sonst haben sollte.

Dieses Vorgehen der Beklagten ist, wenn nicht bereits strafrechtlich relevant, so doch unlauter und in hohem Maße zu missbilligen.

(Das LG hat in einem Zivilverfahren nicht über de Strafbarkeit zu befinden, deshalb die Formulierung: "wenn nicht bereits strafrechtlich relevant ... und in hohem Maße zu missbilligen")

Das, was im Urteil des LG Koblenz sichtbar wird, ist eine Drohung mit einem empfindlichen Übel um eine Zahlung trotz des nicht bestehenden Anspruches zu erzwingen, also Erpressung.

§ 253 StGB (Erpressung)

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.


Der Autor empfiehlt all jenen Betroffenen, die trotz Zweifel am Vertrag aus Angst hinsichtlich der eigenen Kreditwürdigkeit an "Deutsche Inkassostelle GmbH" gezahlt haben, unverzüglich Strafanzeige zu erstatten. Der Autor empfiehlt in der Anzeige auch zu begründen, dass hier ein organisiertes, gemeinschaftliches Vorgehen vorliegt und dass es trotz des geringen Einzelschadens auf Grund der anzunehmenden vielen tausend vollendeten und versuchten Fälle der Erpressung sehr wahrscheinlich insgesamt um eine rechtswidrige Bereicherung und einen Schaden in der Höhe von mehreren Millionen Euro geht. Nachfolgend sollte auch eine Schadensersatzforderung gegen Faustus Eberle, Udo Polzin und Jorin Karner gestellt werden, denn:

Nach dem Urteil des LG Koblenz stehen die Chancen auf Zuerkennung eines Schadensersatzes gut!

Wer jetzt also wegen des von der "Deutsche Inkassostelle GmbH" behaupteten, aber tatsächlich nicht bestehenden Vertrages(!), eine angebliche(!) Forderungen irgendeiner dieser (angeblich) überseeischen und schweizerischen Briefkastenfirmen an die "Deutsche Inkassostelle GmbH" bezahlt hat, der kann seine Forderung an den Geschäftsführer der "Deutsche Inkassostelle GmbH" persönlich richten. Das kann und wird auch dann erfolgreich sein, wenn Udo Polzin als Geschäftsführer der "Deutsche Inkassostelle GmbH" behauptet, das Geld an die Kunden der "Deutsche Inkassostelle GmbH" in Übersee oder der Schweiz überwiesen zu haben- denn bei einer strafbaren Handlung ist es für den Geschädigten unwesentlich, was mit dem Geld geworden ist: Der Schadenersatzanspruch richtet sich immer gegen jeden Täter. Selbst bei einer möglicherweise schwerer zu begründenden Mithaftung von Faustus Eberle, der ja möglicherweise behaupten kann (und: "armer Udo Polzin" wohl auch wird) "von allem nichts gewusst" zu haben, muss man dem nicht bis in die Schweiz hinterherklagen.

Denn Udo Polzin, der als Geschäftsführer der "Deutsche Inkassostelle GmbH" die strafbare Handlung nun einmal begangen hat, haftet auch dann für die vollen Schadensersatzansprüche "bis zum letzten Knopf" wenn er "nur" Mittäter war. Als weiterer an der Tat Beteiligter und somit als Mithafter kommt sogar der Geschäftsführer der Letrix GmbH in Betracht: Diese Firma ist auch von Eberle gegründet und deren Geschäftsführer, ein Jorin Karner, kann natürlich behaupten, dass er "von allem nicht gewusst und nur Briefe verschickt" habe. Aber ob ihm das ein Gericht glaubt? Der Autor schon mal nicht: Wer Briefe druckt, der prüft auch deren Druckbild. Und wer das Druckbild prüft, der hat auch Kenntnis vom Inhalt. Und in den Briefen der "Deutsche Inkassostelle GmbH" war ganz deutlich erkennbar die Drohung mit einem Eintrag auf "Schuldnerverzeichnis.de" enthalten. Ein Geschäftsführer, an den man durchaus Ansprüche betreffs juristischen Wissens stellen darf, hätte die Umstände erkennen müssen. Jorin Karner muss sich, jedenfalls zivilprozessual, auch die Kenntnis seiner Mitarbeiter zurechnen lassen...

Udo Polzin kann ja, falls er sich dann selbst betrogen fühlt, weil er "nur auf Anweisung gehandelt hatte", versuchen sich gemeinsam mit Jorin Karner das Geld von seinem einzigen Gesellschafter wieder zu holen: Das ist mit der "europe holding AG" (früher: "europe media group AG") eine Firma des Faustus Eberle, der ist dort einziges "Mitglied mit Einzelunterschrift" - die er prompt auch auf dem Geschäftsführervertrag des Udo Polzin geleistet hat.

Im Falle der Katja Günther, die wissentlich und willentlich für diverse Briefkastenfirmen ebenfalls zigtausende Mahnungen verschickte und darin, mit der Androhung eines empfindlichen Übels - nämlich mit einer Eintragung bei der Schufa drohte, um die Zahlung der (gerade für eine Juristin) all zu offensichtlich nicht durchsetzbaren Forderungen zu erzwingen, sieht der Autor übrigens die gleichen oder mindestens ähnliche Voraussetzungen für eine Verfolgung als Straftat und somit für eine Haftung. Frau Katja Günther kann sich im Innenverhältnis ebenfalls an ihre tatsächlichen Auftraggeber halten - das sind nach begründeter Ansicht des Autors die beiden Frankfurter Michael Burat und Ronny Neugeboren. Nur einer dieser Hinweise auf die tatsächlichen Auftraggeber ist das Michael Burats Anwalt Bernhard Syndikus, ein Mann mit "Erfahrung in gemeinschaftlich begangenen Straftaten", auch nach vielen Umfirmierungen die Briefkastenfirmen in Sachen eines Spamvorwurfes vertritt und offensichtlich nicht mal selbst wusste, für wen er denn nun die (dem Autor vorliegenden) Unterlassungserklärung(en) abzugeben habe. Der Autor würde sich gar nicht wundern wenn sich herausstellt, dass der Münchner Anwalt Bernhard Syndikus nach dem schnellen Rückzug der Vorgängerin die Frau Günther (ebenfalls München) für das "Geschäft" geworben hat. Die angeblichen, aus dem Ausland stammenden "Geschäftsführer" der Briefkasten-LTD. hält der Autor für Strohpuppen ohne wirkliche Handlungsbefugnis. Aber verklagen kann man natürlich auch die... - nur werden die sich erst in die Slowakei und dann darauf zurückziehen, dass sie arm sind. Die "Rechtsanwältin" zu verklagen macht wohl mehr Spaß, weil es die beste Aussicht auf Erfolg bietet.

Bei Katja Günther kann man aber auch annehmen, dass sie im Fall massenhafter Klagen dahin zurück geht, wo der Pfeffer wächst. Mit genau dieser Auslandserfahrung hat sie ja schließlich mal geworben.

Höchst fragwürdiges Handeln der Justizorgane in Frankfurt und Wiesbaden

Der Autor hält es für ein besonderes Armutszeugnis des Rechtsstaates, dass hier die zuständigen Frankfurter und Wiesbadener Staatsanwaltschaften noch immer nicht mit Kontenfestsetzungen (zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter) und Hausdurchsuchungen reagiert haben. Mindestens im Fall der "Deutsche Inkassostelle GmbH" ist dem Autor aber bekannt, dass eine Richterin des LG Frankfurt sehr merkwürdige Verhaltensweisen an den Tag legt, die durchaus den Schluss zulassen, dass die Dame in einer einstweiligen Verfügungssache gegen einen gemeinnützigen Verein entweder aus eigener Böswilligkeit oder infolge Korruption das Recht zu Gunsten der "Deutsche Inkassostelle GmbH" beugt und so -deutlich rechtswidrig- zugunsten der "Deutsche Inkassostelle GmbH" auch durch Verfahrensverschleppung und falsche Behauptungen eine einstweilige Verfügung aufrecht erhält. Sonst bliebe dem Autor, dem allerhand Papier in der Sache vorliegt, nur noch der Richterin mangelhafte Rechtskenntnis und eine erhebliche Unordnung auf dem Richtertisch bescheinigen. Geht man aber von Korruption aus, dann wäre auch das sehr seltsame Stillhalten der Staatsanwaltschaften erklärt. Immerhin geht es um Millionenschäden!





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