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Anwaltskammer München widerruft Zulassung

Das Ende eines Anwaltes: verurteilt, pleite und Berufsverbot

2008-06-08, Quelle: Jörg Reinholz (Eigenbericht) | AddThis Bookmark
München. Ein durch spektakuläre Klagen bekannt gewordener Münchner Jurist darf nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten. Das berichtet das Nachrichtenmagazin FOCUS unter Berufung auf die Rechtsanwaltskammer München.

Im Anwaltsverzeichnis der Anwaltskammer München ist er aktuell noch gelistet.

Der Autor möchte es nicht versäumen, seiner Hoffnung Ausdruck zu geben, dass der wegen zweier Unterschlagungen zum Nachteil von Mandanten zu 11 Monaten Haft kürzlich verurteilte Günter Freiherr von Gravenreuth ebenfalls bald seine Anwaltszulassung verliert. Insgesamt sieht es so aus, als gäbe es (nicht nur) in München eine merkwürdige Häufung von "Rechtsanwälten" die zu Haftstrafen knapp unterhalb eines Jahres, teilweise ergänzt durch hohe Geldstrafen, verurteilt wurden. Im Fall der höchsten räumlichen Konzentration betrifft dies sogar beide Anwälte der ehemaligen Kanzlei "Gravenreuth & Syndikus" in München. Es drängt sich hier zunehmend der Verdacht auf, dass die Strafen von den Richtern hinsichtlich der Möglichkeit einer weiteren Berufstätigkeit "optimiert" wurden. Dieses "optimieren" kann man auch als Rechtsbeugung sehen.

Scheinbar sind Justitia die Augen eben doch nicht gut genug verbunden: Sie schielt nach den Personalien und ist ein "Rechtsanwalt" dabei, dann hält sie die Waage merklich schief.

Der Autor kann beispielsweise den Justizbehörden der Stadt Kassel solches Verhalten in einigen Fällen sehr konkret und deutlich nachweisen.





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