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Öffentliche Antwort an Günter Freiherr von Gravenreuth

Nach dem der "Rechtsanwalt" den Autor und einen gemeinnützigen Verein übel verleumdete wird der vorbestrafte Herr auch noch frech

2008-06-05, Quelle: Jörg Reinholz (Eigenbericht) | AddThis Bookmark
Der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat mich in der letzten Zeit vielfach öffentlich verleumdet, allerhand Lügen verbreitet und erweislich auch unter üblem Missbrauch der Gerichte geschädigt. Zuletzt hat der Autor dem sauberen Herrn deshalb drei Abmahnungen geschickt.

Die trotzige und uneinsichtige Reaktion des Günter Freiherr von Gravenreuth bestand aus einem Antrag am das AG München, in welchem er dem Gericht nur halbe Wahrheiten unterbreitete, und dem Verlangen, in Ruhe gelassen zu werden. Dem wird der Autor definitiv nicht nachkommen.

Der Autor gibt seine Antwort an den oft verleumdenden und oft lügenden "Rechtsanwalt" öffentlich.

Aber, aber Herr "Frei"herr von Gravenreuth!

Sie wünschen was? In Ruhe gelassen zu werden?

Günter Freiherr von Gravenreuth, Sie haben durch eine Äußerung im Gulli-Board erweislich und wahrheitswidrig und aus einer tief in Ihnen verwurzelten, dissozialen Schädigungsabsicht heraus sowohl mich als auch die Mitglieder des gemeinnützigen Vereines "Nicht Abzocken!" als Personen verleumdet, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes -also verfassungswidrig- handeln, respektive behauptet, ein solcher, verfassungswidrig handelnder Verein würde meine Prozesse gegen Sie finanzieren. So lange Sie mich öffentlich verleumden werde ich Sie nicht in Ruhe lassen. Geht das in Ihren Kopf?

"...denn die Nennung eines Beispiels für Betrug und Fälschung von Beweismitteln in einem konkreten Fall dürfte etwas anderes darstellen, als die untersagte allgemeinere und abstraktere Aussage ..."
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.


Ich sehe keinen Grund Ihnen nach den von Ihrer Seite zu erwartenden weiteren Verleumdungen und Lügen gegenüber der Öffentlichkeit die Abmahnungen nicht per eMail zuzusenden. Immerhin gibt es für Abmahnungen keine Formvorschriften und Sie veröffentlichen die Kanzleiadresse auf Ihrer Homepage als jene Adresse unter Sie in dringenden Fällen eine Kontaktaufnahme ermöglichen. Es ist nicht einsichtig, warum ich Sie nach den von Ihnen wiederholt getätigten Verleumdungen und Lügen nicht auf dem schnellen Weg der elektronischen Kommunikation kontaktieren sollte um zur Wahrung meiner Rechte eine Unterlassung Ihrer strafbaren Handlungen zu erreichen.

"...denn die Nennung eines Beispiels für Betrug und Fälschung von Beweismitteln in einem konkreten Fall dürfte etwas anderes darstellen, als die untersagte allgemeinere und abstraktere Aussage ..."
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.


Günter Freiherr von Gravenreuth: So lange Sie Lügen über mich verbreiten und so lange Sie Gerichte täuschen, indem Sie, wie erst neulich geschehen, mit Absicht und Bedacht beispielsweise dem AG München in der Sache 161 C 13553/08 einen Beschluss des LG Hamburg in der Sache 324 O 868/06 vorenthielten -der Ihren falschen Behauptungen über diesen Beschluss 324 O 868/06 entgegenstand- so lange werde ich Sie nicht in Ruhe lassen.

"...denn die Nennung eines Beispiels für Betrug und Fälschung von Beweismitteln in einem konkreten Fall dürfte etwas anderes darstellen, als die untersagte allgemeinere und abstraktere Aussage ..."
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.


Günter Freiherr von Gravenreuth: Sie haben mich erweislich und in einer strafbaren Weise in den Knast gelogen, als Sie erst dem LG Hamburg in einer falschen Versicherung an Eides statt und danach dem LG Kassel gegenüber grob und vorsätzlich wahrheitswidrig behaupteten, Sie hätten den Artikel "Günter Freiherr von Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" - wegen dem Sie sich zuvor seit dem 21. Oktober 2005 um 15:15 in einem ca. 7-monatigen und von Ihnen verlorenen Rechtsstreit mit mir stritten, erst seit dem 25.5.2006 gekannt. Zuvor hatten Sie, nochmals am 15.5.2006 -nachdem Sie am 9.5.2006 vor dem LG München verloren hatten- die Abgabe der ursprünglich geforderten Unterlassungserklärung verlangt und den Gang nach Hamburg, zur Kammer des umstrittenen Herrn Buske, angekündigt. Deutlicher konnten Sie nicht demonstrieren, welcher niederträchtigen Art Ihre Vorgehensweise ist. Deutlicher konnten Sie nicht demonstrieren, wie rechtsmissbräuchlich und lügnerisch Ihr Handeln sein kann.

"...denn die Nennung eines Beispiels für Betrug und Fälschung von Beweismitteln in einem konkreten Fall dürfte etwas anderes darstellen, als die untersagte allgemeinere und abstraktere Aussage ..."
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.


Günter Freiherr von Gravenreuth, so lange wie Sie öffentlich und Gerichten gegenüber lügnerisch behaupten, das LG Hamburg habe verfügt, dass ich nicht berichten dürfe, dass Sie das LG Hamburg belogen haben - während dessen das LG Hamburg dazu sehr deutlich und ganz anders Stellung nahm - so lange werde ich Sie nicht in Ruhe lassen.

"...denn die Nennung eines Beispiels für Betrug und Fälschung von Beweismitteln in einem konkreten Fall dürfte etwas anderes darstellen, als die untersagte allgemeinere und abstraktere Aussage ..."
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.


Günter Freiherr von Gravenreuth, so lange wie Sie in der ihnen eigenen Schädigungs- und Herabwürdigungsabsicht öffentlich und Gerichten gegenüber den Unsinn verbreiten, ich hätte "objektiv und schuldhaft" gegen die Einstweilige Verfügung des AG München vom Herbst 2005 (Ach plötzlich kennen Sie die wieder?) verstoßen, so lange werde ich Sie nicht in Ruhe lassen.

"...denn die Nennung eines Beispiels für Betrug und Fälschung von Beweismitteln in einem konkreten Fall dürfte etwas anderes darstellen, als die untersagte allgemeinere und abstraktere Aussage ..."
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.


Günter Freiherr von Gravenreuth, so lange wie Sie allen Ernstes Gerichten wider besseren Wissens die Rechtsgültigkeit eines aufgehobenen Kostenfestsetzungsbeschlusses behaupten, so lange werde ich Sie nicht in Ruhe lassen.

"...denn die Nennung eines Beispiels für Betrug und Fälschung von Beweismitteln in einem konkreten Fall dürfte etwas anderes darstellen, als die untersagte allgemeinere und abstraktere Aussage ..."
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.


Günter Freiherr von Gravenreuth: Sie drängen vehement mit der Behauptung in die Öffentlichkeit, Sie würden dafür sorgen, dass das Internet kein "rechtsfreier Raum" sei. Sie aber verbreiten Lügen über Lügen - auch, wie vielfach geschehen, über Entscheidungen von Gerichten - und diese nicht nur der Öffentlichkeit, sondern sogar Gerichten gegenüber, nehmen sich die ungeheure Frechheit heraus andere, bevorzugt Kritiker, politisch Linke (ein so genannter "Linker" sind sie selbst) oder alles, was Sie Sie sonst so als "Gutmenschen" verhöhnen, nach eigenem Belieben und ohne Vorliegen eines Grundes frei von Ihrer Leber weg zu verleumden. Und Sie wollen was? In Ruhe gelassen werden?

"...denn die Nennung eines Beispiels für Betrug und Fälschung von Beweismitteln in einem konkreten Fall dürfte etwas anderes darstellen, als die untersagte allgemeinere und abstraktere Aussage ..."
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.


Soll ich Ihnen auch noch die Füße küssen - oder was?

Günter Freiherr von Gravenreuth, so lange Sie Ihre Schuld nicht anerkennen, so lange Sie Ihre Schuld nicht mindern, so lange Sie sich nicht öffentlich bei mir wegen der Verleumdungen und Nachstellungen entschuldigen, so lange Sie mir keinen Schadensersatz leisten, sondern weiter lügen und weiterhin Gerichte missbrauchen -und das tun Sie so lange Sie dem LG Hamburg und dem LG Kassel und dem LG Berlin und dem AG München nicht ihre Lügen oder vorsätzlich halbierten "Wahrheiten" offenbaren und sämtliche Ihrer Anträge nicht selbst zurück ziehen- so lange werde ich Sie nicht in Ruhe lassen. Geht das in Ihren Kopf, Herr "Rechtsanwalt"?

"...denn die Nennung eines Beispiels für Betrug und Fälschung von Beweismitteln in einem konkreten Fall dürfte etwas anderes darstellen, als die untersagte allgemeinere und abstraktere Aussage ..."
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.


Sie wissen aus Ihren eigenen Akten, dass ich diese Behauptungen jederzeit beweisen kann.

Und sagen Sie Ihren werten Mitstreitern, dass für diese das gleiche gilt. Ich meine alle vier. Also auch Ihren ebenfalls verurteilten Kanzleikollegen.

Sie sollten auch -wenn Sie in Ruhe gelassen werden wollen- nach den Ihnen nachgewiesenen und nachweisbaren Straftaten nicht mehr als "Rechtsanwalt" tätig sein und nicht mehr in die Öffentlichkeit drängen.

Und nehmen Sie Ihre Berufung in der Betrugssache zum Nachteil der TAZ zurück. Ich werde Ihnen jetzt sagen, was ich über Ihre Handlungsweise gegenüber der TAZ denke: Sie haben absichtlich und wissentlich die Zahlung der TAZ auf die ihnen gar nicht zustehenden Forderungen aus Ihrer außergerichtlichen Selbstvertretung gebucht. Sie wollten unbedingt die Domain der TAZ pfänden lassen um sich damit, wie auf "www.von-gravenreuth-gepfaendet.de" geschehen, in der Öffentlichkeit zu brüsten. Sie wollten, dass ist offensichtlich, durch den Betrug berühmt werden. Man hat Menschen gesehen die aus Not betrügen- Ihr Motiv schätze ich weitaus niedriger. Ich bin sogar der Auffassung, Ihr Motiv ist das niedrigste von allen!

Ja, Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr aus München, Kanzlei in der Marktstraße 14: Ihr Drängen in die Öffentlichkeit hat das Interesse der Öffentlichkeit gefunden. Sie sind berühmt - auch wenn Sie sich das ganz anders vorgestellt haben.

Günter Freiherr von Gravenreuth: Ihr Verlagen, "in Ruhe" gelassen zu werden, betrachte ich als Frechheit.


Jörg Reinholz

Im Falle eines weiteren lügnerischen Gegendarstellungsverlangens werde ich Ihre Gegendarstellung aber auch Ihren, meine Darstellung bestätigenden, Schriftsatz veröffentlichen. Nur um das klarzustellen, Herr "Rechtsanwalt"!




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