Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich außerordentlich viel Mühe gegeben, diesen Artikel sperren zu lassen. Er hat gegenüber meinem Hoster behauptet, er habe eine eine, aus meiner Sicht wahrheitsgemäße Aussage in dem Artikel durch das AG München verbieten lassen. Zugestellt ist bisher hier jedenfalls bisher nichts... und in zwei anderen Sachen hatte Gravenreuth bereits
der Öffentlichkeit über Entscheidungen des AG München falsch berichtet. Es ist nicht einsichtig, warum der Autor davon ausgehen soll, dass Gravenreuth ausgerechnet hier wahr behauptet haben soll. Schließlich hatte Gravenreuth die Variomedia AG (
in Schreiben vom 5. und 14. Mai 2008), mit dem Behaupten, es bestände eine Einstweilige Verfügung gegen den Artikel "
Die Zecke der Gesellschaft: Der Abmahner" des Autors auf Rotglut.org bereits belogen.
"...denn die Nennung eines Beispiels für Betrug und Fälschung von Beweismitteln in einem konkreten Fall dürfte etwas anderes darstellen, als die untersagte allgemeinere und abstraktere Aussage ..."
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.
Dem Autor jedenfalls muss Gravenreuth ab sofort alles beweisen, was er vorbringt. Der Autor hat anders, als
Richter Andreas Buske von der Hamburger "Pressekammer", nämlich gelernt mit Gravenreuths Behauptungen richtig umzugehen. Auf gut deutsch: Der Autor hat sogar Zweifel an der Richtigkeit der Datumsangaben auf den Anträgen Gravenreuths. Berechtigte Zweifel.
Da der Autor auch schon vielfältige Erfahrungen mit Gravenreuths Vorgehen hat geht er davon aus, dass Gravenreuth möglicherweise gegen eine Äußerung vorgangen ist, gegen die er bei der ihm möglicherweise noch gewogenen Kammer "161 C" des AG München eine Chance sieht - in der Hoffnung den ganzen Artikel sperren lassen zu können, um eine andere Äußerung zu unterbinden.
Falls Gravenreuth meint, dies gelänge - dann irrt er. Der Autor wiederholt einfach den Bericht unter Auslassung der angeblich beanstandeten Stelle. Inzwischen hat der Autor beim AG München nachgefragt, ob es die behauptete Verfügung überhaupt gibt und für den Fall der Existenz seinen Streitbeitritt erklärt und alle erforderlichen Anträge gestellt. Der Autor kündigt eine weitere Blamage Gravenreuths an. In allen Verfahren, in denen der Autor bisher gehört wurde (also keine dieser leicht zu erlügenden "Einstweiligen Verfügungen"), hat er gewonnen.
Hier der ursprüngliche Bericht:Wie schon am 12. und 13. September 2007 hat mal wieder ein dummer Assozialer versucht den Namen des Autors durch Missbrauch herabzuwürdigen. Betroffen war diesmal das Forum von Golem.de.
Ein, nennen wir ihn "Unbekannter", verbreitete, so geht es aus einem, dem Autor zugesandten Screenshot hervor, unter Missbrauch des guten Namens des Autors von Rotglut.org mal wieder wirres Zeug: Gravenreuth habe ein "juristisches Problem mit Drogen" und so weiter. Davon geht der Autor nicht aus, auch wenn oder besser weil Gravenreuth am 16. April 2008 vor der Strafkammer des LG München nicht ganz gesund wirkte und weil der Autor auch sonst den Eindruck hat, dass "GvG" nicht ganz so fit ist, wie man sich das von einem Anwalt wünscht. Der Autor wüsste auch nicht das Gravenreuth einen Hersteller von Tee oder anderen "Drogen" vertritt oder je vertrat. Wer, bitte, gibt denn Günther Freiherr von Gravenreuth noch ein Mandat? Unsinn ist auch die Behauptung, die Staatsanwaltschaft suche nach Gründen ihn lange in den Knast zu stecken. Der Autor meint vielmehr, er habe habe der Staatsanwaltschaft genug Gründe für einige hübsche Anklagen wegen Betruges (3 Fälle) und vorsätzlicher mittelbarer Freiheitsberaubung gegen Günther Freiherr von Gravenreuth vorgelegt. Das kann ein paar Jahre reichen. Steht so im Strafgesetzbuch - muss aber ein Richter entscheiden. Weiter wird von dem "Witzbold" falsch behauptet, Gravenreuth treibe sich im kriminellen "Millieu"(sic!) herum. So ein Quatsch! Der Autor glaubt nicht daran, dass man im kriminellen Milieu an Kontakten zu Günter Freiherr von Gravenreuth interessiert ist. Die werden nach Ansicht des Autors viele gute und auf Rotglut.org stehende Gründe haben, um Gravenreuth zu meiden wie der Teufel das Weihwasser.
Es bleibt die Frage, wer "Millieu" schreibt. Es heißt nämlich "Milieu". Aber wenigstens hat der Typ, der den Namens des Autors drunter schrieb, nicht auch noch geplenkt wie der Herr Andreas Neuber, der der Anwalt vom Lügen-Blogger Mario Dolzer und vom Porno-Prokurist Alexander J. Kleinjung ist - und sich erweislich auch schon im Gulli "Urs Vac" nannte.
Ich empfehle Günter Freiherr von Gravenreuth dringend die schon wegen Vorgänge am 12. und 13.9.2007 gestellte Strafanzeige zu erweitern - damit auch hier gerichtlich festgestellt wird, dass der Autor es nicht gewesen sein kann.