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Die Rechtstradition des Richters Andreas Buske

Gegendarstellung zu Behauptungen des Richter Buske von der 34. Zivilkammer des LG Hamburg

2008-05-30, Quelle: Jörg Reinholz (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Sowohl in den Jahren nach 1945 als auch in den Jahren nach 1989 haben etliche Richter "Stein und Beil" geschworen, dass sie "nur nach den geltenden Gesetzen" -nach Ansicht des Autors ohne jeden Anstand und Gewissen- gehandelt haben. Die Tatsachenlage ist nämlich die, dass jene DDR- und Nazi-Richter wissentlich und vorsätzlich Menschen im Interesse krimineller Machthaber ins KZ, Zuchthäuser, Gefängnisse, auf die Guillotine oder vor das Erschießungskommando gebracht haben. Natürlich haben es eben solche Richter auch vorgenommen die "Gleicheren unter den Gleichen" und deren Anhänge und Sippen in tausenden Verfahren zu bevorzugen. Sämtliche dieser "Organe der Rechtspflege" haben behauptet im Namen "des Deutschen Volkes" oder des "Volkes der Deutschen Demokratischen Republik" zu handeln und waren später, Kollegen entschieden darüber, weiter als Richter tätig oder bezogen hohe Renten.

Jenes Handeln "nur nach den geltenden Gesetzen" ist offensichtlich die Rechtstradition, der sich Richter Buske verpflichtet sieht, denn auch ihm ist es sichtlich egal, wenn seine Entscheidungen zu offensichtlichen und nicht hinnehmbaren Unrecht führen. Jedenfalls wenn man die Entscheidungen mit Menschen- statt purem Juristenverstand betrachtet.

Auch Richter Buske von der 34. Zivilkammer des LG Hamburg handelte "nur nach dem Gesetz", als er in der Vergangenheit im vollen Wissen um die Umstände Urteile zum Beispiel zu Gunsten Dolzers (in der Sache gegen heise) und Gravenreuths aber auch eines zu lebenslanger Haft mit anschließender "Sicherheitsverwahrung" verurteilten Mörders (genauer wohl zu Gunsten des diesen (genauer sein eigenes Kosteninteresse) vertretenden "Rechts"anwaltes) erließ, weil die Resozialiserung (Die des bis an sein Lebensende Einsitzenden!) gefährdet sei.

Wer hat den offensichtlich pressefeindlichen Andreas Buske eigentlich zum Richter ernannt? Etwa der jetzt in Südamerika wohnhafte Herr Schill?

Gegendarstellung und Distanzierung

Richter Andreas Buske von der 34. Zivilkammer des LG Hamburg behauptet, er urteile "Im Namen des Deutschen Volkes".

Diese Behauptung ist, soweit sie mich einschließt, falsch.

Zu keiner Zeit habe ich Richter Andreas Buske von der 34. Zivilkammer des LG Hamburg erlaubt, gestattet oder legitimiert, Urteile, auch in meinem Name, zu sprechen. Ich fühle mich verleumdet, wenn Herr Andreas Buske diese Formulierung "Im Namen des Deutschen Volkes", die meine Person einschließt, verwendet. Ich verwahre mich dagegen, dass meine Person, durch die Einbeziehung in der Urteilsformel -als angebliche eine Legitimierung gewährende Person- öffentlich in einen Zusammenhang mit der Handlungsweise des Andreas Buske von der 34. Zivilkammer des LG Hamburg gebracht wird. Dies verletzt neben meiner persönlichen Ehre (s. Artikel 5 Absatz 2 GG) auch mein persönliches Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 1 Absatz 2 (Menschenrechte) und 4, Absatz 1 GG, denn nur ich entscheide, wer worüber in meinem Name zu entscheiden hat. Zudem fühle ich mich durch die implizite Behauptung, die Urteile der Kammer 324 O, also der Buske- Kammer seien auch in meinem Name gesprochen worden, in meiner Würde verletzt.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(Artikel 1, Absatz Grundgesetz)

Richter Buske möge also, zur Wahrung meiner Rechte, immer hinzufügen, "nicht jedoch des Jörg Reinholz, Kassel", denn ich muss es mir nicht gefallen lassen, auch als Angehöriger einer Volksgruppe ("deutsches Volk") in einem Zusammenhang mit Buskes Urteilen gebracht zu werden, der mit der Formel ausgerechnet eine frei behauptete Legitimierung seiner Handlungsweise begründet. Die Verfassung bestimmt es so....


Kassel, am 30. Mai 2008


Jörg Reinholz

Dieser Artikel steht unter dem Schutz von Artikel 5 GG. - Die Presse soll berichten, wenn eine der Säulen der demokratischen Grundordnung bröselt.




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