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Gesucht: Anwälte in Berlin, Hamburg, München, Krefeld, Kassel

Arbeitsteilung und Chance: Verteilung auf mehrere Schultern

2008-05-30, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Sicher gibt es den einen oder anderen Anwalt, der als Berufsanfänger noch nicht mit Aufträgen überlastet ist oder ein Vergnügen darin sieht, sich mit Günter Freiherr von Gravenreuth - der angeblich dafür sorgt, dass das Internet kein "rechtsfreier Raum" sei - und dessen Umfeld anzulegen. Fachliche und sachliche Unterstützung bis hin zu (fast) vorlagereifen Antragsschriften und die Übersendung von Gerichtsakten als Beweismaterial kann der Autor leisten.

Der Autor könnte einige Anwalte, derzeit in oder in der Nähe von Berlin, Hamburg, Krefeld oder Kassel gebrauchen. Die Aufgabe:

Da sind ein paar kleine Sachen, leider vor Landgerichten (vor Amtsgerichten wird der Autor es, trotz der immer wieder erlebbaren Bevorzugung gerne mit Gravenreuth selbst aufnehmen). Vor den Landgerichten braucht er leider einen Anwalt, weil sich insbesondere die Hamburger Gerichte (im Gegensatz zum OLG Frankfurt am Main) lieber zum Werkzeug eines Kriminellen machen, als von der Form abzusehen.

In Berlin geht es um eine einstweilige Verfügung, die es dem Autor verbietet, ein Schriftstück Gravenreuths zu veröffentlichen. Dieses hatte Gravenreuth dem Autor zuvor selbst zugesandt. Es war ein Brief mit grob unwahren Behauptungen gegenüber der Anwaltskammer München. Es gab keinen Grund das Schriftstück dem Autor zuzusenden. Was die Sache einfach macht: Alle Seiten ab Blatt 2 des Antrages Gravenreuths tragen ein Datum, welches vor dem Versand- und damit Veröffentlichungsdatum liegt. Damit lässt sich leicht glaubhaft machen, dass Gravenreuth die (Handlung) Veröffentlichung mit Absicht und Bedacht provozierte, um dann dagegen vorzugehen. Dieselbe Vorgehensweise war bei den Tanja-Briefen ersichtlich.

In Hamburg geht es um zwei Verfügungen. In der einen behauptete Gravenreuth erweislich falsch, er habe einen Artikel des Autors erst seit dem 25.5.2006 gekannt- mahnte er doch schon aber am 21.10.2005 ab und stritt sich bis zum 9.5.2006 deswegen vor dem AG und LG München - wo er verlor. Am 15.5.2006 wollte er -trotz verlorenen Prozesses!- ein letztes Mal wegen des Artikels eine Unterlassungserklärung haben und drohte offen mit einem Gang vor das LG Hamburg, was er dann mit der Versicherung an Eides statt, er kenne jenen Artikel -den er definitiv seit dem 21.10.2005 kannte, erst seit dem 25.5.2006, auch tat. Der Vorgang ist einfach beweisbar, dem Erlass der Einstweiligen Verfügung fehlte es zum Zeitpunkt des Antrages erweislich an der Eilbedürftigkeit.

In der zweiten Hamburger Verfügung geht es um eine Behauptung des Autors, in welcher er aus der Vergangenheit auf Gravenreuthsche Handlungsweise in der Zukunft schließt. Diese ist dem Autor einstweilig untersagt: Nur muss sich Buske, Landrichter, ob er mit seiner Verfügung nicht seine eigenen Ansichten über die Wiederholungsgefahr ins Wanken bringt. Mal so, mal so - So kann er auch nicht entscheiden, nachdem ihm zahlreiche Vorgänge mit einem sehr "zweifelhaften" Handeln Gravenreuths vorgelegt wurden.

In einer einstweiligen Verfügung vor dem LG Kassel geht es darum, dass Gravenreuth behauptete, er habe dem LG Hamburg die lange Kenntnis des Artikels "weder verschwiegen noch verleugnet". Er gab ja nur dem LG Hamburg gegenüber eine Versicherung an Eides statt ab, dass er den Artikel erst seit dem 25.5.2006 kenne. Hier soll gegen eine Gegendarstellung vorgegangen werden, in der Gravenreuth grob lügt - und die, das ist wesentlich- noch immer zu veröffentlichen ist.

In einer einstweiligen Verfügung vor dem LG Krefeld geht es darum, dass Mario Dolzer eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt abgegeben hat. Diese ist aufzuheben, denn Mario Dolzer war, anders als er behauptet, deutlich mehr als "nur Admin C" der Solutions World Ltd.
Zudem erging dieser Verfügungsantrag in deutlicher Absicht eines Rechtsmissbrauches: Am gleichen Tag übersandte Neuber dem LG Krefeld (Unterlassung) und dem LG Kassel (Gegendarstellung) einen über weite Strecken vollkommen identischen Antrag. Hier stellte Andreas Neubner aus Krefeld, der es besser wissen müsste, ganz eindeutig und widerrechtlich sein eigenes Kosteninteresse und die Schädigungsabsicht seines Mandanten über das Prinzip der gebotenen Prozessökonomie und der Schadensvermeidung. Er hätte nach diesen anerkannten Prinzipien beide Anträge als einen Antrag beim LG Kassel einreichen müssen. Im Anbetracht dieser erweislichen Tatsache ist die Krefelder Verfügung wegen der Unwahrheit der einen Aussage und wegen §§442,226 BGB (Rechtsmissbrauch, Schikaneverbot) aufzuheben. In Kassel ein Teil, nämlich der, der sich als Lüge Dolzers darstellt. Hier besteht ein Problem: Die letzten Nachrichten über Mario Dolzer, empfangen von den Staatsanwaltschaften Dresden und Krefeld, besagen, dass nach Dolzer gefahndet wird. In den Verfahren wurde er er aber von Andreas Neuber vertreten- also geht auch der Widerspruch dort hin.

In einer einstweiligen Verfügung vor dem LG Hamburg geht es u.a. darum, dass ein gewisser A.K. u.a. behauptet, dass er mit drei gewissen Personen nicht "gemeinsame Sache" mache. A.K. ist erweislich (nach seiner eigenen Veröffentlichung!) jahrelang Mitarbeiter der einen Person, und hatte nach eigenen Angaben eine Forderung der anderen Person erworben, weshalb er sich von der ersten Person vor dem AG Frankfurt, wo die zweite Person Zeuge war, vertreten ließ. Mit dem Dritten, jahrelang mit den Personen Nr.1 und 2 verbunden, tauchte er eines schönen Tages gemeinsam im Umfeld vom 800 km von München entfernten "Ich-werde-Ihr-Jugenschutzbeauftragter-oder-ich mahne-Sie-ab-Neuber" auf. A.K. war als Prokurist in der Pornobranche tätig, womit sehr wahrscheinlich die Frage geklärt ist, wie er an Neuber kam. Die Verfügung ist also in mindestens einem Punkt hinfällig, weil die Behauptung, A.K. habe mit den dreien "gemeinsame Sache gemacht" in Anbetracht der Tatsachen die Rechte des A.K. nicht verletzten kann.

Nachfolgend sind dann auch Schadensersatzforderungen gegen Gravenreuth, Dolzer und A.K. durchzusetzen: Strafanzeige u.a. wegen mittelbarer Freiheitsberaubung durch Gravenreuth wurde vom Autor gestellt.

Der Autor ist momentan nicht in der Lage die Anwaltskosten zu zahlen. Prinzipiell kann er aber PKH beantragen. Es ist auch kein Verstoß gegen die Anwaltsordnung, wenn das Geld für den Vorschuss erst gespendet und dann gleich wieder kassiert wird...


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