Derzeit sind in den Foren und Blogs zwei Nachrichten im Umlauf. Eine betrifft ein angebliches Entschuldigungsschreiben der Katja Günther, die zumindest bisher für die Online Content Ltd., die Online Service Ltd., die Genealogie Ltd., die Ahnenforschungs Ltd. und die Polyphem Media Ltd. mahnte - und sich dabei nach Ansicht des Autors mit Schufa-Drohungen kräftig "vermaulte".
Der Autor hält das kursierende eMail, dass angeblich von Katja Günther stammen soll, für eine Fälschung. Damit soll offensichtlich jemand hereingelegt werden. Eine Rechtsanwältin würde nach Ansicht des Ansicht des Autors niemals und schon gar nicht das so schreiben. Möglicherweise sollen diejenigen Empfänger, die es veröffentlichen, nachfolgend mal wieder mit Klagen überzogen werden.
Eine ähnliche Handlungsweise ist von Günter Freiherr von Gravenreuth bekannt: Der schickte dem Autor ein mit Lügen gespicktes Schreiben aus der "Rechtsanwalts"-hand an die Rechtsanwaltskammer. Um nur Stunden nach der Veröffentlichung und ohne abzumahnen(!) dem LG Berlin einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zu faxen. Alle Blätter ab Seite 2 tragen ein Datum, an dem der Autor das Schreiben noch gar nicht hatte. Es war also, allem Anschein nach, schon vorher fertig. Was der Anwalt begehrte? Eine einstweilige Verfügung des LG Berlin, die es dem Autor verbietet, das Schreiben an die Anwaltskammer München zu veröffentlichen... Gravenreuth kann behaupten was er will: Er hat die Veröffentlichung erst provoziert und dann dagegen geklagt. Das genau ist die betrügerisch anmutende "Gravenreuth-Masche" und zwar mindestens seit den so genannten "Tanja-Briefen": Angebliche "Rechtsverletzungen" aus rein finanziellen Interessen (
Kosteninteresse) verfolgen, die man zuvor selbst provoziert hatte.
Der Autor vermutet hier jedenfalls ähnliches, wir sind mit den Limiteds bei Michael Burat und Bernhard Syndikus auch bei einem Personenkreis angelangt, der sich zumindest einst eng an Günther Freiherr von Gravenreuth schmiegte. Das einzige, was im angeblichen Brief der Katja Günther wohl stimmt: Ein Gang vor die Gerichte, also ein Durchklagen der angeblichen Forderungen war wohl nie beabsichtigt, ist ja auch nicht geschehen. Nun ja: Vom frühen Scheitern der VitaActive Ltd. von Micheal Burat und Ronny Neugeboren vor dem AG München mal abgesehen. Wer war da doch gleich als Anwalt der Buratinos am Gericht?
Auf
www.abzocknews.de findet sich ein Artikel, der sich mit einer Mahnung des Olaf Tank für die "content-services-ltd." (Nicht mit den buratschen "online content Ltd." oder "online service Ltd." verwechseln!) beschäftigt und auch eine solche als Scan zeigt.
Wundern würde dies den Autor nicht. Olaf Tank mahnte schon für Gebrüder Schmidtleins aus Büttelborn und die "Probino-Abzocker", die Herren Corvers. Letztere wurden damals wegen Betruges verurteilt. Es sieht so aus, als halte die für Olaf Tank zuständige Anwaltskammer beide Augen zu, denn die Handlungsweise des Anwaltes Olaf Tank erscheint, genau wie die von Frau Katja Günther (München) zumindest geeignet, um dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft schweren Schaden zuzufügen. Brian Corvers findet sich heute im Umfeld des Faustus Eberle und der ip69 internet solutions AG wieder und bloggt, Werbung machend, über das Pokern. Nun, bei jener Rangelei unter Ganoven, wegen der "Unternehmer" Faustus Eberle in Frankfurt am Main wegen Körperverletzung und Raubes vor Gericht steht, soll es angeblich um Gelder aus einem, sagen wir sehr obskuren Online-Glückspiel-Geschäft gegangen sein. Scheinbar ist die Welt zu klein und man trifft überall alte Bekannte aus der Dialer-, Betrüger- und Schmarotzerszene.
Für die möglichen Mahnungen des Olaf Tank für die oben genannten Ltd. gilt das gleiche wie bei Katja Günther: Einfach nicht zahlen.