Günter Freiherr von Gravenreuth hat bei der Staatsanwaltschaft Kassel Strafanzeige wegen angeblicher Verleumdung erstattet.
Eine der Voraussetzungen für eine Verleumdung ist es allerdings, dass jemand über einen Dritten unwahres Zeug behauptet. Nur ist die hier nicht gegeben. Was die Staatsanwaltschaft zwar wissen könnte, wenn sie wöllte, aber nicht eben nicht wissen will.
Die Staatsanwaltschaft Kassel hat Gravenreuths wunderliche Worte für bare Münze genommen und den Antrag auf Zulassung der Klage zur Hauptverhandlung gestellt. Der Autor hat nun ebenfalls beantragt die Klage zur Hauptverhandlung zuzulassen. Der Autor hat weiter um die Erlaubnis des Gerichtes nachgesucht, die Klageschrift der Staatsanwaltschaft schon vor der Hauptverhandlung veröffentlichen zu dürfen. Er ist sich absolut sicher, dass er im Verfahren nachweisen wird und kann, dass die jeweiligen Punkte der Anklage keine Verleumdung darstellen, da die Berichterstattung absolut wahrheitsgemäß erfolgte. Der Autor wird Günter Freiherr von Gravenreuth, wenn die Sache zugelassen wird, vor Gericht durch Vorlage dessen eigener Anträge unter anderem nachweisen,
dass dieser ihn mit krimineller Energie, planvoll und in Schädigungsabsicht in den Knast gelogen hat.
Glaubte Gravenreuth wirklich, der Autor wird sich diese wunderbare Gelegenheit, vor einem Gericht zu zeigen welcher kriminellen oder krankhaften Natur Gravenreuths Denk- und Handlungsweise ist, entgehen lassen?Der Autor hat dem Richter angekündigt, dass er Günter Freiherr von Gravenreuth vereidigen lassen wird. Die erste Fragen, die Gravenreuth unter Eid beantworten muss, werden sich darum drehen, ob Gravenreuth in der Öffentlichkeit und vor Gericht - aber auch in Anträgen an Gerichte jemals und im Einzelfall zum Nachteil des Autors gelogen hat. Antworten kann Gravenreuth was er will, so lange es "Ja" oder "Nein" ist.
Wenn der Autor mit seinen Ausführungen und der Vorlage von Beweisen in Form von Urteilen und lügnerischen Anträgen des Günter Freiherr von Gravenreuth Gravenreuths an Gerichte fertig ist, dann bleibt dem Autor nur noch eines: Gravenreuth zu wünschen, dass er in Stadelheim anständig behandelt wird. Denn entweder kommt Gravenreuth wegen Meineides oder wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung oder wegen mittelbarer Freiheitsberaubung "dran". Möglicherweise auch wegen Verfolgung. Das wird sich dann wohl der Richter im Angesicht der Lügen Gravenreuths nicht entgehen lassen.
Und das Ergebnis der Ansicht des Richters über die Handlungen Gravenreuths wird dann sicherlich zu den 11 Monaten aus München hinzuaddiert.
Die Staatsanwaltschaft Kassel wird sich wohl eine fette Rüge des Gerichtes einfangen. Was da als Anklageschrift vorgelegt wurde ist sowas von erbärmlich und erweckt den Eindruck, als habe ein Anfänger lediglich die Strafanzeige Gravenreuths abgeschrieben. Hinterfragt und überprüft wurde offensichtlich nichts.
Aber der Autor findet es ist diesmal zu seinem Vorteil. Nur muss er fragen, dass, wenn die Staatsanwaltschaft Kassel (einzelne Teile halten dieser Organisationen wissen offensichtlich nicht mal wo sie arbeiten und halten sich für ein Gericht) Gravenreuths lügnerische Anzeigen einfach abschreibt - warum die Staatsanwaltschaft dann nicht auch die Strafanzeigen gegen Gravenreuth, Neuber, Dolzer ebenso locker und floppig vor Gericht bringt, sondern sich in den Fällen dieser bestens mit Beweisen hinterfütterten Strafanzeigen biegte und verbog - und möglicherweise sogar eine Bestrafung Gravenreuths, Dolzers und Neubers bisher rechtswidrig vereitelte. Und dabei auf eine Art argumentierte, die den, dem Schwefelwasserstoff sehr ähnlichen, Gestank der Rechtsbeugung verbreitet.
Denn verleumdet haben die allesamt. Aber der Autor ist ja nur ein gewöhnliches "Bürgerarschloch" und kein "Rechtsanwalt" wie dieser Gravenreuth - und auch kein Jurist wie einige der Damen und Herren Kasseler Staatsanwälte, die zumindest bisher und übermäßig offensichtlich ihrem Hochmut gegenüber dem Steuerzahler vollkommen freien Lauf lassen. Genau so "rechtmäßig" wie einst in der DDR übrigens.