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Tja, Herr Michael Bohn aus Gießen

Prüfe stets bevor Du pfändest, damit Du nicht am Pranger endest!

2008-05-04, Quelle: Eigenbericht | AddThis Bookmark
Wie es aussieht hat ein Anwalt Bohn aus Gießen mit Mandat der ohnehin schon fragwürdigen "Deutschen Inkassostelle GmbH" (siehe: "Lügeninkasso nach der "Udo Polzin-Methode"") einer Mutter von fünf Kindern das Konto sperren lassen. Jedenfalls schickte der feine Herr deren Bank eine Pfändungsvorankündigung.

Die Anwältin der Betroffen ist einem dem Autor vorliegendem Fax nach sehr erstaunt, denn nach Ihrer Meinung hat Herr Bohn, anders als er der Bank gegenüber behauptet, gar keinen Titel gegen die Frau. Und nach den Unterlagen, die dem Autor vorliegen, sieht das auch genau so aus. Damit hätte Michael Bohn für die "Pfändungsvorankündigung" keine Rechtsgrundlage und somit ein richtiges Problem.

Jetzt will die Anwältin alle geeigneten Maßnahmen ergreifen um die Rechte ihrer Mandantin zu schützen und das bedeutet, es wird teuer für den Herrn Bohn.

Ähnliches lässt sich wohl auf für ein weiteres Konto des gemeinnützigen Vereines "Nicht Abzocken" sagen. Hier pfändete Bohn nach Auffassung der Anwältin des Vereines ebenfalls ohne Rechtsgrundlage, denn der behauptete Titel sei nach Ihrer Meinung nicht rechtskräftig.

Michael Bohn, Am alten Friedhof 16, 35394 Gießen ist Mitglied des "Netzwerk der Mobbing-Zentrale". Offenbar hat das "Mobbing-Zentrale" hier eine ganz andere Bedeutung als man gewöhnlich vermuten würde... denn beim "Netzwerk Mobbing" möchte man sich von dem Herrn Bohn wohl nicht distanzieren, obgleich dessen Vertretung der höchst fragwürdigen "Deutschen Inkassostelle GmbH" dort mitgeteilt wurde.

Hinweis für Herrn Rechtsanwalt Michael Bohn aus Gießen.

Fünf vor Hunger weinende Kinder sind ein Problem, Herr Bohn. Und wenn es für diese Kontosperrung keine Rechtsgrundlage gibt - dann steht man, egal ob man just nach Versendung der "Pfändungsvorankündigung" nach "Norwegen" abreiste oder nicht, in der Zeitung.




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