Am 15. April ging dem Autor eine Abmahnung des Anwaltes Achim Wiesner, Praunheimer Landstr. 32, 60488 Frankfurt am Main zu. Darin findet sich eine Unterlassungserklärung, die der Faustus-Eberle-Anwalt zwar nicht bekommt, aber bis 15. April 12:00 haben wollte. Nun, da hätte er sie zumindest schon mal eher verschicken müssen und nicht wie der Poststempel zeigt, mitten im Poststreik, bis Samstag, den 12. April mit dem Versand zuwarten sollen. Geschrieben hat der Anwalt die Abmahnung nämlich laut Datum auf der Abmahnung schon am Dienstag, dem 8. April - und dann, wohl nicht ohne die leicht zu durchschauende Absicht eine Inanspruchnahme einer Rechtsberatung unmöglich zu machen, liegen lassen. Eine solche Vorgehensweise ist unfair, die Bayern nennen es "hinterfotzig" - was soviel wie "arglistig" bedeutet. Möglicherweise verlangt der feien Herr Anwalt für diese besondere mathematische Leistung eine Vergütung aus einem Streitwert von 25.000 Euro. Nicht, dass er den Betrag nennt, er verlengt so ganz nebenbei, dass der Autor neben der verlangten Unterlassungserklärung blind, also ohne die Kosten zu kennen, unterschreibt, dass er diese Kosten trage. So nicht, Herr Wiesner, aus der Praunheimer Landstr. 32 in 60488 Frankfurt am Main!
Was Faustus Eberle will"
Zahlreiche entsetzte Bekannte" hätten den feinen Herrn Eberle darauf aufmerksam gemacht, dass der Autor "
im Internet unter der URL http://www.fastix.de/r/Das_Faustus_Eberle_Netzwerk.pdf und vollständiger Namensnennung" ein Dokument mit der Überschrift "
Die Firmen des Faustus-Eberle-Netzwerkes. Ein Versuch der Aufklärung" veröffentlicht hat. Das hat dem Eberle wohl nicht so gut gefallen, dass der Autor Mann und Maus, Ross und Reiter nennt und die Geschäfte des feinen Herrn Eberle und seiner
entsetzten Bekannte(n) aufdeckt...
Was das für Geschäfte sind?
Die Pressestelle der Polizei in Bielefeld nennt es verharmlosend "nur Beschiss".
Diese "zahlreichen entsetzten Bekannten" - Wer wird das wohl sein? Der Autor vermutet Rieta Vanessa de Soet -
deren Abmahnung ja
schon geplatzt ist. Der Autor vermutet weiter Typen wie den Geschäftsführer von Eberles Gnaden Udo Polzin und weiter: Brian Corvers, Christian Hoffmann, Valentin Fritzmann, Jürg Kramer, Jorin Karner, Rainer Meyer - also die "
Schweiz-Connection" möglicherweise aber auch so
erfolgreiche Leute wie Günter Freiherr von Gravenreuth.
Der Anwalt behauptet in der Abmahnung falsch, der Autor habe berichtet, dass Faustus Eberle wegen eines Raubüberfalles vor Gericht stände. Das ist aber so nicht ganz richtig: Der Auto schrieb
Faustus Eberle steht wegen des Vorwurfes der räuberischen Erpressung, Erpressung sowie Körperverletzung vor Gericht. Das mag wie Raubüberfall klingen- nur hat der Autor das nicht geschrieben. Aber wenn Eberle und sein Anwalt die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Handlungen schon selbst als "Raubüberfall" betrachten, dann wird der Autor dem nicht entgegenstehen. Verhandlungstermin ist am 24.04.2008. Der Anwalt behauptet weiter, der Autor dürfe nicht über Faustus Eberle identifizierend berichten. Das darf er aber wohl: Faustus Eberle drängt selbst erheblich in die Öffentlichkeit und malt von sich, manchmal wohl auch angestrengt die Linke mit der "Rolex" in die Kamera haltend, das Bild eines angeblich "erfolgreichen Geschäftsmannes". Da genau darf auch die andere, dunkle Seite gezeigt werden. Und wahr ist der Bericht doch- oder?
Nun, denn: In der geforderten Unterlassungserklärung -die mit der Abmahnung in seltsamster Weise inhaltlich kaum noch zu tun hat- soll sich der Autor verpflichten, es zu unterlassen unter
"namentlicher Benennung des Namens[sic!] von Herrn Faustus Eberle"
zu berichten, zu behaupten oder sonst wie zu verbreiten, dass Herr Eberle mit den im Artikel
http://www.fastix.de/r/Das_Faustus_Eberle_Netzwerk.pdf genannten Internetprojekten (der Autor nennt dort Firmen, keine "
Internetprojekte") unmittelbar im Zusammenhang steht oder einen "mafiösen" Einfluss ausübt. Was der Autor aber gar nicht macht. Der Autor behauptet lediglich, dass die Aktivitäten dieses Firmenkonglomerates den Eindruck des Mafiösen vermitteln. Der Unterschied, Herr Rechtsanwalt Achim Wiesner
"LL.M. (Haward Law School)", ist nicht ganz klein. Ein Bericht über den eigenen Eindruck ist als Meinungsäußerung geschützt. Von der Verfassung übrigens.
Im Ganzen sieht es -mal wieder- so aus, als wöllte man den Autor beeindrucken. Da hier aber solche Sinnlos-Abmahnungen "im Dutzend" eingehen ist der Autor mit solchen Kinkerlitzchen schon lange nicht mehr zu verschrecken. Was man auf der "Haward Law School" lernt weiss der Autor nicht, aber besonders tolle Leistungen scheinen dort für den Erwerb des Titels "LL.M." nicht erforderlich zu sein. Immerhin hat der "LL.M." die Abmahnung nicht nur verfasst, möglicherweise noch gelesen - sondern auch verschickt. Der Autor vermutet nicht ohne Grund dass ein besser brauchbarer Anwalt dieses sehr spezielle Mandat strikt abgelehnt hätte.
Deshalb: Herr Faustus Eberle, Herr Achim Wiesner: Der Autor versichert die Nächte nach dem Erhalt der sinnfreien, sich selbst widersprechenden und nicht an jeder Stelle wahrheitsgemäßen Abmahnung bestens geschlafen zu haben und zwar den "tiefen, festen und ruhigen Schlaf der Gerechten".
Die geforderte Unterlassungerklärung wird der Autor -wie schon so oft- nicht abgebenUm
"die Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte entstanden sind, nach Maßgabe einer 1,3 Geschäftsgebühr gemäß RVG zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer aus einem Streitwert von Euro 25.000" mag sich der Herr Anwalt Achim Wiesner, Praunheimer Landstr. 32, 60488 Frankfurt am Main bei Herrn Faustus Eberle, angeblich 6300 Zug, Schweiz, selbst bemühen.
Herr Anwalt: Wenn Sie schon schreiben
"Vollmacht überreichend zeige ich an...", dann sollten Sie auch das Mandat mit beifügen. Oder soll der Autor glauben, dass die Vollmacht ebenso wie vollständige Berechnung der auf hinterfotzige Weise geforderten Summe von ca. 1000 Euro (es scheint in Eberles Umgebung wohl absolut Stil zu sein, einen Preis zu verlangen, diesen aber tunlichst nicht zu nennen oder wenigstens zu verstecken) einer Optimierung der Portokosten anheim fiel[
1]? Dann wäre übrigens auch noch zu teuer frankiert: Für 4 Blatt im Umschlag nimmt die Post 55 Cent. Aber selbst diese hätte sich der Anwalt sparen können, ganz zu schweigen von dem 1 Euro und 45 Cent mit denen der Brief freigemacht wurde.
Welche unlöbliche Verschwendung an Papier, Porto, Schaffenskraft - Der Autor hofft, Faustus Eberle und Achim Wiesner haben nicht auch noch ein Gericht mit dem Quatsch belästigt."Noch jemand ohne Fahrschein?"
[
1] Alternativ könnte man natürlich glauben, die Berechnung
"einer 1,3 Geschäftsgebühr gemäß RVG zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer aus einem Streitwert von Euro 25.000" wird auf der "Haward Law School" nicht vermittelt und der "LL.M." Wiesner überlässt dieses deshalb dem Abgemahnten...