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Warnung vor Nachrichten auf dem Anrufbeantworter mit dem Absender -Nachbarschaftspost-
Polizei Bielefeld: Abzockmasche ist kein Betrug, sondern nur "Beschiss"
2008-04-12, Quelle: Polizeipräsidium Bielefeld / Pressestelle (Kontra: fastix a.k.a. Jörg Reinholz) |
In den letzten Tagen fanden einige Bielefelder Bürger eine Nachricht auf ihrem Anrufbeantworter vor. Eine wichtige Nachricht sei hinterlassen worden und man könne diese im Internet unter der Webseite www.nachbarschaftspost.com und unter Eingabe eines Codes abhören. Der Code wurde natürlich auch auf dem Band hinterlassen.
Auf der Webseite muss man dann seine persönlichen Daten eingeben, die Nachricht muss ja zugeordnet werden. Anschließend gibt man den Code ein und kann seine wichtige Nachricht abhören. Bis dahin hört sich alles gut an.
Auch hier steckt der Teufel im Kleingedruckten. [
Achtung! Es folgt eine unqualifizierte Falschaussage:] Mit Eingabe der Daten und des Codes schließt man einen 24 Monats-Vertrag über 9 Euro monatlich ab. Macht in der Gesamtsumme 216 Euro.[/Achtung]
Hier liegt keine strafrechtliche Handlung (Betrug) vor, man spricht hier von "Beschiss".
Die Kriminalpolizei rät in diesem Zusammenhang vor unseriösen Machenschaften im Internet. Es wird geraten, immer auch das Kleingedruckte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), zu lesen. Weiterhin sollte man ein gesundes Misstrauen gegenüber solchen Angeboten haben, um solchen Neppern nicht ins Netz zu gehen.
Autor:
Polizeipräsidium Bielefeld
Pressestelle
Martin Schultz (MS) 0521-5453020
Michael Waldhecker (MW) 0521-5453022
Friedhelm Burchard (FB) 0521-5453023
Fax: 0521-5453025
Anmerkung des Autors: Da "
Beschiss" keine juristische Kategorie ist wird der Autor weiter berichten, es handele sich um Betrug und Betrüger.
Hier die Antwort an die Pressestelle:Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben in der oben bezeichneten Pressemitteilung:
"Auch hier steckt der Teufel im Kleingedruckten. Mit Eingabe der Daten und des Codes schließt man einen 24 Monats-Vertrag über 9€ monatlich ab. Macht in der Gesamtsumme 216 €."
An dem ist es eben _nicht_. Durch den Einigungsmangel bei versteckten Preisangaben kommt gerade kein Vertrag und damit keine Zahlungspflicht zu stande. Fragen Sie doch mal Ihre eigene kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, einen Anwalt oder bei der Verbraucherschutzzentrale nach ...
Sie sollten dies in Ihrer Presseerklärung klarstellen, denn sonst wird
- nach bereits gemachter Erfahrung ein Udo Polzin, Geschäftsführer der "Deutschen Inkassostelle GmbH", Ihre Presseerklärung seinen "letzten Mahnungen" beifügen,
- man behaupten die Polizei sei dumm.
Jörg Reinholz
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