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Einstweilige Verfügung muss weg - Spenden oder Anwälte dringend benötigt!
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Schon wieder mal: Abmahnung gegen Autor von Rotglut.org blieb offensichtlich folgenlos

Ach Gottel nee- eine Abmahnung...

2008-04-05, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Abmahnungen mit exorbitanten Kostennoten verursachen den meisten Menschen wohl Kopfschmerzen und unruhige Nächte. Eine solche Abmahnung erhielt der Autor vor einigen Tagen und schrieb darüber den Artikel "Rieta de Soet lässt abmahnen (Was für ein herrlicher Blödsinn!)".

Da der Vorgang nunmehr ein wenig über die Zeit ist geht der Autor davon aus, dass auch keine Verfügung mehr erlassen wird. Ob eine beantragt wurde wird er wohl nie erfahren, weil die Zivilprozessordnung (ZPO) aus welchem Grund auch immer nicht vorsieht, dass der Betroffene im Falle der Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung vom Gericht informiert wird. Natürlich kann es sein, dass es zwar der Rieta de Soet nicht gepasst hat, dass der Autor umfangreich aus dem schweizerischen Handelsregister zitiert, dass der Anwalt aber von einer Klage abgeraten hat... spart ja das Geld der Mandantin. Womöglich hat Rieta Vanessa de Soet an den Geschäften mit Faustus Eberle gar nicht so viel verdient...

Der Autor hat sich langsam daran gewöhnt, dass er die Instanz ist, welche den Sinn oder Unsinn von Abmahnungen prüfen muss. Eine ganze Anzahl an Anwält(inn)en scheint jeden aber auch wirklich jeden Mist unterschreiben und nach Möglichkeit eine horrende Kostennote hinten ran hängen zu wollen. Eine Abmahnung des Günter Freiherr von Gravenreuth zum Beispiel scheint schon auf Grund der dem Autor vorliegenden Statistik am wahrscheinlichsten ein Schmarren zu sein - und bei dieser Wertung kann sich der Autor auf Urteile (etliche gewonnene Prozesse, negative Feststellungen) stützen.

"Noch jemand ohne Fahrschein, bitte?"

Der Autor von Rotglut.org wird gerne auch weiterhin öffentlich auf Abmahnungen reagieren und die Namen der Mandanten und der Anwälte nennen.

Aus Prinzip.




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