Vorwort: Bei diesem offenen Brief handelt es sich um eine Reaktion auf einen von offensichtlich zahlreichen Briefen, der dem Autor von einem Dritten zugespielt wurde. Frau Doktor Caroline Hevert versucht im Auftrag ihres Mandanten, einer "BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K., Patrick O. Hewer, 68165 Mannheim, Verlinkungen zur www.adressbuchbetrug.info entfernen zu lassen. Dieser eingetragene Kaufmann ("e.K.")
Patrick O. Hewer steht auch nach Ansicht des Autors auf Grund der Verwendung verwirrender und irreführender Formulare im herben Geruch betrügerischer Aktivitäten. Möglicherweise gefällt es dem Mandanten gar nicht, dass dort auch eine
lange Liste von Urteilen in durchaus vergleichbaren Angelegenheiten veröffentlicht wurde. Dabei handelt Frau Hevert selbst auf eine Weise, die vom Autor als verabscheungswürdige Verleumdung wahrgenommen wird und deshalb eine öffentliche Reaktion absolut notwendig erscheinen lässt.
Damit, dass gewisses kriminelles Volk die Gelegenheit nutzt den Autor als Pädpohilen zu verunglimpfen, war wohl zu rechnen. Dazu unten mehr.
Frau Doktor Caroline Hevert!Ich bin über Ihr Verhalten sehr wütend und möchte nicht noch ein einziges Mal zur Kenntnis nehmen müssen, dass Sie mir oder einem beliebigen Dritten wort- oder sinngemäß schreiben:
"Daher teilen wir Ihnen mit, dass Herr Dr. [....] bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Er erzielt sogar Einnahmen über den Verkauf von Videos über die Massage von unbekleideten Minderjährigen. Auch vor diesem Hintergrund sollten Sie Ihr Verhalten überdenken."Frau Doktor Caroline Hevert: Ich werde es nicht akzeptieren, wenn Sie hingehen und behaupten, Sie hätten den Betroffenen nicht in die Nähe eines Kinderpornographie vertreibenden Kriminellen rücken wollen. Sie, Frau Doktor, wissen nämlich sehr genau, was da bei wem ankommt.
Nun ja. Nicht sehr genau: Jeder Mensch mit durchschnittlichen intellektuellen Fähigkeiten wird nämlich, wie ich (ein Schlosser aus dem Osten) auch, zu der Meinung kommen, dass Sie eine Person sind, die andere des schnöden Mammons wegen (gemeint: die Silberlinge Ihres Mandanten) mit Absicht und Bedacht in einer nicht hinnehmbaren und von mir als kriminell erachteten Weise verleumden. Wäre ich der Richter, der diesen Fall zu bearbeiten hätte, dann gäbe es für eine solch abartige Handlungsweise weder Tagessätze noch Bewährung, noch Hafterleichterung. Caroline Hevert: Kommen Sie mir nicht damit, Sie wüssten nicht, dass Sie durch die Verbreitung solcher Mitteilungen den Betroffenen der Gefahr schwerer Angriffe auf Leben und Gesundheit aussetzen - denn dann müsste ich Sie auch noch für sehr dumm halten und Sie fragen wo denn der Doktor-Titel her wäre. Bekommt man den in Augsburg geschenkt oder für dissoziale Verhaltensweisen?
Ich halte Ihr Vorgehen für verwerflich und ekelig, Frau Dr. Caroline Hevert von der
Kanzlei Dr. Erben in der Neuenheimer Landstr. 36, 69120 Heidelberg! Was sind Sie nur für eine Person? Was hatten Sie für eine Erziehung? Hatten Sie überhaupt eine? Was bitte geht in Ihrem Kopf vor wenn Sie so etwas schreiben?
Sie werden verstehen, dass ich eine Anrede mit "Rechtsanwältin" in Anbetracht des Sachverhaltes tunlichts vermeide. Das wäre es noch!
"Rechtsanwältin"... "Konflikte vermeiden"... "Rechte der Mandanten schützen"... Das geht ganz anders! Frau Doktor! Ich denke, bis Sonntag hat der Betroffene und jeder Empfänger dieser oder gleiches bedeutenden Nachrichten aus Ihrer Feder eine Entschuldigung. Ansonsten werden Sie lernen, warum es besser gewesen wäre, dies zu tun. Für Juristen: Auch dies ist eine Abmahnung.
Im Übrigen habe ich festgestellt das sich auf www.adressbuchbetrug.info viele wertvolle Informationen über betrügerische Handlungsweisen und das Vorgehen so genannter "Rechtsanwälte", also über jenes "Law-Hunting" -mit dem ich auch schon Erfahrung habe- finden. Mit den Akteuren übrigens auch."Houston Frau Hevert, wir Sie haben ein Problem."Jörg Reinholz, in Kassel, am 3. des April 2008
Nachtrag: Aktuell bemüht sich im Gulli ein gewisser "Kolon", von dem der Autor
begründet annimmt, dass es sich um den Abmahn- und Pornoanwalt Andreas Neuber aus Krefeld handelt, auf den Zug aufzuspringen. Dieser "Kolon" versucht die Sache so hinzustellen, als verteidige der Autor die Vertreiber von Kinderpornografie und deutet sogar kaum noch unterschwellig an, der Autor wäre pädophil. Dem ist nicht so.
Der Autor stellt in seinem offenen Brief dar, dass er es für eine üble und einer "Rechtsanwältin" unwürdige Sache hält Gegner so zu bezichtigen - dass Frau Caroline Hevert Rufmord beabsichtigte drängt sich förmlich auf. Es sollte noch erwähnt werden, dass es in einigen Kreisen bedenklich bis kriminell handelnder und denkender Personen offenbar als "guter Stil" gilt Meinungsgegner des Kindesmissbrauches zu bezichtigen.
Mario Dolzer hat genau das auch schon einmal getan. Und des Lügen-Dolzers Anwalt ist besagter feiner Herr Neuber, dessen Machenschaften im Zusammenhang mit etlichen Abmahnungen der Autor für Betrug hält. Frau Hevert befindet sich also in "illustrer Gesellschaft".
Auch die Frage, warum der Autor derartiges Verhalten als ekelig empfindet, sollte beantwortet sein. Im Übrigen schreibt Frau Hevert im Präsens. Der Autor hat sich entschlossen die Kammer der Frau Hevert in Kenntnis zu setzen.
Nur ist dieser "Kolon" -anders als Frau Frau Hevert- dazu noch zu feige seinen eigenen Namen zu verwenden.
Die geistige Verwandtschaft zwischen Andreas Neuber und Mario Dialer-Dolzer ist offensichtlich. Auch Dolzer war zu feige seinen Name zu verwenden, versteckte sich hinter GmbHs, dann Ltd. Zudem: Dieser "Kolon" schreibt zwar ganz ordentlich, plenkt aber und verwendet Ausrufe- und Fragezeichen mehrfach. Genau das kennt der Autor von Andreas Neuber - und bitte wie viele Freunde haben denn Gravenreuth, Dolzer & Co noch?
Auch Neubers Hang zum Verleumden ist offensichtlich. Das alles ist für den Autor zu viel um einer Behauptung glauben zu können, dieser "Kolon" und der Andreas Neuber, Hauptstr. 19, Krefeld wären nicht ein- und dieselbe Person. Zudem verwendete Neuber bereits schon einmal einen falschen Name: Er gab sich als "Urs Vac" aus und behauptete, der Autor sei ein Verfassungsfeind. Zweifelsfrei eine Verleumdung.
Andreas Neuber jedenfalls wird sich demnächst an einer Analyse des Wahrheitsgehaltes seines Schriftsätze erfreuen dürfen. Der Autor muss ja auch nach der Gravenreuth-Ära, die wohl in weniger als elf Tagen oder spätestens im Herbst ein jähes Ende findet, was zu tun haben.