Rotglut.org durchsuchen:

Mittwoch, 25. November 2009

Hamburger Anwältin bejaht Zahlungspflicht bei Nachbarschaft24

Hamburg - Anwältin bezieht klare Stellung zu Zahlungspflicht bei Nachbarschaft24. Auf die Frage eines Ratsuchenden bezüglich Nachbarschaft24.net gab sie folgende Antwort:
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!


Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte. Bei Anmeldung auf dem fraglichen Portal haben Sie die AGB dieses Anbieters akzeptiert. Bereits auf der Startseite wird auf die Kosten bzw. Mitgliedsbeiträge hingewiesen.

Das AG Borna hat in einem Urteil (Gz.: 4 C 766/08) hierzu festgestellt, dass damit ein arglistiges Verhalten des Portalbetreibers nicht vorliegen würde. Die Forderungen des Portalbetreibers sind damit rechtmäßig.  Da Sie diese Leistungen in Anspruch genommen haben, ist diese Forderung nun durch Sie zu begleichen. Eine anderweitige Möglichkeit ist nicht ersichtlich.

Ich bedaure, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.

--------------------------------------------------------------------------------

Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite.

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von Frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Mit freundlichem Gruß,

Wibke Türk

Rechtsanwältin
Wibke Türk
Trittauer Amtsweg 19
D-22179 Hamburg

Telefon: +49(0) 40-6429015
Fax: +49(0) 40-6411408
E-Mail: kanzlei-schoepper@alice-dsl.net
Um es nochmal deutlich zu machen, es geht hier nicht um Propaganda für eine Abzockseite. Wir wollen lediglich darauf hinweisen, dass es auch andere Meinungen zu diesem Thema gibt. Es macht sich langsam der Eindruck breit, dass gewisse Zeitgenossen es nicht vertragen können, wenn die Dinge nicht so geschehen, wie man sie gerne hätte. Meinungsfreiheit bedeutet unter anderem, seine Meinung frei kund zu tun. Nachbarschaft24.net mag ein fragwürdiges Projekt gewesen sein, was aber ist mit den vielen Sendern wie 9Live, Sat1 und dergleichen, was ist mit den vielen Telefonspielen Nachts und am frühen Morgen. Das geschiet jeden Tag live im Fernsehen, hier ist das Geschreie nur halb so groß, warum geht man hier nicht her und erstattet Anzeige, warum lässt man diese Leute gewähren, weil es Fernsehen ist.

Die Redaktion betont nochmals, dass sie nicht glücklich über den Verlauf der Dinge ist. Es ist jedoch weise, wenn man ein Unrecht eingesteht und auch akzeptieren kann, dass eine nicht so populäre Tatsache diejenige ist, mit der man Leben muss.

Hier die Urteile von Nachbarschaft24 wie gewünscht.

Wir wurden gebeten 5 Urteile im Volltext mit Aktenzeichen zu benennen, bitte hier sind sie:


1. Urteil AG Brilon vom 27.01.2009 Az.: 8 C 338/08

2. Urteil AG Gießen vom 20.03.2009 Az.: 47 C 2006/08

3. Urteil AG Mettmann 22.10.2008 Az.: 25 C 254/08

4. Vergleich AG Borna 04.09.2008 Az.: 4 C 0766/08

5. Urteil AG Freising 05.02.2009 Az.: 7 C 1488/08

Alle Urteile sind von 2009 bzw eins von 2008. Wir wollen uns nicht streiten, deshalb werden wir jedes Urteil gegen N24 ab dem Jahr 2008 gerne hier veröffentlichen. Es wird um Einreichung gebeten.

Dienstag, 24. November 2009

Nachbarschaft24.net klagt Forderungen ein, zu Recht!?

Der Internetdienstleister Nachbarschaft24.net hat damit begonnen Forderungen konsequent einzuklagen. Wir stellen nun die Frage nach Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten.


Hannover – Unser Informant staunte nicht schlecht, als er am 24.11. morgens gegen 10 Uhr den Brief eines Berliner Rechtsanwaltes fand. Inhalt des Schreibens eine Mahnung für die Teilnahme an der Internetcommunity Nachbarschaft24.net. Fast 200 Euro soll Karsten M. (Name geändert) zahlen. „Damit habe ich nicht gerechnet“ sagte der Hannoveraner „die bei der Verbraucherzentrale sagten, ich solle das einfach aussitzen, man würde die Forderungen eh nicht weiter verfolgen.“ Aus den zugesanden Unterlagen, unter anderem ein Auszug aus dem Logfile des Webservers, ergab sich zunächst folgender Sachverhalt: Karsten M. hatte sich bei dem Portal Nachbarschaft24 angemeldet, mehrere Nachrichten mit anderen Usern ausgetauscht sowie ein Foto hochgeladen. „Das Foto ist noch aus der Zeit bei der Bundeswehr“ erinnerte sich Herr M. „Als ich dann irgendwann eine Rechnung von Nachbarschaft24 bekam, war das schon viel Geld immerhin 216 Euro für 2 Jahre. Ich hatte nicht wirklich Lust das Geld zu bezahlen. Bei Google im Internet stand auf jeder Seite, dass das eh alles Betrug sei und man nicht zahlen soll“ weiß Karsten M. „ich habe mich da einfach aus Bequemlichkeit angeschlossen, immerhin sind 216 Euro viel Geld.“

Nach Informationen, die der Redaktion vorliegen sind bereits mehrere Leute angemahnt worden. Wir nahmen dies zum Anlass, uns bei dem Berliner Anwalt zu erkundigen. Nachfolgend ein Interview mit dem Rechtsanwalt:

R: Danke Herr Rechtsanwalt M. dass sie sich für uns Zeit genommen haben unsere Fragen zu beantworten. Gleich zu Anfang die Frage, warum sie erst so spät die Forderungen anmahnen?

M: Ich habe den Auftrag zum Einzug der Forderungen erhalten. Dann habe ich fest-gestellt, dass viele Einwendungen erhoben wurden. Daher habe ich erst mal für Rechtssicherheit gesorgt, mir die Urteile angesehen, ein Rechtsgutachten verlangt und nur noch die Forderungen angemahnt, deren Berechtigung eindeutig nachweisbar ist. Aus diesem Grund wurden auch recht ausführliche Mahnschreiben mit lückenlosen Nachweisen zugesandt.

R: Wenn man bei Google recherchiert findet man überall Einträge, die bei Nachbarschaft24 von Betrug sprechen

M: Aus diesem Grund habe ich vorab auch eine rechtliche Prüfung dieser Internetseite durchführen lassen. Fragen Sie einen Anwalt. Mittlerweile sind die Urteile endlich veröffentlicht worden, die das Gegenteil aufzeigen. Bitte lesen Sie es nach. Aber nicht in den Foren, wo jeder anonyme User irgendwelche Beiträge schreibt. Das auf meiner Seite veröffentlichte qualifizierte Rechtsgutachten beantwortet diese Frage auch.

R: Die Deutsche Inkassostelle hatte bereits genau diese Forderung geltend gemacht, da läuft doch bereits seit langer Zeit ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, können Sie das erklären?

M: Ja, jedoch bisher ohne Ergebnis. Auch dies zeigt, dass gerade eben kein Betrug vorliegt. Wieso sind denn bereits so viele Nutzer von Nachbarschaft24 zur Zahlung des monatlichen Entgeltes rechtskräftig verurteilt worden?

R: Bei diesen Urteilen handelt es sich aber doch regelmäßig um Anerkenntnis oder Säumnisurteile?

M: Es ist richtig, dass ein großer Anteil Anerkenntnisurteile dabei sind, aber das heißt doch lediglich, dass der Nutzer die Forderung anerkannt hat. In den meisten Fällen hat der Richter oder die Richterin zu der Anerkennung der Forderung geraten. Außerdem gibt es auch mehrere streitige Urteile, bei denen das Gericht eindeutig eine Zahlungspflicht festgestellt hat. Bei vielen Verbraucherschutzforen ist einfach an jedem Urteil etwas auszusetzen, solange es gegen den Verbraucher entscheidet.

R: Die Verbraucherzentralen raten auch aktuell davon ab zu bezahlen, was sagen Sie dazu?

M: Wenn dort eine so klare Aussage gemacht wurde, dann wurden Sie falsch beraten. Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale doch mal nach, ob man bereit wäre Ihre Kosten zu übernehmen, wenn Sie den Prozess verlieren. Ganz sicher wird man das nicht, Sie tragen das ganze Risiko, wenn das vor Gericht geht. Allein der Anwalt ist dann schon teurer wie der hier angebotene Vergleich.

R: Wieso kann man Sie nur über eine teure 0900 Mehrwertnummer erreichen?

M: Mal abgesehen davon, dass ein Anwalt keineswegs verpflichtet ist, telefonisch erreichbar zu sein, gibt es dafür einen ganz einfachen Grund. Wer einen Einwand hat, muss diesen auch belegen können und diesen schriftlichen Nachweis muss ich haben, damit ich ihn prüfen kann. Und dann entscheide ich, ob es zu einer Klageerhebung kommt oder nicht. Die Nutzer möchten sich bitte die Mahnschreiben gründlich durchlesen. Ich habe die Forderung sehr ausführlich nachgewiesen. Umgekehrt würde man eine telefonische Mahnung von mir ebenso wenig akzeptieren.

R: Ist es geplant alle Forderungen gerichtlich durchzusetzen, werden Sie also in jedem Fall einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

M: Es ist geplant jede berechtigte Forderung auch gerichtlich durchzusetzen. Berechtigte Einwände werden natürlich geprüft und entsprechend beachtet. Entgegen der landläufigen Meinung ist es jedoch nicht erforderlich einen Mahnbescheid zu beantragen. Wir werden in berechtigten Fällen direkt Klage beim zuständigen Gericht erheben.

R: Vielen Dank für das Gespräch

Nach diesen Ausführungen des Rechtsanwaltes M. aus Berlin baten wir die Verbraucherzentrale Bundesverband um eine Stellungnahme. Diese blieb bis Redaktionsschluss jedoch aus.

Wir stellen uns ernsthaft die Frage: "Ist alles Abzocke, Internetbetrug, einfach nicht zahlen, die mahnen eh nicht. Diese und ähnliche Aussagen sind zurzeit in aller Munde, wenn es um das Thema Internet geht. Jeden Tag erschein ein neues Angebot und die Email-Fächer füllen sich zurzeit in sekundenschnell. Doch was ist dran an diesen Aussagen, was ist Betrug, was ist Abzocke, wo beginnt eine Dienstleistung, wann muss ich zahlen, wann soll ich lieber einen Anwalt kontaktieren?"

Eins vorweg: Einfach nur stillhalten und alle Mahnungen ignorieren ist nicht nur unhöflich und unfair, sondern kann auch ganz schnell sehr teuer werden. Bleiben wir beim Projekt Nachbarschaft24.net. Zugegeben die Kritiken im Netz sind vernichtend, doch was steckt dahinter. Schauen wir uns zuerst einmal an, was Nachbarschaft24.net anbietet und zu welchem Preis. Bei N24 handelt es sich um eine online-dating Plattform, von diesen Plattformen gibt es mehrere hundert weltweit und an die 30 in Deutschland. Der Preis für die Teilnahme bei N24 beträgt 9 Euro im Monat bei einer Laufzeit von 24 Monaten. In dem Preis inbegriffen ist die komplette Nutzung aller Funktionen dieser Plattform. Hm! 9 Euro 24 Monate 216 Euro ein stolzer Preis, schauen wir mal bei der Konkurrenz.

http://www.singleboersen-vergleichen.info/

Uups, da blieb sogar der Redaktion die Sprache weg. Besonders auffällig ist die durchgängige Werbung mit dem Slogan: Melden Sie sich kostenlos an. Zwar konnten wir uns tatsächlich kostenlos anmelden, jedoch konnten wir nichts unternehmen und mit niemandem in Kontakt treten. Hierzu bedurfte es einer kostenpflichtigen Anmeldung. Ebenso unangenehm ist uns aufgefallen, dass die Preise für einzelne Dienstleistungen erst dann ersichtlich waren, nachdem wir die umständliche Anmeldeprozedur hinter uns gebracht hatten. Hier stellten wir uns die Frage, wieso solche Plattformen als seriös gelten sollen und Nachbarschaft24 nicht. Sollte hier etwa ein Konkurrent ausgeschaltet werden, wir fragten nach, erhielten jedoch keine Antwort. Kurz vor Redaktionschluss erreichten wir Herrn Smith einen Verantwortlichen von Nachbarschaft24.com er gab uns dann folgendes Interview:

R: Guten Tag Herr Smith und vielen Dank, dass sie sich für uns Zeit nehmen. Nachbarschaft24 ist in letzter Zeit immer stärker in das Visier von Verbraucherschützern geraten. Man spricht offen von Abzocke, ja sogar von Betrug.

S: Das ist richtig. Wir haben seit mehr als einem Jahr mit dieser Situation zu kämpfen. Wir haben erhebliche Summen in die Technik dieses Projekts investiert und wollen es zu einer weltweiten Dating-Plattform ausbauen. Durch zahlreiche Attacken seitens Verbraucherschützern und auch Nutzern ist uns ein nicht unerheblicher Schaden entstanden.

R: Man macht es Ihnen zum Vorwurf, sie hätten den Preis nicht ausreichend kenntlich gemacht. Außerdem wäre es nicht möglich sich kostenlos anzumelden, andere Plattformen bieten das an.

S: Das ist absoluter Unsinn. Der Preis stand seit Anbeginn des Projektes Nachbarschaft24.net auf der Startseite und wurde meiner Meinung nach deutlich kommuniziert. Es ist richtig, dass andere Plattformen eine kostenlose Anmeldung zulassen. Aber haben Sie sich mal gefragt warum? Man bekommt so einfach und auf billige weise neue Datensätze. Wenn der Nutzer jedoch irgendetwas unternehmen möchte, muss er sofort in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft wechseln. Eine solche Vorgehensweise halte ich persönlich für verwerflich und unmoralisch, bei unserem Projekt weiß der Kunde von Anfang an, was auf Ihn zukommt, es gibt keine versteckten Kosten.

R: Es wird häufig behauptet Nachbarschaft 24 wäre zu teuer?

S: Darüber kann ich nur lachen. Nachbarschaft24 kostet 9 Euro im Monat, das ist ein Betrag von gerade eben 108 Euro jährlich. Für dieses Geld bekommen sie bei anderen Projekten mit viel Glück gerade mal einen 6 Monats-Pass.

R: Dennoch wird behauptet, sie hätten die Preisangaben absichtlich verschleiert.

S: Hierzu sage ich Ihnen folgendes: Ca. 60 Prozent unserer Neuanmeldungen ist bereits auf anderen einschlägigen Portalen aktiv und zahlt dort treu seine Gebühren. Ich bin nicht bereit zu glauben, dass diese Nutzer davon ausgegangen sind das Nachbarschaft24.net völlig gebührenfrei ist. Allein die Erfahrung lehrt hier etwas anderes.

R: Vielen Dank Für das Gespräch.

Fazit: Die Redaktion ist zur Überzeugung gelangt, dass es gerade bei diesem Projekt, Nachbarschaft24.net, sich um eines der wenigen Projekte handelt, dass für die erhobenen Gebühren eine reale Gegenleistung bietet. Hier geziemt es sich auch für den Verbraucherschutz mal ein paar leise Töne anzustimmen. Nach Lektüre mehrere Urteile und deren Begründung steht für uns zweifelfrei fest, dass in diesem speziellen Fall zumindest sehr gründlich darüber nachgedacht werden sollte, ob man eine erbrachte Leistung nicht einfach mal bezahlen sollte. Wenn der Mann an der Ampel zum Scheibenputzen kommt, weiß man eben auch, dass man bezahlen muss, oder fragen Sie hier auch nach dem Kleingedruckten.