Es ist schon eher tragisch als komisch, da wird in Sachen Nachbarschaft24.net ein Urteil des AG Berlins seit Wochen wie die Sau durchs Dorf getrieben. Obwohl inzwischen dem dümmsten Hobby-Verbraucherschützer klar sein müsste, dass sich hierbei lediglich um einen Ausrutscher bzw. eine Einzelmeinung einer Richterin handelte. Wieso verschweigt man unzählige Urteile, in denen Richter das Gegenteil festgestellt haben und eine klare Linie zu erkennen ist. Will man in der heilen Welt des Verbraucherschutzes unangenehme Wahrheiten einfach ausblenden. Nimmt man sogar billigend in Kauf, dass Verbraucher durch falsche Ratschläge geschädigt werden. Udo W. ehemaliger Mitarbeiter des Verbraucherschutzes packt aus. „Uns Hotline Mitarbeitern wurde immer eingetrichtert, sagt den Kunden, dass sie nicht bezahlen müssen, ratet Ihnen man soll das aussitzen.“ Auf die Frage nach dem warum sagte Herr W. „Das ist doch ganz einfach, zufriedenen Verbraucher rufen immer wieder die teure Hotline an. Der Verbraucher will einfach nicht hören, dass er zahlen muss. Sagt man den Verbrauchern gleich die Wahrheit, werden diese sich nicht mehr an den Verbraucherschutz wenden. Wer da nicht mitzieht wird sofort entlassen,“ weiß Udo W.
Wir baten den Verbraucherschutz um eine Stellungnahme. Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns ein Fax, hierin wurde uns mitgeteilt, dass bei der Beratung bezüglich Nachbarschaft24.net einige Fehler unterlaufen seien, es handele sich hierbei jedoch um Einzelfälle. Eine Kostenpflicht sei gerade bei diesem Projekt nicht von der Hand zu weisen.
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