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Dienstag, 24. November 2009

Nachbarschaft24.net klagt Forderungen ein, zu Recht!?

Der Internetdienstleister Nachbarschaft24.net hat damit begonnen Forderungen konsequent einzuklagen. Wir stellen nun die Frage nach Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten.


Hannover – Unser Informant staunte nicht schlecht, als er am 24.11. morgens gegen 10 Uhr den Brief eines Berliner Rechtsanwaltes fand. Inhalt des Schreibens eine Mahnung für die Teilnahme an der Internetcommunity Nachbarschaft24.net. Fast 200 Euro soll Karsten M. (Name geändert) zahlen. „Damit habe ich nicht gerechnet“ sagte der Hannoveraner „die bei der Verbraucherzentrale sagten, ich solle das einfach aussitzen, man würde die Forderungen eh nicht weiter verfolgen.“ Aus den zugesanden Unterlagen, unter anderem ein Auszug aus dem Logfile des Webservers, ergab sich zunächst folgender Sachverhalt: Karsten M. hatte sich bei dem Portal Nachbarschaft24 angemeldet, mehrere Nachrichten mit anderen Usern ausgetauscht sowie ein Foto hochgeladen. „Das Foto ist noch aus der Zeit bei der Bundeswehr“ erinnerte sich Herr M. „Als ich dann irgendwann eine Rechnung von Nachbarschaft24 bekam, war das schon viel Geld immerhin 216 Euro für 2 Jahre. Ich hatte nicht wirklich Lust das Geld zu bezahlen. Bei Google im Internet stand auf jeder Seite, dass das eh alles Betrug sei und man nicht zahlen soll“ weiß Karsten M. „ich habe mich da einfach aus Bequemlichkeit angeschlossen, immerhin sind 216 Euro viel Geld.“

Nach Informationen, die der Redaktion vorliegen sind bereits mehrere Leute angemahnt worden. Wir nahmen dies zum Anlass, uns bei dem Berliner Anwalt zu erkundigen. Nachfolgend ein Interview mit dem Rechtsanwalt:

R: Danke Herr Rechtsanwalt M. dass sie sich für uns Zeit genommen haben unsere Fragen zu beantworten. Gleich zu Anfang die Frage, warum sie erst so spät die Forderungen anmahnen?

M: Ich habe den Auftrag zum Einzug der Forderungen erhalten. Dann habe ich fest-gestellt, dass viele Einwendungen erhoben wurden. Daher habe ich erst mal für Rechtssicherheit gesorgt, mir die Urteile angesehen, ein Rechtsgutachten verlangt und nur noch die Forderungen angemahnt, deren Berechtigung eindeutig nachweisbar ist. Aus diesem Grund wurden auch recht ausführliche Mahnschreiben mit lückenlosen Nachweisen zugesandt.

R: Wenn man bei Google recherchiert findet man überall Einträge, die bei Nachbarschaft24 von Betrug sprechen

M: Aus diesem Grund habe ich vorab auch eine rechtliche Prüfung dieser Internetseite durchführen lassen. Fragen Sie einen Anwalt. Mittlerweile sind die Urteile endlich veröffentlicht worden, die das Gegenteil aufzeigen. Bitte lesen Sie es nach. Aber nicht in den Foren, wo jeder anonyme User irgendwelche Beiträge schreibt. Das auf meiner Seite veröffentlichte qualifizierte Rechtsgutachten beantwortet diese Frage auch.

R: Die Deutsche Inkassostelle hatte bereits genau diese Forderung geltend gemacht, da läuft doch bereits seit langer Zeit ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, können Sie das erklären?

M: Ja, jedoch bisher ohne Ergebnis. Auch dies zeigt, dass gerade eben kein Betrug vorliegt. Wieso sind denn bereits so viele Nutzer von Nachbarschaft24 zur Zahlung des monatlichen Entgeltes rechtskräftig verurteilt worden?

R: Bei diesen Urteilen handelt es sich aber doch regelmäßig um Anerkenntnis oder Säumnisurteile?

M: Es ist richtig, dass ein großer Anteil Anerkenntnisurteile dabei sind, aber das heißt doch lediglich, dass der Nutzer die Forderung anerkannt hat. In den meisten Fällen hat der Richter oder die Richterin zu der Anerkennung der Forderung geraten. Außerdem gibt es auch mehrere streitige Urteile, bei denen das Gericht eindeutig eine Zahlungspflicht festgestellt hat. Bei vielen Verbraucherschutzforen ist einfach an jedem Urteil etwas auszusetzen, solange es gegen den Verbraucher entscheidet.

R: Die Verbraucherzentralen raten auch aktuell davon ab zu bezahlen, was sagen Sie dazu?

M: Wenn dort eine so klare Aussage gemacht wurde, dann wurden Sie falsch beraten. Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale doch mal nach, ob man bereit wäre Ihre Kosten zu übernehmen, wenn Sie den Prozess verlieren. Ganz sicher wird man das nicht, Sie tragen das ganze Risiko, wenn das vor Gericht geht. Allein der Anwalt ist dann schon teurer wie der hier angebotene Vergleich.

R: Wieso kann man Sie nur über eine teure 0900 Mehrwertnummer erreichen?

M: Mal abgesehen davon, dass ein Anwalt keineswegs verpflichtet ist, telefonisch erreichbar zu sein, gibt es dafür einen ganz einfachen Grund. Wer einen Einwand hat, muss diesen auch belegen können und diesen schriftlichen Nachweis muss ich haben, damit ich ihn prüfen kann. Und dann entscheide ich, ob es zu einer Klageerhebung kommt oder nicht. Die Nutzer möchten sich bitte die Mahnschreiben gründlich durchlesen. Ich habe die Forderung sehr ausführlich nachgewiesen. Umgekehrt würde man eine telefonische Mahnung von mir ebenso wenig akzeptieren.

R: Ist es geplant alle Forderungen gerichtlich durchzusetzen, werden Sie also in jedem Fall einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

M: Es ist geplant jede berechtigte Forderung auch gerichtlich durchzusetzen. Berechtigte Einwände werden natürlich geprüft und entsprechend beachtet. Entgegen der landläufigen Meinung ist es jedoch nicht erforderlich einen Mahnbescheid zu beantragen. Wir werden in berechtigten Fällen direkt Klage beim zuständigen Gericht erheben.

R: Vielen Dank für das Gespräch

Nach diesen Ausführungen des Rechtsanwaltes M. aus Berlin baten wir die Verbraucherzentrale Bundesverband um eine Stellungnahme. Diese blieb bis Redaktionsschluss jedoch aus.

Wir stellen uns ernsthaft die Frage: "Ist alles Abzocke, Internetbetrug, einfach nicht zahlen, die mahnen eh nicht. Diese und ähnliche Aussagen sind zurzeit in aller Munde, wenn es um das Thema Internet geht. Jeden Tag erschein ein neues Angebot und die Email-Fächer füllen sich zurzeit in sekundenschnell. Doch was ist dran an diesen Aussagen, was ist Betrug, was ist Abzocke, wo beginnt eine Dienstleistung, wann muss ich zahlen, wann soll ich lieber einen Anwalt kontaktieren?"

Eins vorweg: Einfach nur stillhalten und alle Mahnungen ignorieren ist nicht nur unhöflich und unfair, sondern kann auch ganz schnell sehr teuer werden. Bleiben wir beim Projekt Nachbarschaft24.net. Zugegeben die Kritiken im Netz sind vernichtend, doch was steckt dahinter. Schauen wir uns zuerst einmal an, was Nachbarschaft24.net anbietet und zu welchem Preis. Bei N24 handelt es sich um eine online-dating Plattform, von diesen Plattformen gibt es mehrere hundert weltweit und an die 30 in Deutschland. Der Preis für die Teilnahme bei N24 beträgt 9 Euro im Monat bei einer Laufzeit von 24 Monaten. In dem Preis inbegriffen ist die komplette Nutzung aller Funktionen dieser Plattform. Hm! 9 Euro 24 Monate 216 Euro ein stolzer Preis, schauen wir mal bei der Konkurrenz.

http://www.singleboersen-vergleichen.info/

Uups, da blieb sogar der Redaktion die Sprache weg. Besonders auffällig ist die durchgängige Werbung mit dem Slogan: Melden Sie sich kostenlos an. Zwar konnten wir uns tatsächlich kostenlos anmelden, jedoch konnten wir nichts unternehmen und mit niemandem in Kontakt treten. Hierzu bedurfte es einer kostenpflichtigen Anmeldung. Ebenso unangenehm ist uns aufgefallen, dass die Preise für einzelne Dienstleistungen erst dann ersichtlich waren, nachdem wir die umständliche Anmeldeprozedur hinter uns gebracht hatten. Hier stellten wir uns die Frage, wieso solche Plattformen als seriös gelten sollen und Nachbarschaft24 nicht. Sollte hier etwa ein Konkurrent ausgeschaltet werden, wir fragten nach, erhielten jedoch keine Antwort. Kurz vor Redaktionschluss erreichten wir Herrn Smith einen Verantwortlichen von Nachbarschaft24.com er gab uns dann folgendes Interview:

R: Guten Tag Herr Smith und vielen Dank, dass sie sich für uns Zeit nehmen. Nachbarschaft24 ist in letzter Zeit immer stärker in das Visier von Verbraucherschützern geraten. Man spricht offen von Abzocke, ja sogar von Betrug.

S: Das ist richtig. Wir haben seit mehr als einem Jahr mit dieser Situation zu kämpfen. Wir haben erhebliche Summen in die Technik dieses Projekts investiert und wollen es zu einer weltweiten Dating-Plattform ausbauen. Durch zahlreiche Attacken seitens Verbraucherschützern und auch Nutzern ist uns ein nicht unerheblicher Schaden entstanden.

R: Man macht es Ihnen zum Vorwurf, sie hätten den Preis nicht ausreichend kenntlich gemacht. Außerdem wäre es nicht möglich sich kostenlos anzumelden, andere Plattformen bieten das an.

S: Das ist absoluter Unsinn. Der Preis stand seit Anbeginn des Projektes Nachbarschaft24.net auf der Startseite und wurde meiner Meinung nach deutlich kommuniziert. Es ist richtig, dass andere Plattformen eine kostenlose Anmeldung zulassen. Aber haben Sie sich mal gefragt warum? Man bekommt so einfach und auf billige weise neue Datensätze. Wenn der Nutzer jedoch irgendetwas unternehmen möchte, muss er sofort in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft wechseln. Eine solche Vorgehensweise halte ich persönlich für verwerflich und unmoralisch, bei unserem Projekt weiß der Kunde von Anfang an, was auf Ihn zukommt, es gibt keine versteckten Kosten.

R: Es wird häufig behauptet Nachbarschaft 24 wäre zu teuer?

S: Darüber kann ich nur lachen. Nachbarschaft24 kostet 9 Euro im Monat, das ist ein Betrag von gerade eben 108 Euro jährlich. Für dieses Geld bekommen sie bei anderen Projekten mit viel Glück gerade mal einen 6 Monats-Pass.

R: Dennoch wird behauptet, sie hätten die Preisangaben absichtlich verschleiert.

S: Hierzu sage ich Ihnen folgendes: Ca. 60 Prozent unserer Neuanmeldungen ist bereits auf anderen einschlägigen Portalen aktiv und zahlt dort treu seine Gebühren. Ich bin nicht bereit zu glauben, dass diese Nutzer davon ausgegangen sind das Nachbarschaft24.net völlig gebührenfrei ist. Allein die Erfahrung lehrt hier etwas anderes.

R: Vielen Dank Für das Gespräch.

Fazit: Die Redaktion ist zur Überzeugung gelangt, dass es gerade bei diesem Projekt, Nachbarschaft24.net, sich um eines der wenigen Projekte handelt, dass für die erhobenen Gebühren eine reale Gegenleistung bietet. Hier geziemt es sich auch für den Verbraucherschutz mal ein paar leise Töne anzustimmen. Nach Lektüre mehrere Urteile und deren Begründung steht für uns zweifelfrei fest, dass in diesem speziellen Fall zumindest sehr gründlich darüber nachgedacht werden sollte, ob man eine erbrachte Leistung nicht einfach mal bezahlen sollte. Wenn der Mann an der Ampel zum Scheibenputzen kommt, weiß man eben auch, dass man bezahlen muss, oder fragen Sie hier auch nach dem Kleingedruckten.

16 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und kein einziges dieser ach-so-vielen Pro-Nachtbarschaft24-Urteile wird zitiert, geschweige denn auch nur ein einziges Aktenzeichen genannt! Daher stinkt das Ganze hier nach Jubel-Berichterstattung pro-Nachbarschaft24, bzw. von diesen veranlasst oder bezahlt.

Sollte dem nicht so sein, bitte ich darum, fünf entsprechende Urteile mit Aktenzeichen und Volltext hier einzustellen - erst dann bin ich bereit zu glauben!

P.S.: Ich hab kein Problem damit, wenn dieser Kommentar nicht veröffentlicht wird - allerdings würde mich dies dann endgültig zu 100% davon überzeugen, dass ich richtig liege...

Urs Vac hat gesagt…

Klar, wenn man eine Wahrheit schreibt die nicht genehm ist, dann ist alles gleich wieder Müll. Aber gut, auf folgender Seite findet man die Urteile:

www.rechtsanwalt-michalak.de

Zugegeben nicht alle sind im Volltext, aber doch einige. Was besonders auffällig ist, es findet sich kein Urteil nach 2007 , dass gegen N24 ergangen ist. Da sollte ein jeder mal nachdenken.

Es ist einfach ständig zu empfehlen Abzocke nicht zahlen usw. Fragt doch mal nach bei der Verbraucherzentrale, ob die dafür gerade stehen, wenn der Tipp scheiße war.

Noch eins wir lassen uns nicht bezahlen, von niemandem.

Anonym hat gesagt…

Es ist wie üblich, keiner macht sich wirklich die Mühe irgendwas zu unterscheiden. Erstmal wird draufgehauen. Wenn iregdnwo jemand behauptet, die Abzocker holen sich doch sowieso kein Urteil, dann ist das ein fester Grundsatz. Das ist so, dass haben wir schon immer so gemacht. KOMMT DOCH MAL VON EUREM HOHEN SOCKEL RUNTER. Und prüft und gebt dann eure Stellungnahmen ab.

Anonym hat gesagt…

Ich hoffe, das so mancher, der die Zahlungsaufforderungen von nachbarschaft24 ignoriert sich bald eine blaue Nase holt wenn er weiter vor diese selbst errichtete lügenwand von wegen Abzocke rennt. Die Gerichtsurteile sprechen ja wohl für sich

Anonym hat gesagt…

boah, fängt die diskussion wieder an. vielleicht sollte man den empfehlungen und ratschlägen des machers hier auch mal etwas vertrauen entgegenbringen. der hat doch wohl die meiste erfahrung im kampf gegen die internetmafia. und der gedanke nicht alle über einen kamm zu scheren halte ich für grundsätzlich gut.

Anonym hat gesagt…

Ich kann dem Rechtsanwalt aus Berlin nur zustimmen, was die Sache mit den Verbraucherzentralen angeht. Ich war da und hab mich beraten lassen. Empfehlung: nichtzahlen. Da mir das komisch vorkam bin ich doch noch zu nem Anwalt gegangen. Der hat mich dann auf Herz und Nieren ausgefragt, und gab mir dann den Rat, die Forderung zu bezahlen, da die Sache vor gericht wenig aussichtsreich sein wird

Anonym hat gesagt…

Wenn der Anwalt sagt, das er die nachbarschaft24 Seite hat rechtlich überprüfen lassen, dann muß diese Prüfung ja wohl ergeben haben, das alles OK ist. Sonst hätte er mit Sicherheits das Mandat nicht übernommen.

Uschmallenberg hat gesagt…

Hi,

ich meine, dass man so einen Service nicht mit den "normalen Abzocke" in einen Hut werfen sollte, denn es gibt Angebote, bei denen die Abzocke weitaus deutlicher zu Tage tritt.

Bei denen reicht ein "Zahlt bloß nicht" als "Tipp" durchaus aus. Aber wenn es komplizierter wird steigt auch die Zahl der Möglichkeiten, wie Abzocker an's Geld kommen bzw. deren Anwälte Schlupflöcher finden. Im vorliegenden Fall hätte ich - glaub ich - nicht empfohlen, der Forderung einfach zu widersprechen sondern einen Anwalt zu fragen.

Grüße Usch

Anonym hat gesagt…

hallo , werde einen reisebus chartern und
mal mit ca 60 personen meines motorradclubs
nachfragen ob der gute herr in potsdam zahnschmerzen hat,,, hoffentlich finden wir dort auch ein büro, warum ist im briefkopf keine fax oder email nr angegeben,nur eine kostenpflichtige 0900 nr...komisch,,dann gibt es haue,,
aber richtig drauf auf den onkel,,

Anonym hat gesagt…

klar, wenn keine Argumente vorhanden, dann droht man mit Schläge. Du bist einfach nur ein Hirnloses Opfer.

Anonym hat gesagt…

Für mich sieht es so aus, daß die Redaktion von Rotglut unter Druck gesetzt wird.

Anonym hat gesagt…

wenn alle in deinem Motoradclub so viel Grips haben wie du, dann gute Nacht.

Anonym hat gesagt…

warum sollte die Redaktion von Rotglut unter Druck gesetzt werden. Nur weil sie mal die andere Seite der Medaille beleuchtet. Viel mehr kommen jetzt die unter Druck die bisher die Rechnungen nicht bezahlt haben.

Anonym hat gesagt…

Ja was soll man hier zu der ganzen Geschichte sagen. Ich habe mich in 04/08 ebenfalls bei N24 registriert und nie genutzt heut kam der Brief vom Anwalt aus Potsdam. Mir wurde der Vergleich in Höhe von 131,28 angeboten. Sch... aber wenn ich gerade so drüber nachdenke. Selbstschuld. Aus Fehlern lernt man??!!
Hab ziemlich Bauchschmerzen, dass zu schreiben. Naja jetzt grad im Moment würde ich den Betreibern böses Unheil wünschen. Aber wäre das korrekt? Naja ein bisschen Zeit zum Nachdenken bleibt ja noch. Vielleicht erweicht sich Akte.. mal wieder. Grüße R.M

Anonym hat gesagt…

Ich glaube nicht dass sich Anwälte so einfach mir nichts dir nichts noch darauf einlassen irgendwelche Forderungen ohne Prüfung einzutreiben nachdem zum Besipiel K.G. aus München so negativ in der Presse aufgetaucht ist.

Also wird das schon seine Richtigkeit haben.

Anonym hat gesagt…

Apropos "Macher hier"

Was ist denn eigentlich aus Fastix geworden, dem früheren Betreiber von Rotglut? Der müsste doch schon ein paar Wochen aus dem Knast raus sein?

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